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Oliver Fritzsche

CDU 16.12.2022 Sitzungen 7/63

Herr Gahler, ich möchte jetzt mit Ihnen nicht über Kündigungsfristen diskutieren, denn der wesentliche Punkt ist, dass Sie auch die Finanzierungszusage an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Ihrem Antrag einstellen wollen, und zwar mehr oder minder sofort. Und ohne Finanzierung kein Rundfunk. Ich denke, so ehrlich sollte man miteinander umgehen. – Vielen Dank. Sie haben diesen Antrag zum Prioritätenantrag erklärt, um die Wichtigkeit dieses Themas zu betonen. Deshalb möchte ich unsere Position ein wenig weiter ausführen und die Ablehnung meiner Fraktion etwas näher begründen. Wir als CDU-Fraktion – das möchte ich deutlich sagen – stehen zum System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gleichwohl sehen wir einen Bedarf an grundlegenden Reformen. Mein Kollege Andreas Nowak hat dies anlässlich regelmäßiger Debatten von dieser Stelle aus und auch in anderen Podien deutlich zum Ausdruck gebracht. Die CDU-Fraktion steht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und vor allem zu seinem Auftrag, am Prozess der freien und individuellen Meinungsbildung mitzuwirken sowie in diesem Zusammenhang einen umfassenden Überblick aus allen relevanten Bereichen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft zu geben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit validen und frei zugänglichen Informationen ein und trägt damit zu deren Meinungsbildung bei. Es ist die Position der CDU, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gemeinwohlorientierten Charakter hat. Dieser bildet die Grundlage und die Rechtfertigung für die Erhebung und die Höhe des Rundfunkbeitrages zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Aus Sicht der CDU ist es notwendig, ein Auftragsmonitoring einzuführen, mit welchem die Einhaltung der Grundsätze der Objektivität und Überparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote fortwährend geprüft werden. Aus unserer Sicht sollten der jeweilige Rundfunk- bzw. Fernsehrat beim ZDF dieser Aufgabe im Hinblick auf die Einhaltung des Programmauftrages gewachsen sein oder sie sind entsprechend zu ertüchtigen. Das Thema Ertüchtigung trifft im Übrigen auch auf die Verwaltungsräte zu, welche bei der Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung durch den Intendanten oder die Intendantin besonders gefordert sind. Nicht verschweigen können wir die Rolle der Landesrechnungshöfe und der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz: KEF – in dieser Gesamtsystematik. Die Überwachung und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann auch nicht von den Parlamenten oder den Landesregierungen direkt übernommen werden; denn nach unserem Grundgesetz ist das Gebot der Staatsferne zwingend zu beachten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll unabhängig und frei von staatlicher Einflussnahme sein. So war die Idee der Alliierten bei der Gründung des öffentlichrechtlichen Rundfunks nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, und so ergibt es sich aus der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Bereits im Jahr 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieses Gebot auch bei der Besetzung der Aufsichtsgremien zu beachten ist. In ihnen können auch Angehörige der verschiedenen staatlichen Ebenen einbezogen werden; denn das Grundgesetz fordert vor allem Vielfalt bei der Besetzung der Gremien. Der Anteil der staatlichen Vertreter sei aber strikt auf höchstens ein Drittel zu begrenzen, um Vielfalt und Staatsferne zu garantieren. Bereits seit Längerem und nicht erst seit den jüngsten Vorgängen beschäftigt sich die CDU-Fraktion mit den teils offensichtlichen, teils noch kommenden Herausforderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu haben wir bereits im Juli 2019 und im Juni 2020 Positionspapiere verabschiedet, die sich mit der Finanzierung, aber auch mit notwendigen Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigen. Sie benennen klare Forderungen unserer Fraktion, unter anderem schlankere Strukturen, mehr Kooperationen und nicht zuletzt die Ansiedlung von Gemeinschaftseinrichtungen in den neuen Bundesländern, selbstverständlich auch bei uns im Freistaat. Außerdem geht es uns um die Gehaltsstruktur, die wir auf ein angemessenes Maß und in Relation mit den damit verbundenen Aufgaben zurückführen wollen. Anders als die AfD sehen wir die Lösung nicht in einem Ausstieg aus den Staatsverträgen, sondern in einer grundlegenden Reform in den bestehenden Strukturen. Natürlich bedarf es dazu eines stärkeren Willens zu strukturellen Reformen, aber nicht zu einer faktischen Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Reformweg ist mühsam; denn 16 Bundesländer haben sich zur Einstimmigkeit beim Abschluss der Staatsverträge verpflichtet. Selbst beim MDR-Staatsvertrag, den Sie ja mit Ihrem Antrag ebenfalls kündigen wollen, sind drei doch sehr unterschiedliche Partner unter einen Hut zu bekommen. Dabei sind Kompromisse zu finden. Diese werden auch gefunden. Aber Ihr Verständnis für diese Notwendigkeit scheint doch sehr begrenzt zu sein. Abschließend sei mir die Bemerkung erlaubt, dass ich Ihre Ablehnung, teilweise Ihre übertriebene, überzogene Kritik gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für nicht akzeptabel halte – dies vor allem vor dem Hintergrund von über 43 000 Festangestellten und weiteren über 20 000 freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichrechtlichen Rundfunk. (Zuruf von der AfD) Die allermeisten von Ihnen sind bestrebt, den Programmauftrag bestmöglich zu erfüllen. Alle hier in einen Topf zu werfen und den Stab über ihnen zu brechen ist nicht angemessen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Ich sage es erneut: Reformbedarf – ja. Abschaffen – nein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Kollegin Feiks.

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