Marco Böhme
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich lese Ihnen noch einmal die Überschrift unseres Antrages vor. Es geht um eine staatliche Preiskontrolle. Im Antragstext geht es um bundeseinheitliche staatliche Preiskontrollen und um eine Preisaufsicht. Wir haben nirgends – weder in der Rede noch steht es im Antrag – von Preisfestsetzungen gesprochen. (Staatsminister Martin Dulig: Sie können doch keine Preise kontrollieren, die andere festlegen! Das bringt doch nichts!) Ich möchte nur sagen, dass es bereits Preisfestsetzungen in Deutschland gibt. Selbst das wäre kein Hexenwerk und keine neue Erfindung von der LINKEN. Es gibt zum Beispiel ein Buchpreisgesetz. Das Gesetz sorgt dafür, dass Bücher von Romanen bis zur Fachliteratur für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind. Da sagt der Staat ganz klar: Es darf maximal diesen oder jenen Preis geben. Das gibt es aber auch in die andere Richtung. Es gibt Mindestpreise, zum Beispiel bei Honoraren von Anwälten oder anderen Berufsgruppen, bei denen gesagt wird: Wir wollen Dumping vermeiden, indem sich die eine Berufsgruppe untereinander nach unten dirigiert, sondern wir wollen eine gewisse Qualität behalten. Man kann das also auch nach unten hin festsetzen, dass es Mindestpreise oder eine Preisgrenze nach oben gibt. Oder auch, wenn es Überschüsse in der Produktion gibt, zum Beispiel bei der Milch. Da wird es doch bei den Bauern auch festgelegt, dass diese ihre Milch an die großen Discounter nur zu diesem und jenem Preis pro Liter verkaufen dürfen. Sie dürfen dort nicht mehr verlangen. Auch das hat der Staat zusammen mit der Wirtschaft festgelegt. Es ist doch nichts Neues, was wir hier behaupten. Auch beim Thema Öl wird international derzeit darüber verhandelt, in welcher Maximalhöhe man Öl aus Regimen dieser Welt einkaufen darf. (Staatsminister Martin Dulig: Das ist etwas völlig anderes!) Unser Vorschlag ist, wieder eine Preiskontrolle einzuführen, wie es sie zum Beispiel beim Strom und beim Gas gab, die aber seinerzeit von der CDU-Bundesregierung abgeschafft wurde. Jetzt erleben wir, dass viele Konzerne bestimmte gesetzliche Lücken, wie den Gaspreisdeckel, ausnutzen und den Strompreis auf diese Deckelgröße erhöhen, obwohl dieser vorher niedriger war. Das ist doch eindeutig etwas, was das Ausnutzen einer Notlage ist, und das gehört verboten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Der Kollege von den GRÜNEN hat vorhin gesagt, die Marktmacht darf nicht missbraucht werden. Ich würde sogar sagen, wer seine Marktmacht, wenn er sie denn einmal hat, nicht missbraucht, macht sogar etwas falsch. Also es ist ja sogar sein Job, Profit zu machen bzw. wenn er es nicht macht, verliert er die Marktmacht. Das heißt, ich gebe eigentlich nicht den Großkonzernen die Schuld oder zeige mit dem Finger auf einen Konzern, der die Leute abzockt, sondern ich gebe dem Staat – das heißt, uns als Politik – die Schuld, dass wir so etwas zulassen und keine Regeln aufstellen, damit so etwas zum Beispiel durch eine Übergewinnsteuer wieder abgeschöpft oder gar nicht erst zugelassen wird. Darüber wollen wir mit Ihnen sprechen. Deshalb haben wir Ihnen diesen Antrag vorgelegt, dass Sie sich in der Bundesregierung dafür starkmachen. Ich bitte darum, dass Sie dem zustimmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. Da uns keine Änderungsanträge vorliegen, kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Die Fragen sind wunderbarerweise schriftlich beantwortet worden und die Fragesteller waren damit vollkommen einverstanden. Deshalb können wir auch diesen Tagesordnungspunkt für beendet erklären. Schriftliche
