André Barth
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Freistaat weist mit rund 35 % die niedrigste Wohneigentumsquote aller deutschen Flächenländer auf. Er ist damit das Schlusslicht im bundesdeutschen Vergleich. Deutschland gibt auch im europäischen Vergleich keine gute Figur ab. Das heißt konkret: Während Luticia in ihrer Mailänder Villa schön auf die Scala sehen kann, schauen Martin und Petra in ihrer sächsischen Mietskaserne in die Röhre. Diesen Zustand gilt es dringend zu ändern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was, wir bauen mehr Villen?) Dabei ist jedes weitere Drehen an den Steuerschrauben, sei es auf Landes- oder auf Bundesebene, kontraproduktiv. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Aufrüstung abgesegnet haben? Letztendlich muss es darum gehen, dass das Leben für alle Menschen im Freistaat Sachsen auch bezahlbar bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Sozialausgleich“ (Sächsisches Sozialausgleichsgesetz) an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung – federführend – und an den Haushaltsund Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu über-weisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs über die Bestimmung Grunderwerbsteuer – SächsGrEStSatzG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD Das, was Sie machen, geht genau in die falsche Richtung, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Deshalb sieht unser Gesetzentwurf auch eine dauerhafte Steuersenkung für den Grunderwerb in Sachsen vor. Dabei soll konkret beim Ersterwerb eines Grundstückes zu Wohnzwecken ab 1. Januar 2023 die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 1 % sinken. Die sächsischen Häuslebauer und Häuslekäufer würden daher voraussichtlich um 180 Millionen Euro entlastet. Sie sparen Nebenkosten, hätten in Zeiten steigender Bau- und Kreditzinsen mehr Eigenkapital für ihren Hausbau zur Verfügung. Das ist gerade jetzt wichtig, denn die Bauzinsen sind nicht einfach nur gestiegen, sie haben sich vervierfacht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Neubauprojekte wurden bereits gestoppt. Der Immobilienmarkt befindet sich womöglich im härtesten Umbruch seit Jahrzehnten. Es fehlt auch immer mehr bezahlbarer Wohnraum. Hier wollen wir mit unserem Gesetzentwurf gegensteuern. Wir wollen die Bindungswirkung des Grundeigentums gerade für junge Familien, gut ausgebildete Fachkräfte und Rückkehrer aus den alten Bundesländern neu entfachen. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf nicht mehr und nicht weniger als die Attraktivität des Freistaates Sachsen als Wohn- und Lebensmittelpunkt steigern, indem wir die Mietabhängigkeit verringern. Werte Kollegen! Der Gesetzentwurf ist mehr als ein politisches Statement für die Entlastung der Bürger. Er ist auch mehr als ein Wünsch-dir-was-Entwurf einer Oppositionsfraktion. Nein, der Gesetzentwurf ist ganzheitlich gedacht. Er formuliert ein klares Ziel, das lautet: steuerliche Entlastung des Ersterwerbs für Wohnzwecke beim Grundstückskauf. Er steht auch rechtlich und finanziell auf gesunden Füßen. Das ist mir, das ist uns als seriöse Oppositionspartei sehr wichtig. (Beifall bei der AfD –
