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Eric Dietrich

CDU 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Beratungen der letzten zwei Tage kommen wir nun noch zum Haushaltsbegleitgesetz. Die jetzt zur Abstimmung stehenden Regelungen zum Haushalt zeichnen das nach, was wir in den letzten zwei Tagen hier beraten und beschlossen haben. Grundlage für die Beschlussvorlage war der Regierungsentwurf, der uns Anfang August erreicht hat. Der Entwurf enthielt 14 Gesetzesanpassungen, die wir in den letzten Monaten in den Fraktionen, in unserer Koalition, in den Ausschüssen, aber auch mit der Öffentlichkeit intensiv beraten haben. Allein als Regierungskoalition haben wir knapp 30 Änderungsanträge eingebracht, die in der jetzt zur Beschlussfassung anstehenden Vorlage schon enthalten sind. Auch die Anträge der Opposition wurden beraten und haben uns Anregungen gegeben. Für einige fehlt jetzt allerdings aufgrund der Beschlüsse der letzten Tage die Grundlage. Man könnte überlegen, vielleicht den einen oder anderen Antrag zurückzuziehen. Am Ende dieses intensiven Beratungsprozesses steht nun ein Entwurf mit 28 Gesetzesänderungen zur Abstimmung. Ich will auf einige wenige Themen, die in den letzten Wochen intensiv diskutiert wurden, kurz eingehen; zum Beispiel auf den Regierungsentwurf des Wassergesetzes. des Entwurfs zum Doppelhaushalt 2023/2024 2023/2024 – HBG 2023/2024) Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Hierzu gab es neben der Anhörung viele Gespräche mit Betroffenen, mit Bergbauvereinen, mit Zweckverbänden und mit Bürgermeistern, die uns ihre Bedenken und ihre Kritik mitgeteilt haben. Heute haben wir einen deutlich angepassteren Vorschlag, der zumindest viele dieser Punkte berücksichtigt. Nächstes Beispiel, die Änderung der Bauordnung. Auch darauf sind wir schon eingegangen. Es geht um das „Windan-Land-Gesetz“ des Bundes. Im Haushaltsbegleitgesetz schaffen wir nun die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen für unsere Planungsverbände. Als Freistaat müssen und werden wir die Bundesvorgabe umsetzen, also 2 % der Landesfläche als Vorranggebiet ausweisen und das auch schon bis zum Jahr 2027. Damit werden wir sehr wahrscheinlich unsere Verpflichtung vor vielen anderen Bundesländern erfüllen. Wir sichern somit außerhalb dieser Vorranggebiete die 1 000-Meter-Abstandsregelung, also das, was uns der Bund noch an Möglichkeiten lässt. Auch beim Thema Grunderwerbsteuer – auch darauf sind wir heute schon eingegangen – werden wir letztendlich den Vorschlag der Regierung mittragen, die Grunderwerbsteuer an den Bundesdurchschnitt anzupassen. Wir halten das als Koalition für vertretbar, wobei wir – auch das wurde schon erwähnt –, sobald uns der Bund die Möglichkeit gibt, eine Öffnungsklausel nutzen und den erstmaligen Erwerb zur privaten Nutzung privilegieren wollen; dies wäre dann – Sören Voigt hat es bereits gesagt – auch rechtssicher möglich. Wenn wir über klamme Kommunen sprechen, wird diese Änderung über den bekannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz hinaus auch den Kommunen helfen. Andere Themen waren weniger im Fokus. Ich möchte trotzdem einige kurz erwähnen, zum Beispiel die Anpassung des Ausbildungsverkehrsgesetzes. Hier haben wir den Freiwilligendienstleistenden die Möglichkeit gegeben, die Bildungstickets zu nutzen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Höchste Zeit war das!) Wir haben eine Anpassung beim Blindengeldgesetz vorgenommen, (Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU) sodass nun auch Taubblinde berücksichtigt werden. Ferner führen wir das kommunale Klimabudget ein, welches unseren Landkreisen 13 Millionen Euro für Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien zur Verfügung stellt. Wie gesagt, das sind in der Kürze nur einige Beispiele aus dem umfassenden Beschlussvorschlag und den Beratungen der letzten Monate. Am Ende dieses Beratungsprozesses steht ein Beschlussvorschlag, der in der Koalition mehrheitsfähig ist. Das heißt nicht, dass sich jede Fraktion oder jeder Abgeordnete jeden einzelnen dieser Punkte zu eigen macht. Aber wir haben es gemeinsam geschafft, uns auf ein Regelwerk zu verständigen, das es uns ermöglicht, diesen Haushalt zu beschließen. Wir übernehmen damit in einer durch den Krieg ausgelösten wirtschaftlich schwierigen Zeit Verantwortung und beschließen heute nicht nur einen ausgewogenen Haushalt, sondern auch die dafür notwendigen Gesetzesänderungen im Haushaltsbegleitgesetz. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Dietrich sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Barth von der AfD-Fraktion.

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