Dr. Daniel Gerber
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten mussten wir alle sehr schmerzlich erfahren, was es heißt, abhängig zu sein – seien es die 55 % Abhängigkeit vom russischen Gas oder die Abhängigkeit der freien Meinungsäußerung vom Nachrichtendienst Twitter bzw. den Launen eines Tech-Milliardärs. Ich mag mir an dieser Stelle, ehrlich gesagt, gar nicht vorstellen, was passieren würde, wenn plötzlich – aus welchem Grund auch immer – der Einsatz von Microsoft-Produkten in der Europäischen Union nicht mehr möglich wäre. Die Lösung für dieses Problem heißt digitale Souveränität. Um es mit den Worten des CIO des Bundes einmal plastisch zu machen, sind das – Zitat – „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rollen in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“. Wer sollte das besser umsetzen können als das Softwareland Sachsen? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen gern eine Vision von Sachsen vorstellen, was alles durch diesen Paradigmenwechsel mit der Erstellung der OpenSource-Strategie einhergeht bzw. was möglich wird und was in Zukunft vielleicht nicht mehr nötig ist. Im Kontext von Open-Source-Software spricht man sehr häufig von den vier Freiheiten, die ich Ihnen gern vorstellen möchte. Die erste Freiheit steht unter dem Begriff „Verwenden“, das heißt, dass Open-Source-Software für jeden Zweck genutzt werden kann und frei von Einschränkungen ist. Das bedeutet in erster Linie, dass die Software frei verwendet werden kann. Sie muss nicht erst gekauft werden, um sie auszuprobieren und einsetzen zu können. Damit begibt man sich auch nicht in Abhängigkeiten und daraus resultierenden Lock-in-Effekten gegenüber einigen wenigen Herstellern. Dass diese Abhängigkeit und diese Lock-inEffekte mittels freier Software abgebaut werden können, hat auch Herr Staatssekretär Popp hier vor gut einem Jahr in der Befragung der Staatsregierung so dargelegt. Somit werden wir hier langfristig auch in Sachsen die digitale Souveränität herstellen und sichern. Nicht nur das: Mit jeder zusätzlichen Open-Source-Software werden bestimmte Tätigkeiten in Zukunft weniger werden. Es werden weniger langwierige Lizenzverhandlungen stattfinden, weniger regelmäßig ablaufende Lizenzen und weniger einseitige Lizenzveränderungen durch einen Hersteller, bei dem im schlimmsten Fall damit nicht einmal eine Funktionsverbesserung einhergeht. Microsoft deutet zum Beispiel immer mal wieder an, dass deren Produkte ausschließlich in der Cloud betrieben werden können. Das mag zwar für Microsoft ein logischer Schritt sein, aber im Hinblick auf die Hoheit der eigenen Daten für Sachsen meiner Meinung nach absolut katastrophal. Kollege Dietrich hat es schon angesprochen: Mit Open-Source-Software lässt sich langfristig viel Geld sparen. Schleswig-Holstein hat bereits seine Verträge mit Microsoft reduziert und spart dadurch in den nächsten fünf Jahren knapp 7 Millionen Euro ein. Ab 2025 sollen dann nach der Umstellung jedes Jahr 2 weitere Millionen Euro eingespart werden. Die zweite Freiheit ist das Verstehen. Damit ist gemeint, dass Open-Source-Software unter Verzicht auf die sonst üblichen Vertraulichkeitsvereinbarungen und ähnliche Einschränkungen von unabhängigen Stellen untersucht werden kann. Damit ist im besonderen Maße auch die Zivilgesellschaft gemeint. Welch großen Einfluss diese Freiheit auf die Transparenz und damit auf das Vertrauen und die Akzeptanz von Software hat, zeigt besonders die Corona-Warn-App. Sie hat aktuell 47 Millionen Downloads. Ich habe extra noch einmal nachgeschaut. Damit ist sie meiner Meinung nach die erfolgreichste App, die jemals in oder von Deutschland entwickelt wurde. Das zeigt