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Thomas Thumm

AfD 09.11.2022 Sitzungen 7/59

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Der Freistaat hat in den letzten Jahren einen zweistelligen Millionenbetrag für Gutachten ausgegeben, auf die weder interessierte Bürger noch wir Abgeordneten einen Zugriff haben. Das ist eigentlich schon Grund genug für eine Debatte – Grund genug, unserem Antrag zu folgen und hier endlich Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Aussprache im Ausschuss hat aber gezeigt: Der Erkenntnisgewinn aus den teuren Gutachten interessiert die anderen Fraktionen nicht die Bohne. Ein Abgeordneter der SPD wies stellvertretend für die Koalitionsfraktionen darauf hin, dass mehr Transparenz zu datenschutzrechtlichen Problemen führen würde. Dieses Problem sei nur durch weniger konkrete Studien zu lösen. Es gibt nicht öffentliche Gutachten, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei denen das Vorkommen der Wechselkröte dokumentiert wird oder bei denen das Feuersalamander-Vorkommen dokumentiert wird. Die Kosten allein dafür betrugen 127 000 Euro. Aber auch nicht öffentliche Gutachten wie das zum Schutz und zur Erforschung der Rauchschwalbe im Kohrener Land kosteten 45 000 Euro. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Welche Persönlichkeitsrechte bzw. datenschutzrechtlichen Interessen können denn Kröten, Schwalben und Feuersalamander geltend machen? Was war das für ein undifferenzierter Unfug von der SPD in der Ausschusssitzung, ja der ganzen Koalitionsfraktionen – und das als Ergebnis in einem Fachausschuss! Folgende Schlussfolgerungen liegen daher ganz nah: Ihnen geht es bei den Gutachten nicht etwa um Erkenntnisgewinn. Ihnen geht es um die Meinungs- und Deutungshoheit von Projekten. (Widerspruch bei der SPD – Zuruf von Sabine Friedel, SPD) Sie wollen, dass nur bestimmte Informationen nach außen dringen. Sie bewerben beispielsweise ein Projekt wie TETIS; dann sorgen Sie dafür, dass ein Gutachten – natürlich mit Steuermitteln finanziert – in Auftrag gegeben wird. Auftraggeber ist dann aber nicht die Staatsregierung selbst, sondern ein Dritter, beispielsweise ein Verein, zu dem – milde ausgedrückt – gute Kontakte bestehen. Wenn die Ergebnisse des Gutachtens nicht zu Ihrer Wahlwerbung passen, dann berufen Sie sich darauf, dass das Gutachten einem anderen gehört und deshalb die Ergebnisse leider nicht öffentlich zugänglich sind. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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