Thomas Thumm
Sehr geehrter Herr Präsident! Kollegen Abgeordnete! Herr Staatsminister Schmidt! Schön, dass Sie anwesend sind und der konstruktiven Oppositionsarbeit der AfD sowie der ersten Lesung zum Gesetz beiwohnen. Der Freistaat gibt jährlich – ganz exakt kann man es nicht genau ausrechnen – ungefähr 70 Millionen Euro für Anschaffungen und Entwicklung von Software aus. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir, dass diese Mittel künftig häufiger in öffentlich verfügbare Software fließen, frei nach dem Motto „Öffentliches Geld – öffentliches Gut“. Die Stärkung der digitalen Souveränität ist damit Kernanliegen unserer Digitalpolitik. Mit dem heutigen Beschluss bekennen sich die Koalitionsfraktionen ausdrücklich zur Stärkung der digitalen Souveränität des Freistaates. Wir setzen darauf – sowohl im Verwaltungshandeln als Vorbild voranzugehen als auch das Softwareland Sachsen durch die Entwicklung freier Software hier in der Region zu stärken. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Herrn Staatssekretär sowie meinen Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus zu bedanken. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit bei der Erstellung und Umsetzung der Strategie. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dr. Gerber sprach das Schlusswort für die einbringenden Fraktionen. Ich stelle nun die Drucksache 7/11086 zur Abstimmung. Wenn Sie dieser Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist die Drucksache somit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf des Entwurfs Änderung des Gesetzes zur des Freistaates Sachsen – SächsLPlG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD Dieses Plenum steht unter dem Zeichen der Regionalentwicklung und widmet sich somit wichtigen Fragen, die die Zukunft aller Sachsen betreffen. Gestern hörten wir hier im Hohen Haus eine Fachregierungserklärung, die ein „Weiter so“ in den einzelnen Regionen befürchten lässt. Die geäußerte Kritik einzelner Abgeordneter mit dem Ziel, Sachsen endlich in der Fläche voranzubringen, gleichwertige Lebensbedingungen überall im Freistaat – auch in den ländlichen Regionen – in den Fokus politischen Handelns zu stellen, findet allein schon seine Begründung in dem Eid, den wir alle geschworen haben, nämlich dem Volk und dem Freistaat mit aller Kraft zu dienen. Die CDU hat leider in den vergangenen 32 Jahren zu wenig von dem in ihrer Macht Stehenden getan, um dieses Land in der Fläche nach vorne zu bringen. Das zeigt allein die demografische Entwicklung und die Tatsache, dass einzelne Regionen hier im Freistaat mehr als 20 % der Bevölkerung verlieren, bezogen auf den Zeitraum 2008 bis 2035. Für meinen Heimatkreis, das Erzgebirge, bedeutet dies, dass wir 100 000 Einwohner verlieren werden. Vieles wurde liegen gelassen, vieles wurde falsch angepackt. Aus einer Politik der Leuchttürme wurde eine Politik der Elfenbeintürme, in denen sich die Regierung versteckt. Aus einer Politik für den ländlichen Raum wurde eine Politik der Netzwerke, und das muss sich ändern. Dafür stehen wir, die AfD. Die Sachsen sind stolz auf ihr Land, und ich glaube, eine große Anzahl unserer sächsischen Bürger will, dass Sachsen nicht nur in den Städten Dresden und Leipzig glänzt. Nein, es muss auch in der Fläche glänzen, wachsen und gedeihen. Wie soll der Freistaat in der Zukunft aussehen? In welchem Umfeld wollen wir später unsere Kinder und Enkel aufwachsen sehen? Wie soll sich der ländliche Raum in Sachsen in den kommenden Jahren entwickeln? Meine Damen und Herren, das sind die Fragen, die es zu klären gilt. Für Entscheidungen im Hohen Haus, aber auch in den kommunalen Parlamenten braucht es dafür eine verlässliche Datengrundlage, auf die man zugreifen kann. Vor einigen Monaten haben wir uns im Rahmen einer Anhörung zum aktuellen Raumordnungsbericht mit diesen Fragen beschäftigt. Leider mussten wir als AfD-Fraktion feststellen, dass sich die Staatsregierung beim besagten Raumordnungsbericht ausschließlich auf den Bereich der Daseinsvorsorge beschränkte und andere wichtige Aspekte einfach unter den Tisch fallen ließ. Das sind Aspekte, die für die Zukunft des Landes und der Sachsen von enormer Bedeutung sind. Wichtige Faktoren, wie die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden, die Bruttowertschöpfungsquote, die Wirtschaftskraft in den Landkreisen, die demografische Entwicklung, die Entwicklung der Wohnstruktur, aber auch Ereignisse wie Corona, all diese Faktoren finden im aktuellen Raumordnungsbericht keine Berücksichtigung. Dass die Staatsregierung so viele wichtige Themen in ihrem Bericht ausgelassen hat, ist Rosinenpickerei. Wichtige Entwicklungstrends oder plötzlich entstandene Großereignisse sowie deren Auswirkungen auf die Zukunft können aufgrund des aktuellen Landesplanungsgesetzes nicht im sächsischen Raumordnungsbericht berücksichtigt werden. Gleichzeitig weist die Landesstatistik des Freistaates Sachsen unterhalb der Gemeindeebene, also für einzelne Stadtbezirke, keine Daten auf. Wenn man bedenkt, dass einige Stadtteile in Dresden oder Leipzig mehr Einwohner haben als viele sächsische Dörfer, entsteht dadurch eine fatale Lücke. Es ist für die Bürger, aber auch für kommunale Mandatsträger nicht hilfreich, wenn sie sich neben dem Raumordnungsbericht durch eine immer unübersichtlicher werdende Anzahl von Schriften und Statistiken wühlen müssen, um sich ein Bild ihrer Kommune, des Landkreises machen zu können. Die jetzige Regelung ist also weder als bürgerfreundlich noch als transparent zu bezeichnen. Meine Damen und Herren, das durch die AfD-Fraktion vorgelegte Gesetz dient der inhaltlichen Weiterentwicklung des Landesplanungsgesetzes im Sinne bürgerfreundlicher Transparenz sowie der Teilhabe des Landtags als Gesetzgebungsorgan. Ferner dient die Gesetzesänderung der inhaltlichen Vertiefung der zukünftigen sächsischen Raumordnungsberichte. Damit dies gelingt, ist es unabdingbar, dass die zukünftigen Berichte nicht nur die Betrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung der Planungsregionen und der kreisfreien Städte, ihrer Stadtbezirke, der Landkreise sowie der kreisangehörigen sächsischen Gemeinden berücksichtigen, auch die Arbeitslosenentwicklung, die Wanderungsbewegungen, das Einkommen pro Kopf, die Wertschöpfung sowie die Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft müssen Beachtung finden. Mit dem von uns, der AfD-Fraktion, vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir darüber Klarheit. Daher bitten wir Sie, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Regionalentwicklung zu überweisen und freuen uns dort auf die Debatte mit Ihnen allen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen an den Ausschuss für Regionalentwicklung zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Errichtung eines (Sächsisches Sozialausgleichsgesetz Drucksache 7/11152, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Das Wort erhält Herr Kollege Gebhardt.
