Tom Unger
Sehr geehrter Herr Präsident, das gestatte ich jetzt nicht. (André Barth, AfD: Was?) – In Ihrem Antrag stellen Sie alle ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unter Generalverdacht des Sozialleistungsbetrugs, den wir als CDU-Fraktion bezweifeln. (Zurufe der Abg. Dr. Joachim Keiler und Jörg Urban, AfD) Ich finde das politisch unanständig und unerträglich. Es zeigt wieder einmal, genau wie bereits gestern in verschiedenen Debatten, dass Sie mit Ihren Pauschalisierungen die Gesellschaft spalten. Entsprechende Statistiken oder validierte Kennzahlen zu diesem Sozialbetrug, den Sie mit dem Generalverdacht untersetzen, liefern Sie nicht. Zum Rechtskreiswechsel für die Ukraine-Flüchtlinge, der zum 01.06.2022 stattgefunden hat – also vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung –, kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Auch wir in der CDU haben darüber intensiv und differenziert diskutiert. Der Rechtskreiswechsel, den die Ampelregierung in Berlin gemeinsam mit der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat, folgt letztendlich einer pragmatischen und einer praktikablen Entscheidung. Damit werden nämlich auch die Behörden in der Umsetzung entlastet, auch hier im Freistaat. Richtig ist: Wir haben im Bereich der Flüchtlinge jetzt unterschiedliche Systeme, eines für die ukrainischen Flüchtlinge und eines für die anderen Flüchtlinge. Doch sie sind auch unterschiedlich zu bewerten. Zum einen wissen wir ganz genau, woher die Flüchtlinge kommen. Wir wissen ganz genau, warum die Menschen aus der Ukraine hier in Deutschland bzw. in Sachsen sind, und ein großer Teil der ankommenden Flüchtlinge wird nach Ende des russischen Angriffskrieges wieder in ihr Heimatland zurückkehren. In Ihrem Antrag postulieren Sie Forderungen, die nicht umsetzbar und administrierbar sind. Das wissen Sie genau. Ihnen geht es nur darum, Ihren unsäglichen Generalverdacht mit unerfüllbaren und unadministrierbaren Forderungen zu untersetzen. (André Barth, AfD: Was?) Ich untersetze es entsprechend an ein paar Beispielen: Sie fordern eine umfassende ID-Feststellung. Hier ziehen Sie wieder die unzutreffende und falsche Parallele, ähnlich wie zu dem Migrationsgeschehen in den Jahren 2015 und 2016. Aktuell findet bei allen ukrainischen Flüchtlingen eine umfassende Registrierung statt. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt als 2015 und 2016. Sie werden nämlich alle im Ausländerzentralregister registriert, bearbeitet und recherchierbar gemacht. Von den aktuell 57 000 ukrainischen Flüchtlingen sind bereits fast 50 000 registriert, und ein Großteil der Fälle, knapp 8 000, befindet sich in der Bearbeitung bzw. Klärung. Sie fordern Angaben, beispielsweise über das Offenlegen von Kontoverbindungen, Krypto-Wallets, Konten bei Zahlungsdienstleistern, detaillierte Vermögensprüfungen und das Offenlegen von Steuerdaten. Hierzu frage ich Sie einmal ganz konkret: Wie wollen Sie diese Angaben erstens überprüfen und zweitens gegenprüfen? Welchen Personalansatz in den kommunalen Behörden wollen Sie dafür verwenden? (Jörg Urban, AfD: Bei den Deutschen schaffen Sie es ja auch! – Weitere Zurufe von der AfD) Sie werfen der CDU vor – das haben Sie auch in der Debatte heute Morgen schon getan –, dass wir aufgeblähte Personalkörper und einen hohen Personalansatz hätten. Aber wie viele Stellen wollen Sie bei den kommunalen Behörden für die verwaltungstechnische Abwicklung der ganzen Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag niedergeschrieben haben, bei aktuell 57 000 Flüchtlingen aufbringen? (Jörg Urban, AfD: Da macht es ja Sinn! –
