Oliver Fritzsche
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Einbruch in das historische „Grüne Gewölbe“ und der Diebstahl am 25. November 2019 haben das Kulturland Sachsen schwer getroffen. Uns wurde mit dem Raub der Juwelen und Brillanten eine Wunde geschlagen, die nicht verheilt ist. Man kann dies als Angriff auf unsere kulturelle Identität bezeichnen und ich halte das durchaus für treffend. Aber wir alle wurden angegriffen und kaum jemand leidet so stark unter dem Verlust, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Daher will ich es deutlich sagen: Die CDU-Fraktion lehnt den Generalverdacht gegenüber der Leitung der SKD und den zuständigen Ressorts entschieden ab. Schuldig am Diebstahl sind Schwerkriminelle und nicht die SKD oder andere staatliche Stellen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es konnten Verdächtige ermittelt werden und seit Januar 2022 läuft am Landgericht in Dresden der Prozess gegen sechs Hauptverdächtige. Das unabhängige Gericht wird über Schuld oder Unschuld entscheiden. Erst, wenn die Schuldfrage geklärt, Täterschaften und Mittäterschaften nachgewiesen und Komplizenschaft und sonstige Verantwortlichkeiten geklärt sind, könnten eventuell Grundlagen oder Gründe vorliegen, um disziplinar- oder personalrechtlich gegen wen auch immer vorzugehen. Die Politisierung und Skandalisierung, die Sie hier betreiben, verkennt die rechtstaatlichen Spielregeln, schadet dem Ansehen der SKD und damit dem Freistaat Sachsen. Über den Einbruch und die Geschehnisse danach wurde und wird ausführlich in den Medien berichtet, insbesondere, seitdem der Prozess begonnen hat. Neben den Informationen, die durch das Ministerium auch im zuständigen Ausschuss des Landtags regelmäßig zum aktuellen Sachstand gegeben werden, gibt es eine Reihe – Herr Gebhardt, Sie haben darauf hingewiesen – von Kleinen und Großen Anfragen. Das sind übrigens parlamentarische Instrumente, die wir zu diesen Themen in der Hand haben. Insgesamt sind es schon über 20 Anfragen und Anträge zum Thema, mit denen sich entsprechend intensiv auseinandergesetzt wurde. Auch die Antworten auf die Kleinen und Großen Anfragen sind öffentlich zugänglich und damit ein weiterer Beitrag zur Transparenz. Die gegebenen Antworten stellen nachvollziehbar dar, welche Erkenntnisse vorliegen und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Seit dem Einbruch ist eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, die die Sicherung des Museums verbessern, die der Sicherung des Museums dienen. Eine internationale Expertenkommission wurde eingesetzt und hat Vorschläge unterbreitet. Die SKD haben ihre eigenen Strukturen unter dem Schwerpunkt Sicherheit untersucht. Die Sicherheitsabteilung wurde personell verstärkt und die Gebäude und Liegenschaften werden überprüft. Für alle Museen in Sachsen hat das LKA eine Informationsbroschüre erstellt, die die wichtigen Themen noch einmal aufgreift. Im Übrigen haben zahlreiche Museen im In- und Ausland die Geschehnisse zum Anlass genommen, ihre eigenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen, anzupassen und die Sicherheit insgesamt zu erhöhen. Es ist – an dieser Stelle sei mir das einmal erlaubt – eine Laune der Geschichte, dass die verbesserten Sicherheitskooperationen zwischen den Museen, vor allem im internationalen Kontext, uns heute helfen, Maßnahmen zu ergreifen und abzustimmen, um den Angriff und die Zerstörung von Kunstwerken durch sogenannte Klimaaktivisten zumindest zu erschweren. Aber auch in dieser Debatte dürfen wir nicht verkennen, dass Kunst und Kultur nur dann wirksam werden können, wenn sie auch zugänglich sind. Dies macht es notwendig, zwischen Sicherungsmaßnahmen und Zugänglichkeit immer wieder abzuwägen. Lassen Sie mich abschließend noch zwei Dinge feststellen: Die Schäden, die durch Kunstraub und Kunstdiebstahl jährlich verursacht werden, dürften erheblich sein. Es gibt unterschiedliche Schätzungen der Versicherungswirtschaft zum Thema. Teilweise belaufen sich diese Schäden weltweit auf 6 bis 8 Milliarden Euro. In unsere Wahrnehmung und Erinnerung schaffen es jedoch nur einige herausgehobene Fälle wie der Raub in Dresden im Jahr 2019 oder der Diebstahl der 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin – Sie haben darauf hingewiesen – im März 2017. Erinnern möchte ich auch an Diebstähle und Einbrüche in den 1990er-Jahren in Boston und Amsterdam, oder in den 2000er-Jahren in Oslo oder in die Sammlung in Zürich. Denken wir auch an Gotha: Der spektakuläre Raub im Jahre 1979 ist erst jüngst wieder medial aufgearbeitet worden. Das führt mich unmittelbar zu meinem zweiten Punkt; denn das Beispiel Gotha zeigt, dass der Einsatz von Risikokapital manchmal zur Rückführung von Kunstwerken, wie hier 2019/2020 gelungen, beitragen kann – im internationalen Kontext ein durchaus verbreitetes Thema. Nichts anderes war der Versuch von Frau Prof. Ackermann, unter hohem persönlichen Risiko mit den von einer privaten Initiative bereitgestellten 40 000 Euro einen Versuch der Wiederbeschaffung zu unternehmen. Dies verdient an erster Stelle Anerkennung und Respekt. Herr Gebhardt, erlauben Sie mir die Feststellung: Es ist doch vollkommen klar, dass es dabei nicht um den Versicherungswert oder den fiktiven Wert der gestohlenen Kunstwerke geht. Es geht dabei auch nicht um einen möglichen Verkaufswert; denn klar ist, die gestohlenen Kunstwerke sind quasi unverkäuflich, wenn sie nicht wirklich sehr aufwendig umgearbeitet wurden. Deshalb ging es darum, in erster Linie mögliche Informationen zu erhalten, um Zugang zu möglichen Verbleibsorten oder weiteren Informationen zu erzielen. Ein tiefgründiger Blick in die Kunstszene beweist, dass es dafür erfolgreiche Beispiele gibt. Leider war es in diesem Fall nicht erfolgreich. Dennoch werden wir Ihren Antrag entschieden ablehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Kirste.
