Franziska Schubert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meiner Rede gerne auf die Einzelpläne 14 und 15 konzentrieren. Ich freue mich zunächst, dass wir mit diesem Haushalt 2023/2024 die Aufgabenwahrnehmung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen um einen wesentlichen und wichtigen Aspekt erweitern. Es ist nicht so, dass im Heimatland von Carlowitz die Nachhaltigkeit kein Begriff wäre. Allerdings wurde unter anderem die sächsische Nachhaltigkeitsstrategie im Finanzbereich noch nicht konsequent und stringent erfüllt. Der Staat und seine Ausgaben können allerdings eine große Lenkungswirkung entfalten. Darum ist es wichtig, politisch entsprechend zu steuern. Öffentliches Geld muss dem Gemeinwohl dienen und darf nicht eingesetzt werden, um zu schaden. Das gilt für Umwelt und Mensch gleichermaßen. Ein Beispiel dafür ist, wie wir zum Beispiel unser Geld anlegen. Beim Generationenfonds hat es bereits ein Umdenken gegeben. Ein weiterer großer Hebel kommt jetzt hinzu. Das ist der gesamte staatliche Bau, der im Einzelplan 14 veranschlagt ist. Lieber Herr Kollege Brünler, es stimmt nicht, dass sich nichts ändert. Es ändert sich sehr wohl etwas; denn es geht insbesondere beim staatlichen Bau darum, zukünftig Kosten und Ressourcen zu sparen. Allein durch den Einsatz von Fotovoltaikanlagen kann der Freistaat unmittelbar durch selbst erzeugten Strom sparen und die Klimabilanz der Landesverwaltung verbessert. Wir haben beim Finanzministerium daher nachgefragt, wie es um die Stromversorgung des Freistaates bestellt ist. Bis jetzt kommt nicht einmal 1 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Der Anteil ist verschwindend gering. Der Freistaat Sachsen hat, das ist vielleicht interessant, einen Energieverbrauch von 750 000 Megawattstunden. 294 938 Megawattstunden sind elektrische Energie. Davon sind gerade einmal 268 Megawattstunden aus erneuerbaren Energien. Das ist Solarstrom und macht 0,036 % aus. Wir sollten aber alle ein pragmatisches Interesse daran haben, mehr Unabhängigkeit ins System zu bringen und zukünftig Kosten zu senken; denn je mehr Energieimporte und fossile Energieträger wir durch erneuerbare Energie ersetzen, desto unabhängiger werden wir. Der landeseigene Staatsbetrieb für Immobilien- und Baumanagement bekommt mit diesem Haushalt nun den Auftrag und den finanziellen Rahmen, 2023 sämtliche landeseigenen Dächer und Fassaden auf Eignung für Fotovoltaik und Solarthermie zu prüfen. Das gilt auch für alle Parkplatz- und Freiflächen. Im Einzelplan 14 gibt es dazu ab 2023 einen wirklich wichtigen und strukturell eingreifenden, neuen Globalvermerk. Hier geht es um nichts weniger, als die Vorbildwirkung und Verantwortung als öffentlicher Bauherr. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Festgeschrieben wird das Ziel, bis 2040 weitgehende Klimaneutralität in Sachsen zu erreichen. Die Arbeitsgrundlagen sind das sächsische Energie- und Klimaprogramm sowie die Kriterien des Bewertungssystems nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums. Wir erwarten, dass diese Kriterien angewendet werden und wir in diesem Bereich einen signifikanten Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität schaffen. Die Aufträge der öffentlichen Hand kommen nicht zuletzt den Handwerkern im Lande zugute. Das, meine Damen und Herren, ist antizyklisches Handeln, das wir brauchen, um gegen die Krise zu arbeiten. Der Einzelplan 15 umfasst die allgemeine Finanzverwaltung, und neben den Einnahmen und Versorgungen sind hier die staatlichen Beteiligungen im Kapitel 15 21 veranschlagt. Teil der Beteiligung ist die Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen GmbH. Nachdem im Großen Garten in Dresden wegen langanhaltender Dürreperioden mehr als 600 Bäume gefällt werden müssen – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, ist klar, dass die einzigartigen Charaktere der sächsischen Gartendenkmale gefährdet sind. Auch hier muss die Klimaresilienz der Gartenanlagen insgesamt erhöht werden. Daran arbeiten wir. Für diese klimawandelbedingten Mehrausgaben, den Erhalt sowie die klimawandelangepasste Ausstattung und Pflege werden in den nächsten zwei Jahren zusätzlich 750 000 Euro bereitgestellt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Und warum? – Weil wir als BÜNDNISGRÜNE schützen wollen, was wir lieben. Das gehört zu unserem Verständnis von Heimat klar dazu. Zusammenfassend möchte ich sagen: Im Bereich der öffentlichen Finanzen werden wir mit diesem Haushalt deutlich nachhaltiger in Sachsen, und das wird sich für die Staatsfinanzen auszahlen. Für diesen Richtungswechsel bitte ich Sie um breite Zustimmung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Franziska Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.
