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Dr. Joachim Keiler

AfD 10.11.2022 Sitzungen 7/61

Ich bitte um eine Kurzintervention. Herzlichen Dank. Herr Modschiedler, Sie haben soeben in Ihren Ausführungen gesagt: Wir Juristen arbeiten mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Sie wissen schon, dass wir im Strafrecht sind und dass es im Strafrecht gerade keine unbestimmten Rechtsbegriffe gibt – Artikel 103 Grundgesetz. Es ist der Ansatz der Kritik zahlreicher Staatsrechtler, weil dieser Paragraf eben völlig unbestimmt ist. Im Rekurs auf Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz liegt ein Straftatbestand nur dann vor, wenn die Straftat vor der Tat definiert ist. Zum Beispiel der Begriff „Kriegsverbrechen“, ohne dass das von einem Gericht festgestellt ist, ist er eben nicht festgestellt. Das ist einer der Hauptkritikpunkte. Insofern kommen Sie mit dem Argument, wir arbeiten mit unbestimmten Rechtsbegriffen im Strafrecht, keinen Zentimeter weiter. Dieses Ding ist vollkommen unbestimmt. Wir haben den Antrag gestellt, und wenn nicht, wird es letztendlich sicherlich an das Verfassungsgericht gehen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt – das sage ich Ihnen. (Beifall bei der AfD – Martin Modschiedler, CDU, geht zum Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Modschiedler, Sie können gern reagieren; bitte schön.

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