André Barth
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Reihen der CDU haben sich gewaltig gelichtet, (Jan Löffler, CDU: Die der AfD aber auch! – Weitere Zurufe) obwohl es jetzt um das gewaltige Geld im Einzelplan 15 geht. (Sören Voigt, CDU: Ich verstehe, dass Sie eine Bühne suchen, Herr Barth, aber doch nicht auf diese Art!) Das ist einer der wichtigsten Einzelpläne für Ein- und Ausgaben, den wir im Freistaat Sachsen haben. Beginnen wir zunächst beim Einzelplan 04. An dieser Stelle hatte im letzten Jahr Herr Patt richtig festgestellt, dass wir bundesweit die höchste Kostenquote im Personalbereich hätten. Er wagte sogar zu fragen: Weniger Bevölkerung und mehr Staatsdiener, passt das zusammen? Das passt natürlich nicht zusammen, meine Damen und Herren. Allerdings versuchte Herr Patt sich mit den aus seiner eigenen Erkenntnis ergebenden Konsequenzen gleich wieder einzufangen; denn die Staatsregierung – so sagte er – würde sich darüber Gedanken machen. Ich dachte, wie beruhigend, und tatsächlich hat der Finanzminister versprochen, sich mit jeder Aufgabe und dem Thema Personal nach den Haushaltsverhandlungen kritisch auseinanderzusetzen. Nur, was ist dieses Versprechen von Hartmut Vorjohann wert? Wenn ich sehe, dass die Staatsregierung auf die Rekordanzahl von 94 100 Stellen noch einmal gut 2 300 Stellen aufsattelt, dann muss ich feststellen: Das Versprechen ist so gut wie nichts wert. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben gesagt, er setzt sich damit auseinander!) – Er hat sich gar nicht damit auseinandergesetzt. Er schweigt. Er sitzt auch jetzt schweigend. (Zurufe von den LINKEN und der SPD) Er hört zu, aber er schweigt. Er sagt gar nichts. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, stellen Sie sich vor: Mit jedem Doppelhaushalt, mit dem wir 2 000 Stellen zusätzlich schaffen, frage ich Sie: Wann sind wir bei über 100 000 Stellen? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Im Jahr 2027 wäre das der Fall. Dann hätten wir eine mögliche überdimensionierte Stellenzahl – die hatten wir bereits nach der Wende, daran will ich erinnern –, und perspektivisch würden wir sie übertreffen. Wollen wir das wirklich? Das muss ich ins Haus fragen, meine Damen und Herren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn’s notwendig ist, ja!) – Es ist aber nicht notwendig, Herr Gebhardt, dass erzähle ich Ihnen schon seit zwei Tagen und an jeder Stelle. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das glaub ich aber nicht! – Lachen des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Sie glauben mir das nicht. Das ist schade, Herr Gebhardt. Auch die AfD sagt mitunter die Wahrheit hier im Haus, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen. (Beifall bei der AfD) Vor diesem Hintergrund des Personalaufwuchses kommt dem Finanzministerium eine gewisse Vorbildwirkung zu. Auch in dieser Hinsicht enttäuscht Herr Vorjohann ein klein wenig. Auch er gönnt sich eine kleine erhebliche Anzahl neuer Stellen. Eine kleine – ich sage nicht, eine große. Groß war sie bei Herrn Günther und bei Frau Meier. Sie haben einen kleinen Stellenzuwachs, so ehrlich müssen wir schon sein. Die Vorbildrolle des Finanzministeriums in der Vergangenheit war: kein Stellenzuwachs im Finanzministerium, und das sehen wir heute nicht mehr. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat mehr Geld zu verwalten, deshalb braucht er auch mehr Stellen! Oder?) – Meinen Sie wirklich, die zählen das Geld im Finanzminister händisch? Im Ernst, glauben Sie das? