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Albrecht Pallas

SPD 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Danke, Herr Präsident! Wir lehnen diesen Änderungsantrag ab. Die Koalition hat sich aus guten Gründen bereits im Koalitionsvertrag für die Einrichtung des Abschiebemonitorings ausgesprochen. Es ist nun endlich existent und arbeitet. Wichtig ist es deshalb, weil in einem Rechtsstaat, Herr Wippel, auch die zwangsweise Ausreise rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen muss. Da ist nicht selten eine Kontrolle notwendig, und nichts anderes wird dort geschehen. Es ist auch kein neues Instrument; andere Länder kennen es bereits. Insofern ist Ihr durchschaubarer Antrag einfach nur abzulehnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pallas von der SPD-Fraktion. Gibt es weitere Redebeiträge zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. – Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über das Kapitel 03 01. Wer möchte diesem Kapitel die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, viele Gegenstimmen, aber die Mehrheit war bei den Fürstimmen; damit ist Kapitel 03 01 beschlossen. Wir kommen nun zu Kapitel 03 02. Hier liegen wiederum zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion vor. Ich beginne mit der Drucksache 7/11815 zum Titel 422 06. Kollege Wippel an Mikrofon 7.

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