Martin Modschiedler
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD ersucht also die Staatsregierung, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen und die Änderungen nach § 130 StGB vollumfänglich gestrichen werden sollen; so habe ich Ihren Antrag verstanden, es steht so darin. (Jörg Urban, AfD: Absatz 5!) Dazu bedient sie sich des Instruments der Sondersitzung, in der wir hier eben sind – in einer Plenarwoche, wohlgemerkt. Ich habe gestern von Ihnen gehört, wie schlimm, unverantwortlich und einseitig die CDU angeblich mit den Steuergeldern der Bürger umgeht. Jetzt einmal nur für uns ganz laut gedacht: Der Antrag, so wie er jetzt gestellt worden ist, auf die normale Tagesordnung von heute gesetzt. (Sebastian Wippel, AfD: So viel zu den Fakten!) Zeitlich meiner Ansicht nach kein Problem; wenn ich es richtig sehe, war der Beschluss vom 21. Oktober 2022 im Bundestag. Aber Sie gehen den Weg der Sondersitzung – klar, Sie können das ja auch gemäß der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Doch diese Sondersitzung verursacht, das wissen wir aus der Vergangenheit, immense Kosten. (Zuruf von der AfD) Steuergelder verbraucht sie, Gelder der Bürgerinnen und Bürger, und das ohne jede Not, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD. (René Hein, AfD: Völliger Blödsinn, was Sie erzählen!) Aber – Herr Landtagspräsident, herzlichen Dank noch einmal, Sie haben weise und mit Blick auf die Steuergelder diese Sitzung direkt im Anschluss an die heutige 60. Sitzung einberufen – es wurden keine Gelder vergeudet. Eine gute Entscheidung, Herr Präsident. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Das gehört zu diesem Thema. Nach Ihrem Antrag holen Sie jetzt großes Werkzeug aus der Kiste hervor; es geht um Artikel 77 Abs. 2 Grundgesetz. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Modschiedler?
