Dr. Claudia Maicher
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aktuell machen sich viele Menschen in Politik und Gesellschaft ernsthafte Gedanken darüber, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert werden soll, und zwar so, dass er Akzeptanz findet, als Säule der Demokratie tragfähig bleibt und möglichst viele Menschen bei ihren Interessen abholt. Was macht die AfD? Sie versucht den Anschein zu erwecken, dass es ihr auch um eine Reform gehe. Der vorliegende Antrag zeigt aber, dass es nur darum geht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus dem Weg zu räumen. Niemand sollte sich von Begriffen wie Reform, Verschlankung oder Neuordnung täuschen lassen. Statt Verschlankung käme es zu Marginalisierung, statt Neuordnung zu einer finanziellen Trockenlegung. Am Ende stünde der öffentlich-rechtliche Rundfunk genau dort, wo ihn die AfD auch haben möchte: irgendwo in einer Nische, als öffentlich-rechtliches Feigenblatt, das nicht ansatzweise das leisten kann, was wir eigentlich brauchen. Ein starkes Gegengewicht zu Falschnachrichten, Verschwörungserzählungen und marktgetriebenen Algorithmen. Dieses Kalkül ist in den Forderungen genau zu erkennen. Laut Punkt II. 1. soll die Staatsregierung alle medienpolitischen Staatsverträge kündigen. Das liest sich ein bisschen wie in einer dieser spitzfündigen Tipps in Foren zum Thema Mobilfunkverträge. Man könnte aus taktischen Gründen vielleicht einmal kündigen, vielleicht meldet sich jemand vor Ablauf der Kündigungsfrist, dem diktiert man dann die eigenen Bedingungen. Das ist politisches Schmierentheater, was Sie machen. Es zeigt in erschreckender Klarheit wieder, welche Methoden die AfD in staatlicher Verantwortung anwenden würde. Sie hat keinerlei Skrupel vor der Zerstörung ihr missliebiger Strukturen und der politischen Isolation des Freistaates. Die Kriterien der AfD sind völlig realitätsfremd. Sie ergeben nur dann Sinn, wenn man die öffentlich-rechtlichen Anstalten gar nicht reformieren, sondern niedermachen möchte. Nach Punkt II. 2 a) sollen eigene Inhalte im Internet verboten werden. Man braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zu wissen, dass künftige Angebote hauptsächlich online nachgefragt werden und dort auch so aufgestellt werden müssen, dass sie den Nutzungsgewohnheiten entsprechen. Fällt diese Möglichkeit weg, dann verliert man erst die jungen Nutzerinnen und Nutzer und später alle. In Punkt c) steht die Beschränkung auf eine Grundversorgung. Dafür wird die Unterhaltung pauschal gestrichen. Das aber verstößt gegen den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Auftrag, möglichst die gesamte Bevölkerung mit einem breiten Meinungsbildungsangebot zu versorgen. (Dirk Panter, SPD: Hört, hört! Interesting!) Hochwertige Filme und Serien zählen auch zur Unterhaltung dazu. (Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD) Sie sind nun einmal für die Meinungsbildung vieler Menschen relevant. Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags in Punkt d) führt unweigerlich zum Bankrott. Die AfD fabuliert dort immer von verschlüsselten Bezahlangeboten. (Torsten Gahler, AfD: Wir haben 2022!) Das haben Sie vorhin auch wieder getan. Das wäre letztendlich ein privater Rundfunk ohne Werbung und bitte in hoher Qualität. Das ist ja ein tolles Geschäftsmodell: Anspruchsvolle Berichterstattung in Bewegtbildern und Audio ist nie und nimmer rein marktorientiert finanzierbar. Abgesehen davon wären große Teile der Gesellschaft davon auch ausgeschlossen. Das wäre die Beerdigung der dualen Rundfunkordnung. Im Punkt e) wird dann unterstellt, dass es ein Regelungsdefizit bei der journalistischen Unabhängigkeit gebe. Diese ist aber in Gefahr, wenn die Politik in das Programm hineinredet. Genau das möchte die AfD. Da kann sie sich noch so dreist mit dem Begriff Freiheit maskieren. (Torsten Gahler, AfD: Wer spricht denn die Kommentare in den Tagesthemen? Nicht wir!) Als Beleg in ihrem Antrag für Unausgewogenheit zieht sie ausgerechnet von einem Pro-Kontra-Beitrag nur die ProSeite heran. Geht es noch billiger? Wenn Sie wirklich Interesse an Unabhängigkeit haben, dann könnten Sie über Verbesserungen bei redaktionellen Abläufen, Führungskultur und Beschwerdemanagement ansetzen. Das haben Sie aber nicht. Aus dem Versagen beim RBB leitet die AfD einen generellen verschwenderischen Mittelverbrauch ab. Die Landesrechnungshöfe und die KEF sehen das im Übrigen anders. (Torsten Gahler, AfD: Weil sie Prüfungsdefizite haben!) Alle Anstalten über einen Kamm zu scheren, ist eine klare Falschbehauptung. Natürlich müssen hohe Anforderungen an Transparenz, Compliance und Leistungsfähigkeit der Aufsichtsgremien für alle Anstalten gelten. Bei der Novellierung des Medienstaatsvertrages wird genau das zu berücksichtigen sein. Weitergehende Regelungsvorschläge dazu wird die Rundfunkkommission der Länder ab nächster Woche zur Konsultation stellen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE möchten eine Reform, die zu einer Stärkung und Weiterentwicklung öffentlich-rechtlicher Medien führt. Wir haben unsere Vorschläge schon zahlreich im Landtag vorgestellt. Bei der Beratung des 3. Medienänderungsstaatsvertrages im Medienausschuss im Januar wird diese Diskussion öffentlich fortgesetzt. Von der AfD erwarten wir keinen brauchbaren Beitrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Panter.
