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Andreas Heinz

CDU 16.12.2022 Sitzungen 7/63

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Naturschutz feiert gelegentlich Erfolge, manchmal sogar so große Erfolge, dass das zu schützende Gut mehr oder weniger zur Landplage wird. Dann haben wir das Problem, dass man diese Tierarten von einer Roten Liste viel schwieriger herunterbringt. – Wie jemand, der einmal auf einer Schufa-Liste stand oder vielleicht immer wieder eine falsche Behauptung bei Google findet. Deshalb ist es eine Forderung von uns, die sich auch im Koalitionsvertrag wiederfindet, dass der Erhaltungszustand der geschützten Arten ständig zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren und nachzuschärfen ist. Beim Thema Wolf gibt uns der Europäische Wolfsaktionsplan drei konkrete Zielsetzungen vor. Erstens: Wolfsbeständen zu erlauben, sich zu erholen und überall in Europa zu existieren, wo es biologisch und ökonomisch vertretbar ist. Zweitens: das Zusammenleben von Wölfen und Menschen zu sichern und Konflikte durch nachhaltige Kompromisse zu minimieren. Drittens: eine paneuropäische Perspektive beim Management. Dagegen kann man erst einmal nicht viel sagen. Sicherlich wird die nachhaltigen Kompromisse jeder anders definieren. Schauen wir noch einmal in den § 16 Abs. 1 der FFHRichtlinie, die uns besagt, wann der gute Erhaltungszustand erreicht ist, der dann Gelegenheit gäbe, den Schutzstatus zu verändern. Beim Wolf spricht man von 1 000 adulten Tieren. Vor Jahren noch ging man von zehn isolierten Populationen in Europa aus. Das ist mittlerweile dank Gentechnik oder Nachweis durch entsprechende Genfunde widerlegt. Die Populationen stehen in einem genetischen Austausch. Es gibt weitere fünf zu bewertende Kriterien, wenn man einen guten Erhaltungszustand nachweisen möchte. Erstes Kriterium: Die Population ist stabil und ansteigend. Beim Wolf gibt es jedes Jahr einen Zuwachs von ungefähr 30 %. Das wäre für mich erfüllt. Zweites Kriterium: genügend geeigneter Lebensraum, welcher seine Qualität behält. Ich denke, auch dort wird niemand widersprechen, dass es diesen Lebensraum gibt, der aber in zunehmendem Maße mit ansteigenden Populationen knapper wird. Drittes Kriterium: Die Population darf nicht kleiner sein als 1992. Das ist leicht zu erfüllen; denn 1992 hatten wir noch keine Wölfe. Viertes Kriterium: Der Austausch von Individuen untereinander muss stattfinden. Das wurde mittlerweile in den entsprechenden Medien gefeiert, dass sich der erste Wolf von der alpinen Population mit einer Wölfin von der baltischen Population gepaart hat. Das fünfte Kriterium ist auch erfüllt: ein effektives Management. Wir haben die entsprechenden Titel in den Haushalten stehen. Für uns möchte ich sehr deutlich sagen: Es ist eine Qualität erreicht, sodass man neue Maßnahmen angehen kann. Eine UMK-Arbeitsgruppe soll jetzt nach den Resolutionen vom Europäischen Parlament eingesetzt werden. Wir wollen hoffen, dass es nicht nur eine Alibi-Veranstaltung wird, sondern auch Lösungen geschaffen werden. Hierbei verweise ich auf eine Anhörung im Jahr 2012, in der es darum ging, den Wolf in Sachsen in das Jagdrecht zu übernehmen. Schon damals haben Prof. Dr. Hans Walter Louis und Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein erörtert bzw. angesprochen, dass „eine Jagdzeit für Canis lupus durchaus zulässig sei, wenn die durch das EU-Recht vorgegebenen Einschränkungen in anderer Art und Weise gewährleistet werden“. Dies wäre zum Beispiel möglich durch Erstreckung der Abschussplanung auf das mit Wolf verbundene Jagdausübungsverbot und natürlich unter Ausnahmen und Beachtung der Vorgaben der FFH-Richtlinie. Also hier die Bitte bzw. die Forderung von uns, diese Spielräume weiter auszuloten. Bis dahin bleibt uns nur, unsere Weidetierhalter bei den anstehenden Schäden zu unterstützen und das großzügig zu handhaben. In diesem Zusammenhang hoffe und freue ich mich, dass die begonnenen Gespräche zur Feinsteuerung der entsprechenden Entschädigungs- und Mehraufwandsrichtlinie demnächst ihre Fortsetzung finden werden. In diesem Sinne wurde heute schon mehrfach gesagt: Einen Kompromiss gilt es auszuloten – den Wolf leben zu lassen und die Weidetierhalter auch.

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