Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Sächsischer Ausländerbeauftragter, lieber Herr Mackenroth! Zunächst vielen Dank für den erneut ausführlichen Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten zur Situation von Menschen mit Migrationsgeschichte im Freistaat Sachsen. Der Bericht schafft es, die vielfältigen Bereiche von Fachkräftezuwanderung und die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen bis zur Lebenssituation von Menschen, die nach Deutschland geflohen sind und hier Schutz suchen, zu beleuchten. Es ist wichtig, dass der Ausländerbeauftragte dabei auch die Stellen benennt, an denen nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Vor allem darüber haben wir auch im Innenausschuss des Landtags diskutiert. Der Einblick ist vor allem in einem erneut schwierigen Jahr 2021 besonders wichtig, da die Pandemie das Leben aller Menschen stark beeinflusst hat, und leider hatten die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Teil auch nachteilige Auswirkungen auf die Integrationsbemühungen in Sachsen. So haben unterbrochene Integrationsund Sprachkurse das Ankommen in Sachsen erschwert und insgesamt sind stark eingeschränkte soziale Kontakte schädlich für soziale Integration. In dem Bericht wird noch einmal die Rolle des Ausländerbeauftragten deutlich. Herr Mackenroth wird in seiner Funktion per Definition im Sinne der ausländischen Menschen in Sachsen tätig. Sie sind ein Fürsprecher für die Betroffenen und Sie nehmen diese Rolle durchaus an. Das wird auch im Jahresbericht deutlich. So wird darin unter anderem erwähnt, dass Ihnen das humanitäre Augenmaß bei Abschiebungen besonders wichtig ist oder dass Sie bei der Erarbeitung des Leitfadens Rückführungspraxis ein verhältnismäßiges Vorgehen angemahnt haben. Wir als SPD-Fraktion erachten diese Positionierung als wichtig und können Sie nur weiter auf diesem Weg bestärken. (Beifall bei der SPD) Die Praxis zeigt, dass weiterhin viel zu tun bleibt, sei es beim Werben bei ausländischen Arbeitskräften für Sachsen – und es geht nicht mehr nur um Fachkräfte, sondern um Arbeitskräfte insgesamt – oder bei der immer noch zu schleppenden Anerkennung von Abschlüssen. Für eine erfolgreiche Zukunft brauchen wir Menschen, die sich dazu entschließen, ihren Lebensmittelpunkt nach Sachsen zu verlagern und in diesem Bundesland beruflich tätig zu werden. Dass es hierfür mehr als eine Kampagne der Staatsregierung oder der Unternehmen braucht, wissen wir längst. Menschen kommen nur hierher, wenn sie sich hier wohl, willkommen und angenommen fühlen. Viel zu tun bleibt auch im Umgang mit Menschen, die bei uns Zuflucht gesucht und sich hier mühsam ein Leben aufgebaut haben. Wir brauchen eine Reduzierung von Kettenduldungen bei Menschen, die bereits seit Jahren, zum Teil Jahrzehnten in Sachsen leben. Darum ist es gut, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Chancen-Aufenthaltsrecht auf den Weg gebracht hat. Nach der ersten Beratung im Bundestag am 19. Oktober wurde die Novelle nun an den federführenden Ausschuss im Bundestag verwiesen. Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz haben bereits im Vorgriff auf diese Regelungen Weisungen erlassen, die die Aussetzung der Abschiebung von potenziell begünstigten Personen ermöglichen. Es ist nach wie vor nicht ersichtlich, warum sich die Sächsische Staatsregierung an dieser Stelle etwas versperrt, und ich baue auch hier auf die Unterstützung des Sächsischen Ausländerbeauftragten im Sinne unseres gemeinsamen Ziels: der Eröffnung von Bleibeperspektiven für gut integrierte Menschen. Eine weitere offene Baustelle – das haben wir auch im Innenausschuss besprochen – ist nach wie vor die Novellierung der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung, die uns besonders ärgert. Es gab vor über einem Jahr innerhalb der Koalition eine klare Verständigung, diese zügig voranzubringen, und wir gehen davon aus, dass sich das Innenministerium an diese Verständigung gebunden fühlt. Dies sollte auch im Interesse des Sächsischen Ausländerbeauftragten als Vorsitzender dieser Kommission liegen. Wir haben diesen Umstand im Innenausschuss angesprochen, und ich hoffe, dass das Innenministerium die Novelle der Härtefallkommissionsverordnung nun endlich mit der nötigen Geschwindigkeit vorantreibt. Schließlich möchte ich noch auf die aktuell nach Deutschland flüchtenden Menschen zu sprechen kommen, seien es jene aus der Ukraine oder aus anderen Ländern. Die gefährliche Stimmung in unserem Land und die Notwendigkeit einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung war heute bereits mehrfach Thema im Plenum. Bei diesen Debatten geht jedoch die Frage nach der Integration dieser Menschen etwas unter. Diese müssen wir aber stärker in den Blick nehmen; denn ein Teil dieser jetzt zu uns kommenden Menschen wird bleiben und benötigt Angebote zur formalen und sozialen Integration. Gerade die Kommunen werden spüren, wenn keine ausreichenden Integrationsangebote vorhanden sind. (Sebastian Wippel, AfD: Das brauchen die überhaupt nicht, die brauchen Sprachkenntnisse!) Deshalb sollten wir hier genau hinschauen und bei Bedarf zusätzliche Kapazitäten in den Kommunen und auch im Land schaffen. Die Debatte über das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz – wir haben es eben schon gehört – wird dafür eine gute Gelegenheit sein, dies genauer zu beleuchten. Abschließend möchte ich im Namen der SPD-Fraktion dem Sächsischen Ausländerbeauftragten und Ihrem ganzen Team herzlich für die geleistete Arbeit und Ihre Erfolge für die in Sachsen lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte danken. Sie haben die SPD als Partnerin bei all diesen Aufgaben, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit, auch wenn wir uns gelegentlich bei manchen Themen reiben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
