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Dirk Panter

SPD 09.11.2022 Sitzungen 7/59

Das passiert doch längst, Herr Unger! So ein Blödsinn!) Die Welle der Unterstützung der Sachsen gegenüber Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist weiterhin ungebrochen. Die Kapazitäten zur Versorgung der Menschen sind jedoch endlich, und das Zugangsgeschehen in Zeiten, in denen Migration auch als Druckmittel genutzt wird, ist sehr vielschichtig. (Zurufe des Abg. André Barth, AfD) Die kommunale Ebene und die vielen ehrenamtlichen Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern leisten hier Großartiges. Vielen Dank für dieses herausragende Engagement. (Beifall bei der CDU) Wir fordern aber vom Bund eine bessere, fortlaufende Koordinierung und Kommunikation mit den Ländern, insbesondere mit den Kommunen. Dadurch soll ein aktualisiertes Lagebild, welches das Zugangsgeschehen ständig genau abbildet, übersendet werden. Grundsätzlich und objektiv unbestreitbar ist ein signifikanter Anstieg der unerlaubten Einreisen ins Bundesgebiet, insbesondere an der deutsch-tschechischen Grenze und an der Grenze zur Republik Polen. (André Barth, AfD: Hört, hört!) Von den rund 71 000 festgestellten Personen an allen Binnengrenzen haben die zuständigen Behörden im Freistaat Sachsen rund 22 % an der deutsch-tschechischen Grenze und deutsch-polnischen Grenze festgestellt. Das entspricht knapp einem Viertel. Die Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen sind zu rund 63 % belegt. Staatsminister Schuster hat in seinem heutigen Redebeitrag in der Aktuellen Debatte artikuliert, warum wir aktuell bei einem Wert von 63 % stehen, nämlich weil wir schon viel in der Fläche verteilt haben. Seit der zeitlich befristeten Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch die tschechischen Behörden an der tschechisch-slowakischen Grenze sowie die österreichischen Behörden an der österreichisch-slowakischen Grenze sind die Feststellungen der unerlaubten Einreisen in den Freistaat Sachsen an der deutsch-tschechischen Grenze rückläufig. Das zeigt: Ein verstärktes Grenzkontrollregime hat einen spürbaren Effekt. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Formaljuristisch sind die deutsch-tschechische und die deutsch-polnische Grenze Binnengrenzen und keine Außengrenzen. Das heißt, die Realität ist anders, als Sie sie in Ihrem Antrag dargelegt haben. (Jörg Urban, AfD: Auch zur Slowakei gibt es keine Außengrenze, das ist eine innereuropäische Grenze!) – Sie haben in Ihrem Antrag „Außengrenze im Freistaat Sachsen“ geschrieben. Sachsen hat aber keine Außengrenze. Das gehört zur Wahrheit dazu. Selbst bei einer zeitlich befristeten Wiedereinführung der Grenzkontrollen an der Binnengrenze ist aus polizeitaktischen Gründen keine lückenlose Kontrolle möglich. Das kennen wir auch aus Zeiten vor dem Beitritt Polens und Tschechiens zum Schengen-Raum – Thema „Grüne Grenze“, da gab es auch Migration und Grenzübertritte. Der grenzpolizeiliche Einsatzraum im Freistaat Sachsen umfasst 139 Kilometer Grenzlänge zur Republik Polen und 453 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist aber nur mit einem erheblichen personellen Aufwand der Bundespolizei zu realisieren und über einen längeren Zeitraum nur mit großer Anstrengung und deutlicher Priorisierung abzubilden. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Deswegen bedarf es eines weiteren personellen Aufwuchses in der Bundespolizei. Mit der zeitlich befristeten Wiedereinführung von Grenzkontrollen wären grundsätzlich Zurückweisungen nach Polen und Tschechien möglich. Davon ausgenommen sind jedoch Personen, die ein Asylbegehren gegenüber der Bundespolizei äußern. Neben dem bereits dargelegten Aufwuchs der personellen Ressourcen bei der Bundespolizei müssen aber auch an den europäischen Binnengrenzen die infrastrukturellen Voraussetzungen zur kurzfristigen Ertüchtigung von flexiblen Kontrollstellen hergestellt werden – beispielsweise durch fest installierte Geschwindigkeitsrichter, eine verfügbare Stromversorgung für mobile Beleuchtung muss beschafft werden, fest verbaute Schleppdächer sowie vieles, vieles mehr. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) – Hören Sie doch bitte einmal zu! (Carsten Hütter, AfD: Herr Unger, Ihr Vortrag ist schwer zu ertragen!) – Nein; er entspricht den Tatsachen. (Unruhe bei der AfD) Die gesamte vorhandene Grenzkontrollinfrastruktur, beispielsweise an den ehemaligen Grenzübergängen Oberwiesenthal oder Reitzenhain, wurde nach dem Beitritt Polens und Tschechiens zum Schengen-Raum komplett zurückgebaut. Hierfür muss der Bund die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung stellen. Wie Sie, liebe AfD-Fraktion, etwaige stationäre Grenzkontrollen umsetzen wollen, erklären Sie in Ihrem Antrag nicht. (Sebastian Wippel, AfD: Wir sind nicht die Bundespolizei!) – Wieso stellen Sie dann einen solchen Antrag? Für so etwas ist der Sächsische Landtag nicht zuständig. (Sebastian Wippel, AfD: Entschuldigung, ich schreibe doch keinen Einsatzbefehl für Grenzkontrollstellen. Das ist Sache der Bundespolizei!) – Was Sie machen, ist einfach eine populistische Forderung zu adressieren und dann nicht zu