auch, dass der Freistaat an dieser Stelle von Anfang an auf das richtige Pferd gesetzt hat. Aber nicht nur das, auch die Sicherheitsaspekte spielen eine entscheidende Rolle. Das BSI empfiehlt an dieser Stelle auch den Einsatz von Open-Source-Software aus IT-Sicherheitsgründen. In Anbetracht des Krieges in der Ukraine und den damit einhergehenden Cyber-Angriffen durch Russland spielt das aktuell auch in einer zunehmend vernetzten Zukunft eine immer wichtigere Rolle. Damit sind wir bei der dritten Freiheit, dem Verbessern. Verbessern bedeutet, Open-Source-Software darf beliebig an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden – natürlich nur mit Zustimmung des Eigentümers –, aber das ist eine sehr wichtige Eigenschaft, um langfristig echte digitale Souveränität zu erhalten. Letztlich macht man sich so auch als Freistaat komplett unabhängig vom Hersteller. Ebenso können Sicherheitslücken sofort und selbstständig geschlossen werden, ohne auf das nächste Update eines spezifischen Herstellers warten zu müssen. Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Verbessern ist die digitale Teilhabe. Open-Source-Software ermöglicht es Sächsinnen und Sachsen, eine aktive Mitgestaltung an der Digitalisierung wahrzunehmen. Das ist bisher praktisch überhaupt nicht vorgesehen. Sie können außerdem einsehen und nachvollziehen, welche Daten wie erfasst und wie verarbeitet werden. Das trägt zu einem transparenten Verwaltungshandeln bei, schafft zusätzliches Vertrauen, und damit kommen wir immer mehr vom gläsernen Bürger, von der gläsernen Bürgerin hin zu einem transparenten Staat. Letztlich können Sie sich auch selbst in die Weiterentwicklung und Verbesserung einbringen, was einen weiteren Vorteil für das Softwareland Sachsen mit sich bringt. Kommen wir nun zur letzten der vier Freiheiten, dem Verbreiten. Für Sachsen und Deutschland bedeutet dies, dass Open-Source-Software kostenfrei kopiert und weitergegeben werden darf. Dinge, die einmal entwickelt wurden, müssen nicht ein zweites, drittes oder viertes Mal entwickelt werden. Zusammen mit der Möglichkeit der beliebigen Anpassung wird das meiner Meinung nach einen entscheidenden Schub geben und für die erfolgreiche Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung eine große Rolle spielen. Mit Open-Source-Software – das hat Kollege Dietrich auch erwähnt –, ist das Einer-für-alle-Prinzip aus dem OnlineZugangsgesetz erst so richtig effektiv und effizient umsetzbar. Eine Lehre aus dem bisherigen OZG ist ja, dass die Fachverfahren, die in einem Land entwickelt wurden, nicht so einfach in einem anderen Bundesland eingesetzt werden können. Dort kommen verschiedene Hürden in dem föderalen System hinzu. Dazu muss man häufig größere Anpassungen vornehmen, und das ist, wenn die anderen Bundesländer auf einen Dienstleister aus dem entwickelnden Bundesland zugehen und die ganzen Abstimmungen stattfinden müssen, ein sehr komplizierter Prozess. Wäre das Fachverfahren Open-Source-Software, könnte das einfach kopiert und gemeinsam mit heimischen IT-Dienstleistern angepasst werden. Das könnte dann theoretisch auch gleich den Betrieb übernehmen und die eingesetzten Mittel verblieben im eigenen Land. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und zur digitalen Souveränität von Sachsen leisten. Für mich und meine Fraktion ist klar, dass Software, die von öffentlichen Geldern finanziert wird, auch der Öffentlichkeit wieder frei zur Verfügung gestellt werden sollte. Mit dem vorliegenden Antrag kommen wir diesem Schritt ein gutes Stück näher, und daher bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatssekretärs Thomas Popp) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
