Albrecht Pallas
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schuster! Danke für Ihren Redebeitrag und ausdrücklich danke für die ausgewogene und positive Darstellung dessen, was bereits passiert. Das entspricht auch tatsächlich meiner Wahrnehmung. Mein Fokus und die Warnung, die ich vorhin in meine Rede eingebaut hatte, beziehen sich auf das, was wir in der täglichen Kommunikation als Politikerinnen und Politiker für mittelbare Auswirkungen auf die Stimmung im Land erleben. Dazu möchte ich Ihnen meine Wahrnehmung mitteilen, dass in den letzten Wochen sehr häufig, auch von offizieller Stelle, auch aus Ihrem Haus, durch Worte in den Zeitungen oder auch mündlich gesagte Worte der Eindruck vermittelt wurde, dass die Möglichkeiten beendet seien und wir niemanden mehr reinlassen könnten. Kurzum, die „Das-Boot-ist-voll“-Rhetorik ist damit bedient worden. Das ist ein Problem, weil es bei den Menschen in diesem Land eben nicht eine positive und anpackende Stimmung erzeugt, sondern eher Ängste anregt. Diese können Folgen haben, die wir alle nicht wollen. Ich rechne Ihnen aber hoch an, dass Sie sich sehr bemühen, auch mit den nachgeordneten Behörden – Sie haben die Landesdirektion angesprochen – die Unterbringung hier nach bestem Wissen und Gewissen und nach besten Möglichkeiten durchzuführen. Ich möchte aber noch auf einen Punkt eingehen, den Sie am Ende angesprochen haben, die Rückführungsoffensive. Nun ist es ja richtig, dass, wenn etwas vereinbart ist, es auch umgesetzt werden muss. So einfach ist es aber nicht. Denn wie wir alle wissen, darf man nicht die Zahl derer, die den Geduldetenstatus haben, mit den Menschen gleichsetzen, die abgeschoben werden könnten oder vielleicht auch müssten. Wir wissen, dass es vielfältigste Gründe gibt, warum Menschen – ob aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründen, die in der Sicherheitslage im Heimatland liegen, oder aus der unkooperativen Haltung der Heimatländer heraus – nicht zurückgeführt werden können. Wir wissen allerdings auch, dass ganz viele Menschen in dem Zustand der Duldung leben, obwohl sie eigentlich schon sehr lange in unserem Land sind, obwohl sie arbeitswillig sind und sich einbringen wollen. Wir haben viele Menschen mit Kettenduldungen, die immer wieder Angst haben müssen und sich nicht in einen Alltag begeben und einbringen können. Deswegen erinnere ich an etwas, was wir, glaube ich, vor Ihrer Amtszeit als Innenminister in der Koalition hier vereinbart hatten, nämlich im Kontext mit dem Beschluss über den Rückführungsleitfaden, als wir auch die Reform der Härtefallkommissionsverordnung beschlossen haben. Dabei gab es eine gemeinsame Vereinbarung, die auch zu Protokoll gegeben wurde, dass das Innenministerium daran arbeitet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir diese unsäglichen Kettenduldungen spürbar reduzieren, damit wir Menschen, die willens und in der Lage sind, sich hier einzubringen, die hier arbeiten wollen und ihre Kinder hier zur Schule bringen, endlich eine Perspektive geben können und wir uns beim Thema Abschiebung auf diejenigen konzentrieren können, die tatsächlich nicht willens sind, die vielleicht sogar kriminell sind und wo die rechtliche Situation es zulässt, sie abzuschieben. Wenn das mit „Rückführungsoffensive“ gemeint ist, bin ich völlig bei Ihnen. Es gibt einen zweiten Aspekt, der die Gegenseite der Rückführungsoffensive markiert, nämlich die Frage des Chancen-Aufenthaltsrechts, welches von der Ampelkoalition in Berlin gerade vorbereitet wird. Wenn man auf der einen Seite offensive Rückführungen will, muss man auf der anderen Seite auch bereit dazu sein, Menschen so früh es eben geht diese Bleibeperspektiven zu eröffnen. Deswegen appelliere ich erneut an Sie, dass Sie versuchen, eine vorfristige Regelung auch für den Freistaat Sachsen zu schaffen, die bereits antizipiert, was im Chancen-Aufenthaltsrecht geregelt wird, um damit den Personen, die dann ohnehin eine Chance bekommen, bereits jetzt eine Chance zu geben. Das gehört sowohl zu Ordnung als auch zu Humanität. Ich bedanke mich bei Ihnen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Pallas. Nun hat die Fraktion DIE LINKE ebenfalls von § 55 Abs. 5 Gebrauch gemacht und möchte noch einmal zu dieser Thematik sprechen. Frau Kollegin Nagel, bitte schön.