sagen, wie es gehen soll. Sorry, das ist zu wenig. (Widerspruch bei der AfD) – Bevor Sie sich wieder aufregen, beschäftigen Sie sich lieber damit! Ein weiterer elementarer Baustein für eine Reduzierung des Migrationsgeschehens und des -drucks ist ein unabdingbarer, genauso robuster EU-Außengrenzschutz. (Zuruf von der AfD: Ja, der klappt super!) Hierfür müssen die Länder mit einer EU-Außengrenze finanziell unterstützt werden. Auch multilaterale Ausbildungsmissionen müssen ausgebaut werden. Der Ausbau von Frontex zu einer echten EU-Grenzschutzagentur muss endlich politisch umgesetzt und operationalisiert werden. (Zurufe von der AfD) Frontex braucht hier eigenes Personal und ein höheres Budget. Ziel dieser gemeinsamen Anstrengungen ist ein wirksamer und rechtsstaatlicher Schutz der Außengrenzen, der notwendige Bedingungen der Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums definiert. Gleichermaßen muss die Sekundärmigration in die Europäische Union reduziert werden. Eine öffentlichkeitswirksame Generalstabsübung von Bundespolizei und Landespolizei, die ja ein Kernelement Ihres Antrages ist, hat reinen Symbolwert. Dadurch generieren Sie keine einzige Kontrollmaßnahme, keine einzige Feststellung, keine einzige grenzpolizeiliche Maßnahme mehr. Es bindet umfangreiche personelle und logistische Ressourcen der Landesund Bundespolizei. Der personelle und logistische Aufwand einer derartigen Übung und die tatsächliche Wirkung stehen in keinem Verhältnis, insbesondere unter Berücksichtigung weiterer polizeilicher Anlässe. Sie wissen selbst genau, wie stark Landespolizei und Bundespolizei mit dem gegenwärtigen polizeilichen Einsatzgeschehen sowie der Bewältigung der gesetzlichen Aufgaben gebunden und ausgelastet sind. Der Gipfel Ihrer polizeifachlichen Geisterfahrt ist jedoch die Darstellung der freien Kapazitäten der sächsischen Bereitschaftspolizei. Diese ungebundenen Kräfte, wie Sie es im Antrag nennen und adressieren, sollen per Einsatzbefehl an die Grenze beordert werden und dort Kontrollstellen einrichten bzw. betreiben sowie Schleierfahndungen durchführen. Das geht jedoch an der Realität komplett vorbei. Sie wissen genau – und tragen es ja oft mantraartig vor –, wie stark die Einsatzbelastungen sind, wie komplex und fordernd das verbandspolizeiliche Einsatzgeschehen ist und wie hoch die Überstundenkonten der Beamten der Bereitschaftspolizeieinheiten sind. Deswegen ist diese Forderung polizeifachlich und politisch grober Unfug. Die internationale Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Vernetzung zwischen den zuständigen Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland sowie des Freistaates Sachsen, der Tschechischen Republik und der Republik Polen ist bereits auf sehr hohem Niveau institutionalisiert und seit Jahren etabliert. Ein Einwerben von Kooperationen, wie es der Antrag adressiert und suggeriert, ist nicht erforderlich. Internationale Kriminalität kann nur durch internationale Kooperation und intensive Vernetzung der Sicherheitsbehörden bekämpft werden, insbesondere auch im Sicherheitsverbund mit dem Zoll und der Bundespolizei. Die Bundespolizei ist hier für den Freistaat Sachsen Premiumpartner. Hier müssen die vorhandenen Kooperationen und Modelle ausgebaut werden. Ich nenne beispielhaft gemeinsame Fahndungsgruppen, Fahndungskompetenzzentren oder die gemeinsamen Zentren, die an der Grenze zu Tschechien und Österreich institutionalisiert sind, in Petrovice und Świecko. (Sebastian Wippel, AfD: Und was machen die?) Die internationale Zusammenarbeit mit der Türkei hat einen besonderen Stellenwert für die Bundesrepublik Deutschland und sollte intensiviert werden, sodass die irreguläre Migration an der EU-Außengrenze stärker eingedämmt wird. Die Türkei ist ein wichtiger Partner und ein wesentliches Aufnahmeland, insbesondere von syrischen und afghanischen Staatsangehörigen. Im Übrigen sollten die Anrainerstaaten von Krisenregionen stärker unterstützt werden, um diese sogenannten Push-Faktoren zu lindern und die Weiterwanderung einzudämmen. (Sebastian Wippel, AfD: Reden Sie mal über die Pull-Faktoren!) Neben all diesen Maßnahmen müssen aber auch vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Aktuell befinden sich im Freistaat Sachsen knapp 11 800 Ausländer im aufenthaltsrechtlichen Status der Duldung. 15 400 Ausländer in Sachsen sind ausreisepflichtig und müssen zurückgeführt werden, da sie über keinen gültigen Aufenthaltstitel oder anerkannten Asylstatus verfügen. Diese Personengruppe muss konsequent und zügig zurückgeführt werden. (Beifall und Zurufe bei der AfD) Die von der Bundesregierung vielfach angekündigte und im Koalitionsvertrag verankerte Rückführungsoffensive muss endlich mit konkreten Maßnahmen untersetzt und spürbar sowie zügig umgesetzt werden. (Albrecht Pallas, SPD: Waren Sie eigentlich da, als wir die Aktuelle Debatte hatten?) Wir plädieren hier für ein konsequentes, rechtsstaatliches und rasch umsetzbares Rückführungsregime. (Frank Richter, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Es muss zudem auf die Bundesländer hingewirkt werden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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