Franziska Schubert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch nach dem heutigen Beschluss des Haushaltsgesetzes für 2023 und 2024 werden Aufgaben zur Sicherung zukunftsfähiger sächsischer Finanzen bleiben, die den Herausforderungen der Gegenwart gewachsen sind. Ganz oben auf der Liste steht da ein zeitgemäßes finanzrechtliches Instrument für den Umgang mit konjunkturellen Einbrüchen. In der Vergangenheit war die Entwicklung der Steuereinnahmen sehr gut, in der jüngsten Vergangenheit – entgegen den Erwartungen – immer noch gut. Wenn aber die Steuereinnahmen einbrechen und wir es mit Rezession und mit Inflation gleichzeitig zu tun haben, dann reden wir über andere Grundlagen. Herr Barth, gestatten Sie mir: Sie sind hier ja mit einer gewissen süffisanten Selbstgefälligkeit durchmarschiert. (André Barth, AfD: Was?) Das kann aber nicht kaschieren, wo Ihre fachlichen Schwächen liegen. (Lachen des Abg. André Barth, AfD) Ihre fachlichen Schwächen liegen darin, dass Sie die sächsische Finanzverfassung wenig verstehen und auch nicht sehen, wo man Stellschrauben ändern müsste; sonst hätten Sie entsprechende Änderungsanträge eingebracht. Die Diskussion über den Mechanismus einer Schuldenbremse gehört auch nicht in die Beratung der Einzelpläne 04, 14 und 15, wo Sie sie angesiedelt haben, sondern sie gehört hierhin oder sie gehört ins HBG. Gestatten Sie mir noch die Bemerkung: Beide Gesetze sind eng verzahnt mit der Sächsischen Haushaltsordnung, zu der Sie null Änderungsanträge gestellt haben – was mich eigentlich nicht wirklich wundert. (André Barth, AfD: Wird doch sowieso alles abgelehnt! – Gegenruf von der CDU: Na, na, na!) Genau da offenbaren sich Ihre fachlichen Schwächen. Der jetzige Mechanismus – – (André Barth, AfD: Ui!) – Nein, das muss man an dieser Stelle einfach auch einmal aussprechen; das tue ich ganz offen. Sie sind hier die ganze Zeit, glaube ich, ganz locker durchgekommen, aber an dieser Stelle sage ich das: Sie haben massive fachliche Schwächen. Schauen wir uns den jetzigen Mechanismus der Schuldenbremse an: Wir haben in der Anhörung zum Haushaltsgesetz von Prof. Truger, aber auch schon vom ifo-Institut gehört, dass es massive Konsequenzen für den Landeshaushalt haben wird, wenn wir nicht anpassen. In der Sächsischen Verfassung ist die Berechnung der sogenannten Normallage festgeschrieben. Sie orientiert sich an den Steuereinnahmen der vergangenen vier Jahre und gilt für die folgenden zwei Haushaltsjahre. Das heißt, wenn die Steuereinnahmen einbrechen – das ist ein durchaus denkbares Szenario für 2023 –, bestimmt die Normallage darüber, ob der Freistaat kreditfinanzieren kann, darf oder nicht darf. Gemäß § 95 Abs. 4 der Sächsischen Verfassung funktioniert das wie folgt: Wenn die Steuereinnahmen mehr als 3 % unter den durchschnittlichen Einnahmen der vergangenen vier Jahre liegen, kann der Freistaat Kredite aufnehmen, allerdings auch nur, um die Differenz zwischen Normallage und Einbruch anteilig auszugleichen. Corona musste nicht über dieses Instrument abgefangen werden. Deswegen kann man das auch nicht, wie Sie das oft machen, Herr Barth, miteinander vergleichen. Wir konnten den Weg über die Notkredite gehen – § 95 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung. Das Verfahren funktioniert bei den heftigen konjunkturellen Schwankungen, die infolge der Energiepreiskrise eintreten könnten, aber nicht. Wir müssten § 95 Abs. 4 anwenden. Hier liegt der Hund begraben, denn in Zahlen heißt das: Für 2023 ist die Normallage mit 16,1 Milliarden Euro festgeschrieben, für 2024 mit 17 Milliarden Euro. Das heißt, um konjunkturelle Kredite aufnehmen zu können, brauchte es 2023 einen Einnahmeneinbruch von über 3 Milliarden Euro, um dann Kredite im Umfang von 300 Millionen Euro aufnehmen zu dürfen. Ich möchte mir nicht vorstellen, was das für Sachsen heißen würde. Wir BÜNDNISGRÜNE haben auch lange vor der akuten Krise diese Schwachstelle in der Finanzverfassung schon thematisiert, da sie weder auf Inflation noch auf Konjunktureinbruch in dem Maße reagieren kann, wie es erforderlich wäre. Das ist ein richtiges Haushaltsrisiko, meine Damen und Herren. Wir werden weiter dranbleiben, auch als Koalition. Wir stehen zur Schuldenbremse, aber wir brauchen eine solide und anwendbare Modernisierung, um im Freistaat handlungsfähig zu sein, besonders in solchen Krisen, wie wir sie gerade erleben – deren Auswirkungen wir in den nächsten drei Jahren spüren werden. Weil das Ganze eben komplex ist, werden wir das außerhalb des Haushaltsverfahrens lösen. Für das Haushaltsgesetz in der vorliegenden Fassung bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion – – Eine Kurzintervention? – Herr Barth, bitte sehr.
