Dirk Panter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Antrag der LINKEN vor, der, wenn man ihn einfach nur kurz liest, einen doch auf eine Fährte führen kann, die nicht ganz angemessen ist, weil wir hier Reden gehört haben, die sich nur mit dem Thema der Preisregulierung beschäftigt haben. Es geht ja hier nicht direkt um das Thema Preisregulierung, sondern – fairerweise muss man es sagen – um Preiskontrolle und -aufsicht. Wiederum muss man aber auch beachten, dass natürlich eine wirksame Preiskontrolle und Preisaufsicht, wie DIE LINKE sie in ihrem Antrag fordert, natürlich implizit damit einhergeht, dass man am Ende auch eine Regulierung vornimmt. Ich würde jetzt einmal versuchen, auf die einzelnen Punkte sachlich einzugehen, damit man sich damit gut auseinandersetzen kann. Dazu möchte ich gern einige Punkte zitieren. Es heißt in der Begründung zum Antrag unter anderem – ich zitiere –: „Neue Instrumente und Steuerungsmodelle müssen her, um den derzeitig krisenbedingten, rasanten Teuerungen und Preissteigerungen in den vorgenannten Bereichen schnell und nachhaltig Einhalt zu gebieten.“ Vorgenannte Bereiche sind Energie, Wärme, Strom und bald auch – da kommen wir noch zum Casus knacksus – Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs. Wenn man sich damit einmal auseinandersetzt, dann erkennt man: Wir haben in den Bereichen Energie, Wärme und Strom ja genau das, was eigentlich gefordert wird, nämlich mittlerweile wirksame Instrumente, um der Teuerung in diesen Bereichen entgegenzutreten. Wir haben einiges schon im Laufe des Jahres gesehen: Abschaffung der EEG-Umlage, Energiepauschale, Steuersenkung bei Kraftstoffen – ob das jetzt so sinnvoll war, ist eine andere Frage –, Heizkostenzuschuss. Wir haben eine Gaspreisbremse. Wir haben eine Soforthilfe für Heizkosten im Dezember und eine Strompreisbremse. Ich denke, das ist genau auch die Richtung, in der DIE LINKE diskutiert. Bei Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs ist das nicht der Fall, ich glaube, auch zu Recht. Der Antrag impliziert, zumindest nach meiner Meinung, ganz klar, dass es nicht nur zu Kontrolle und Aufsicht kommen soll, sondern auch zur Festlegung. Dort stoßen wir an die Grenzen der Marktwirtschaft, weil sich dann verschiedene Fragen stellen. Wie definieren wir eigentlich Grundbedarfsgüter? Ist das dann Kleidung? Ist das auch Rechtsschutz? Was ist das alles? Welche Lebensmittel nehmen wir denn? Nehmen wir 200 g Fleisch oder 400 g? (Marco Böhme, DIE LINKE: Fleisch nicht!) Machen wir eine Obergrenze mit 80 % des letztjährigen Konsums oder so etwas? Ich möchte es gar nicht persiflieren. Aber Fakt ist, dass wir dann in Regionen kommen, die sich genauso persiflieren lassen, wie das vorhin schon gemacht wurde. Auf den Weg würden wir uns nicht begeben wollen. Schauen wir uns das Thema Aufsicht und Kontrolle an. Hierzu steht im Antrag – ich zitiere wiederum –: „Hierbei sei auch darauf verwiesen, dass noch bis zum Juli 2007 eine im Interesse der Verbraucher(innen) liegende, bundesweit funktionierende Strompreisaufsicht der Bundesländer etabliert war ...“ Das ist ein beliebtes Thema der LINKEN, ein Thema, über das auch schon im Bundestag diskutiert wurde. Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, dass damit keine wirksame Kontrolle ausgeübt werden kann. Dazu haben wir empirische Daten. Bis 2007 sind die Preise trotz dieser Aufsicht gestiegen, wohingegen zum Beispiel ohne diese Aufsicht zwischen 2013 und 2021 – vor der Energiepreiskrise, die ja ihre Ursachen hat – die Preise kaum gestiegen sind. Die Frage ist: Kann dieses Mittel dann wirklich das Ergebnis zeigen, das Sie einfordern? Wir sind eher der Meinung: nein. Ich möchte noch einen letzten Punkt zitieren: Die Einführung wirksamer Preiskontrollen sei ein „wirksames Instrument“. Das ist genau – das habe ich vorher schon gesagt – der Punkt, über den wir hier diskutieren müssen. Das kann nur dann ein wirksames Instrument sein, wenn dahinter auch eine Preisfestlegung steht. Ansonsten ist es nichts anderes als die Aufsicht über die Realität. Darüber kann man einen schönen Bericht schreiben, aber das hat keine Wirkung. Man muss, wenn man A gesagt hat, aber auch B sagen. Dieses B wollen wir ehrlicherweise nicht sagen. Wir glauben an die soziale Marktwirtschaft, die eben nicht das freie Spiel der Kräfte ist, sondern eine Marktwirtschaft in bestimmten Grenzen. Diese Grenzen müssen wir festsetzen. Dabei erinnere ich an das Thema Mindestlohn, für den viele hier in diesem Hohen Haus gekämpft haben, den viele auch bekämpft haben, der sich aber als wirksames Instrument zur Regulierung einer sozialen Marktwirtschaft erwiesen hat. Aus diesen sachlichen Argumenten heraus werden wir diesen Antrag ablehnen. Vieles von dem, was gefordert wurde, ist schon umgesetzt. Andere Punkte wollen wir aufgrund der impliziten Folgen nicht umsetzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE eröffnet jetzt Marco Böhme eine zweite Runde.