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich denke schon! Sie müssen es zählen!) Im Einzelplan 14 hingegen sehen wir globale Haushaltsvermerke für eine fast unbegrenzte Verwendung der geplanten Ausgaben über eine Vielzahl von Kapiteln und Ausgabegruppen. Damit setzt der Einzelplan 14 alle Haushaltsgrundsätze der Sächsischen Haushaltsordnung – wie Einzelveranschlagung oder Zweckbindung – faktisch außer Kraft. Ich verstehe, dass der Finanzminister Flexibilität als eine feine Sache einschätzt, um auf sich spontan ergebende Wünsche der kleineren Koalitionspartner jederzeit reagieren zu können. Aber nur, weil das für das Finanzministerium bequem ist, müssen wir Ihnen, Herr Finanzminister, solche umfangreichen Kopplungs- und andere Vermerke in Ihrem Einzelplan 14 nicht einfach zulassen. Wenn alles mit allem deckbar ist, wie es im Einzelplan 14 teilweise der Fall ist, dann können wir sagen: Wir brauchen den Einzelplan 14 im Haushalt nicht verhandeln, wir machen eine Gesamtveranschlagung Einnahmen, Gesamtveranschlagung Ausgaben, und dann ist die Sache gut, und Sie können dann das in den Haushaltstiteln, die Sie bestimmen, einfach hin- und herschieben. Dann wäre der Zweck eigentlich auch erreicht. Der Einzelplan 15 – ich hat es gesagt – ist der finanzielle Dreh- und Angelpunkt des Haushaltsplanes und sollte daher den Schwerpunkt bilden. Wie bereits in den vergangenen Doppelhaushalten – wenig überraschend – wollen Sie wieder erhebliche Reservemittel anlegen – Sie nennen das Verstärkungsmittel –, und mit jährlich über 100 Millionen Euro wollen Sie auf auftretende Mehrausgaben aktuell reagieren können. Wir als AfD lehnen diese Summen zur freien Verfügung völlig ab und werden daher beantragen, Ihre Verstärkungsmittel in den jeweiligen einzelnen Haushaltsplänen zu streichen. Die Verstärkungsmittel – das muss ich ehrlich sagen – sind diesmal nur die Spitze des Eisberges. Unter der Wasseroberfläche verborgen schlummern unsichtbar stille Reserven, über die Sie vermutlich im Wahlkampf – ohne lästige Beteiligung des Parlamentes – entscheiden wollen. Das sind wir in der Vergangenheit von CDU-Staatsregierung so gewohnt. Wo verbirgt sich also die schwarze Kasse für den 2024 anstehenden Landtagswahlkampf? Das ist die entscheidende Frage. Daher müssen wir unseren Blick auf die von Ihnen geplanten Personalausgaben richten. Bereits im März 2019 haben Sie im Haushalt geplante Personalausgaben in Höhe von 315 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen. 2020 waren es 289 Millionen Euro und 2021 394 Millionen Euro. Wie es dazu kommt, das wissen Sie: Frei gewordene Stellen werden nicht sofort wieder besetzt. Bevor eine Stelle besetzt wird, muss ein zeitintensives Ausschreibungs- und Auswahlverfahren durchgeführt werden. Das dauert eine Zeit. Es kann Konkurrentenklagen von unterlegenen Mitbewerbern geben. Die Wiederbesetzung einer Einzelstelle kann auch mehrere Jahre dauern. Nun ziehen Sie also im Haushaltsplan für die nächsten beiden Jahre 250 Millionen Euro pro Jahr als eine globale Minderausgabe wieder ein. Im Vergleich zu den übriggebliebenen Geldern aus den Vorjahren erscheint uns dieser Betrag jedoch als zu gering. Fallen die Ersparnisse beim Personal – wie zu erwarten – höher aus, haben Sie einen größeren Spielraum, um im Haushaltsvollzug zusätzlich auftretende Ausgaben zu decken. Wir gehen davon aus, dass dieser Spielraum mindestens 100 Millionen Euro betragen wird. Das ist deutlich zu viel. Doch dazu mehr bei der Einbringung der Änderungsanträge. Bei den Steuereinnahmen ist der Spielraum, den Sie sich genehmigen wollen, sogar noch unvergleichlich größer. Betrachten wir nicht nur den Gesamthaushalt, nehmen wir uns einfach die Umsatzsteuer vor: In diesem Jahr sollte die Umsatzsteuer 9,1 Milliarden Euro betragen. So war es geplant. Tatsächlich werden es nach neuesten Zahlen am Jahresende 11,1 Milliarden Euro sein, die wir im Bereich der Umsatzsteuer einnehmen. Aufgrund der anhaltend hohen Inflation – die die Bürger belastet, die staatlichen Kassen aber durchaus erfreut – ist auch in den nächsten beiden Jahren mit steigenden Einnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Die Wirtschaftsweisen gehen davon aus, dass die Inflation in den nächsten Jahren durchschnittlich bei 7 % liegt und erst im Jahr 2025 wieder auf einen Betrag von unter 5 % zurückgeht. Das Finanzministerium bleibt tatsächlich bei einem Ansatz der Umsatzsteuer im Durchschnitt bei 10,5 Milliarden Euro. Das sind also 700 Millionen Euro weniger in den beiden Haushaltsjahren, als sie der Freistaat Sachsen in diesem Jahr eingenommen hat. Dazu sage ich: Das ist Scharlatanerie, was hier gemacht wird. Es werden verminderte Steueransätze in den Haushaltsplan in Ansatz gebracht, und dann ist die Überraschung groß, wenn die Mehrwertsteuereinnahmen und die Lohnsteuereinnahmen höher sind. Oder erwarten Sie, Herr Vorjohann, etwa eine schwere Rezession von 3, 4 oder 5 %? Dann wäre diese Annahme durchaus gerechtfertigt. Das ifo Institut hat aber erst letzte Woche gesagt: Die Rezession scheint – so deuten es die aktuellen Zahlen an – nicht ganz so hoch zu sein. Wir werden im Jahresmittel eine Rezession von maximal minus einem Prozent erleben. Diese wird sich vornehmlich im ersten Halbjahr – mehr im Frühjahr als im Winter – abspielen, und wir werden im zweiten Halbjahr schon wieder auf einen Wachstumskurs einschwenken. Wenn Sie solche neuen Informationen einfach mit einbeziehen, was bräuchten wir dann nicht, Herr Vorjohann? – Wir bräuchten keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer, wir bräuchten keine Erhöhung der Wasserentnahmegebühren. Aber all das kann man Ihnen 20-, 30-, 40, oder 100-mal erzählen, das perlt wie an Teflon an Ihnen ab. (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Das, meine Damen und Herren, ist das, was dieser Regierungskoalition im Jahr 2024 erhebliche Spielräume für mögliche Wahlkampfgeschenke verspricht. Das kommt Ihnen im Jahr des Landtagswahlkampf 2024 gerade recht. Wir als AfD-Fraktion sagen aber: Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Sächsischen Landtags. Deshalb erwarten wir, dass die Steuereinnahmen in realistischer Art und Weise in unserem Haushaltsplan in Ansatz genommen werden, aber nicht, dass hier gegaukelt wird. Wir könnten mit realistischen Steuerschätzungen auch unseren Gesetzentwurf zur Senkung der Grunderwerbssteuer mitfinanzieren. Wir bräuchten nur einen geringeren Eingriff in die Rücklagen. Das muss doch auch in Ihrem Interesse sein, Herr Finanzminister. Offenbar sind aber die Fliehkräfte in der Koalition in eine andere Richtung unterwegs. Meine Damen und Herren! Wir als AfD-Fraktion lehnen all diese Blankoschecks, die ich versucht habe, Ihnen aufzuzeigen, deutlich ab. Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen Begrenzungen in den Haushaltsspielräumen vornehmen. Ganz wichtig ist uns: Wir wollen das Budgetrecht des Sächsischen Landtags stärken. Wir wollen die haushaltsrechtlich wichtigen Entscheidungen dort treffen, wo es die Sächsische Verfassung vorgesehen hat – und das ist hier im Sächsischen Landtag, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht bitte Nico Brünler.
