Andreas Heinz
Ich wollte gern eine Kurzintervention machen. Ich nehme Bezug auf die Äußerung, die Opposition muss nicht zu ihren Worten stehen. Das ist halt der Unterschied. Die einen bieten scheinbar einfache Lösungen an, die schon durch höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeschlossen worden sind, und wir loten das maximal Mögliche aus. Wir haben das von Anfang an getan, als gegen den erbitterten Widerstand der ganzen Szene Sachsen den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen hat. Wir haben uns natürlich etwas dabei gedacht. Ich bitte die Jägerschaft auch noch einmal, sich aktiv am Monitoring zu beteiligen. Nur wenn man entsprechende Bestandszahlen nachweisen kann, ist es irgendwann möglich zu sagen, der gute Erhaltungszustand ist erreicht. Des Weiteren haben wir es bei der letzten Novellierung der Wolfsschutzverordnung erstmalig hinbekommen, dass der Wolf in bestimmten Territorien so lange entnommen werden darf, bis die Übergriffe aufhören. Ihre These mit Abgabe der Genprobe usw. ist billiger Populismus. Das kann man sich als Opposition wünschen, aber die Regularien sind anders. Das wollte ich noch einmal deutlich dargestellt haben. Danke.
