Albrecht Pallas
Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte auch zu allen drei Anträgen etwas sagen. Im Fall des Katastrophenschutzes ist die an anderer Stelle durchaus berechtigte Warnung, dass man sich nicht zwingend an den Corona-Jahren orientieren sollte, nicht ganz zutreffend; denn für verschiedene Aufgaben kam auch in diesem Jahr der Katastrophenschutz zum Einsatz und es sind Kosten entstanden. Wir haben uns einerseits an den Istwerten des Jahres 2021 orientiert, andererseits finden sich auch moderate Erhöhungen wieder, sodass wir durchaus auch nach Diskussionen über das Thema intern und im Ausschuss überzeugter denn je davon sind, dass die Ansätze, wie wir sie festgesetzt haben, tragbar sind. Es kann immer mehr sein, das ist klar. Wir haben aber auch aus den Reihen der Hilfsorganisationen keine Bitten vernommen, die Ansätze zu erhöhen. Deswegen werden wir Ihre Anträge ablehnen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, für die Begründung der Ablehnung. Wir würden jetzt über die drei Änderungsanträge, wir Herr Kuppi es vorgeschlagen hat, im Block abstimmen. Es handelt sich um die Änderungsanträge in Drucksache 7/11829 zum Titel 525 61, in Drucksache 7/11830 zum Titel 684 60 und Drucksache 7/11831 zum Titel 684 61. Wer ihnen die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist diesen drei Änderungsanträgen nicht entsprochen. Wir kommen jetzt zum letzten Änderungsantrag in diesem Kapitel mit der Nr. 7/11832 zum Titel 883 60, ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion. An Mikrofon 5, bitte.
