Tom Unger
– Frau Präsidentin, nein. – Es muss zudem auf die Bundesländer eingewirkt werden, damit diese der Anfang 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Einstufung der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie von Georgien als sichere Herkunftsländer nach mehr als drei Jahren endlich zustimmen. Auch das ist ein wesentlicher Baustein, um Migration zu steuern und zu begrenzen. Wir als CDU-Fraktion fordern deshalb die regelmäßige Einbeziehung der kommunalen Ebene, um zu prüfen, inwieweit eine weitere Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sachsen noch möglich ist, und bei freiwilligen Aufnahmeprogrammen des Bundes, die nicht mit dem Freistaat Sachsen abgestimmt sind, eben kein Benehmen zu erteilen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Sonderprogramme wie jene zu Resettlement und Relocation solange auszusetzen, wie die Ukrainekrise andauert. Und wir müssen deutlich artikulieren, dass die Versorgung und Unterbringung der vom russischen Angriffskrieg geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine gemeinsame Aufgabe Deutschlands, aber auch aller EUStaaten ist; wir brauchen hier einen fairen Verteilungsmechanismus. In Ihrem Antrag verpauschalieren Sie ankommende Flüchtlinge als sogenannte Wirtschaftsmigranten. Das finde ich unerträglich und unmenschlich; denn eine Definition des Terminus „Wirtschaftsmigranten“ bleiben Sie im Antragstext schuldig. Aufgrund der von mir umfassend und differenziert vorgetragenen Argumente werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Unger für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Juliane Nagel.
