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Martin Modschiedler

CDU 10.11.2022 Sitzungen 7/61

Herzlichen Dank. Es geht um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Rahmen festgelegt werden muss. Sie dürfen nicht zu unbestimmt sein. Die Problematik, die Sie genannt haben, ist durchaus gegeben. Aber das wird sich zeigen, wenn es gerichtlich überprüft wird. (Zurufe von der AfD) Wenn dieses System nicht funktioniert, dann muss es gerichtlich überprüft werden. Sie haben es gesagt. (Zuruf des Abg. Dr. Volker Dringenberg, AfD) Aber ob das im StGB drinsteht oder nicht, Herr Dr. Dringenberg – das weiß ich selbst, dass es dort drinsteht. Ich habe auch gelernt und habe das Handwerkszeug, das ich übrigens gerade genannt habe: Sinn und Zweck, Auslegung der Norm, teleologische Reduktion. Das alles sind Möglichkeiten, indem ich diese Form auslege. Es passt mir nicht, ich will es nicht. Es könnte ja gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen. Dann muss es überprüft werden. Aber es ist nicht die Aufgabe, uns das nach Artikel 27 mitzugeben und zu sagen: Es ist völlig unzureichend und wir wollen das nicht. Gut, da müssen die Gerichte angerufen werden. Aber wir, das Parlament des Sächsischen Landtags, sind nicht die Institution, ein Gesetz, das vom Bundestag beschlossen worden ist, in Kenntnis aller aufzuheben, weil ich es nicht will. Das geht so nicht. (Beifall bei der CDU –

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