landtag.sachsen.de ↗

Norbert Mayer

AfD 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir im Mai 2021 zum Haushaltsgesetz 2021/2022 debattierten, haben sich Herr Patt, Herr von Breitenbuch und Herr Pohle zum Personalaufbau und zur Höhe der Ausgaben deutlich kritisch geäußert. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Ich möchte dazu Herrn Pohle zitieren: „Ich bin dennoch davon überzeugt, dass wir diesen Haushalt in seinem Volumen nach unten korrigieren müssen. Ansonsten geht es zulasten künftiger Generationen.“ Die vorliegende Beschlussempfehlung sieht Ausgaben vor, die 6,2 Milliarden Euro, 6 200 Millionen Euro über der damaligen Ausgabenhöhe liegen und eine um 2 300 Stellen erhöhte Stellenzahl enthält. Was sagen Sie jetzt? Nein, noch wichtiger ist: Was machen Sie jetzt? Können Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten von der CDU, diesem Doppelhaushalt noch zustimmen? 1.14 des Haushaltsplanes des Haushaltsjahre 2023 und 2024 HG 2023/2024) (Gesetzestext) Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses (Zuruf von der CDU: Ja!) Sie die weitgehenden Ermächtigungen im Haushaltsgesetz kritisiert. Warum wollen Sie jetzt dem fast unveränderten Haushaltsgesetz zustimmen? Wir haben, wie die anderen Oppositionsfraktionen auch, in den letzten Haushaltsverhandlungen immer wieder die vielen Ausnahmen von der Sächsischen Haushaltsordnung im Haushaltsgesetz kritisiert. Der vorliegende Entwurf zum Haushaltsgesetz strotzt jedoch weiterhin vor lauter Ermächtigungen an die Staatsregierung und Ausnahmen von den Haushaltsvorschriften. Ich will die Problematik durch einige Beispiele verdeutlichen: Erstens. In § 5 werden erneut Ermächtigungsrahmen für Gewährleistungen, für Beteiligungen über 250 Millionen Euro, zur Wirtschaftsförderung über 2 Milliarden Euro und für die atomrechtliche Deckungsvorsorge über 65 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Auf diese Weise können pro Jahr Risiken von 2,3 Milliarden Euro angesammelt werden. Diese Ermächtigungsrahmen sind seit Jahren überdimensioniert. Das hat der Sächsische Rechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2017 ausgeführt; trotzdem hat sich nichts geändert. Zweitens. In § 10 mit der Überschrift „Sonstige Ermächtigungen“ ist eine Vielzahl von Regelungen versteckt, die dem Staatsministerium der Finanzen praktisch freie Hand bei der Haushaltsdurchführung einräumen. Nach § 10 Abs. 4 kann das Finanzministerium Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen aus einzelnen Titeln zugunsten von Investitionen umschichten und Investitionsmittel aus dem Gesamthaushalt verstärken. Da frage ich mich, warum wir in den letzten zwei Tagen hier so ausgiebig gestritten haben, wenn der Finanzminister im Rahmen der Haushaltsdurchführung doch wieder alle Ausgabemittel in Investitionstitel umschichten kann. Diese nahezu unbegrenzte Eingriffsbefugnis des Finanzministers in die Ausgabebewilligungen des Landtags hat der Sächsische Rechnungshof in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf kritisiert. Die Empfehlung des Rechnungshofs ist die Begrenzung auf den Teil, dass ein unvorhergesehenes und unabweisbares Bedürfnis vorliegt. Wir gehen mit unserem Änderungsantrag weiter und wollen diese unbegrenzte Befugnis des Finanzministers aufheben. (Beifall bei der AfD) Nach § 19 Abs. 9 kann das Finanzministerium einen Staatsbetrieb bilden oder auflösen. Artikel 83 Abs. 1 unserer Sächsischen Verfassung schreibt dafür ein Gesetz vor. Wir sind der Ansicht, dass die Regelung im Haushaltsgesetz verfassungswidrig ist. § 7 a ist eine Regelung, die den Oppositionsfraktionen leicht erinnern Sie sich, Frau Schubert. Wie so viele Regelungen in diesem Gesetz beginnt er mit den Worten „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt…“. Danach kann das Finanzministerium ausnahmsweise Personalstellen schaffen, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht. Das ist eine Abweichung von dem Grundsatz der Sächsischen Haushaltsordnung, nach dem Stellen nur im Haushaltplan, also durch das Parlament geschaffen werden dürfen. Der Sächsische Rechnungshof meint, dass diese Vorschrift mit dem Budgetrecht des Parlaments nicht vereinbar sei. Seiner Ansicht nach sollte die Regelung auf die Schaffung befristeter Stellen beschränkt werden. So weit wollen wir nicht gehen, jedoch sind wir der Ansicht, dass diese Ausnahmen deutlichen Beschränkungen unterliegen sollten, die wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag vorstellen werden. (Beifall bei der AfD) Zusätzlich zu den Ermächtigungen und Deckungen im Haushalt selbst sind im Haushaltsplan noch zahlreiche Deckungsvermerke festgestellt. Ein Beispiel hat Kollege Barth in seiner Rede zum Einzelplan 14 bereits genannt. Auch die Verstärkungsmittel im Einzelplan 15 führen zu einer Erweiterung der Befugnisse des Finanzministeriums zulasten der Verbindlichkeit der Haushaltsansätze. Zusätzlich soll den obersten Dienstbehörden durch Kapitelvermerke in den Einzelplänen noch die Ermächtigung eingeräumt werden, die Stellen innerhalb des Einzelplans kapitelübergreifend zu besetzen. Damit wird die durch das Haushaltsgesetz geregelte Stellenplanbindung durch die Hintertür wieder ausgehebelt. Auf diese Weise, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann die Staatsregierung ungehindert wirtschaften, ohne einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen zu müssen. Haushaltsklarheit und das Budgetrecht des Parlaments bleiben so auf der Strecke. Wir sind daher der Ansicht, dass das Haushaltsgesetz grundlegend überarbeitet werden müsste. Dabei sind Ausnahmen von der Verbindlichkeit der Ansätze auf ein Minimum zu beschränken. Ansonsten verliert der Landtag schleichend einen Großteil seines Rechts, als frei gewähltes Parlament die Leitlinien der Finanzpolitik im Freistaat Sachsen zu bestimmen. Meine Damen und Herren! Aufgrund der grundlegenden Bedeutung des Haushalts für das staatliche Handeln dürfen Ausnahmen vom Budgetrecht des Landtags nicht ausufern. Das ist aber in den genannten Regelungen des vorliegenden Gesetzes der Fall. Daher müssen wir es ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Brünler, bitte.

Alle Reden von Norbert Mayer Protokoll ↗