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Oliver Fritzsche

CDU 09.11.2022 Sitzungen 7/59

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten ja an dieser Stelle schon verschiedene Möglichkeiten, uns über das Thema Wohnen auszutauschen. In der heutigen Aktuellen Debatte hat DIE LINKE verschiedene Schlagworte aus dieser Debatte zusammengeführt, die Sie, Frau Nagel, in Ihrem Redebeitrag – allerdings nur in unterschiedlicher Intensität – behandelt haben. Insofern ist der Einstieg in die Debatte nicht ganz so einfach. Denn beim Stichwort „bezahlbare Mieten“ fällt mir ein, dass wir schon häufiger über das Thema „angespannte Wohnungsmärkte“ gesprochen haben – ein Thema, das in manchen Ausprägungen, also für bestimmte Wohnungsgrößen und bestimmte Stadtteile, vor allem die sächsischen Ballungszentren trifft. In diesem Feld sind wir bzw. die Sächsische Staatsregierung tätig geworden; Stichworte hierzu sind Kappungsgrenze und auch Mietpreisbremse. Die Förderrichtlinie für den gebundenen Mietwohnraum wurde nicht nur auf den Weg gebracht, sondern erste Projekte befinden sich in Umsetzung. Das sind Bereiche, in denen schon eine ganze Menge passiert. Sie haben recht, dass das Thema Energiepreise dem Thema Wohnkosten in Gänze, also nicht nur dem Thema Miete, sondern dem Thema Wohnkosten insgesamt eine neue Intensität verleiht. Das Thema bezahlbares Wohnen wird also auch ein Thema für die ländlichen Räume vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise. Nun haben wir alle miteinander in den letzten Wochen die doch recht intensive Debatte um eine Gas- und Strompreisbremse verfolgt. Wir schauen nach Berlin und sehen, dass es mittlerweile eine Vereinbarung gibt. Wir alle miteinander haben sicherlich die Hoffnung, dass die geplante Einführung zum März gelingen kann. Allerdings ist dies natürlich noch nicht sicher, aber ich glaube, die Entlastung von Strom- und Gaspreisen ist ein erster Schritt, um auch das Wohnen bezahlbar zu halten. Ein weiterer Punkt, der auch schon anklang, ist das Thema Wohngeld an dieser Stelle. Gerade morgen soll im Bundestag das sogenannte Wohngeld-plus-Gesetz verabschiedet werden. Das Wohngeld an sich ist eine hochindividuelle, aber dadurch auch sehr zielgenaue Unterstützungsleistung des Bundes. Allerdings muss man sagen: Die Planungen, die im Moment auf dem Tisch liegen, sind geeignet dazu, einfach durch den notwendigen Verwaltungsaufwand, der daran hängt, die kommunale Ebene – denn dort befinden sich die Wohngeldstellen, die für die Ausreichung des Wohngeldes verantwortlich sind –, schlicht und einfach zu überlasten. Wir laufen also Gefahr, dass wir hier große Hoffnungen gerade bei der geringverdienenden Bevölkerung wecken, welche wir dann nicht erfüllen können. Insofern an dieser Stelle mein Appell an den Bund, beim Gesetz nachzubessern, um entsprechend eine sachgerechte Regelung zu erzielen. Ich denke dabei an eine eventuell mögliche Pauschallösung, die es erlaubt, auch pauschale Zuschussbeträge auszureichen. Insgesamt müssen wir hier noch auf Ausgestaltungen der Regelungen des Bundes warten; denn der Bund steht hier natürlich in der Pflicht, da wir als Sachsen auch aufpassen müssen, dort keine konkurrierenden Zahlungen auf den Weg zu bringen. Es ist ja nicht so, dass Sachsen an diesen Entlastungspaketen des Bundes nicht beteiligt ist, sondern bisher beteiligt sich Sachsen schon mit ungefähr 2 Milliarden Euro an diesen Zahlungen. Insofern werden wir auch in Zukunft dort unterstützend tätig sein. Zu den von Ihnen angesprochenen Punkten aus Ihrem Handlungsprogramm ist anzumerken, dass das Thema Nebenkosten natürlich etwas ist, was die Mieter drückt. Allerdings muss man aufgrund des Abrechnungsmodus doch sagen, dass das ein Thema ist, das zuerst bei den Wohnungsunternehmen und auch bei den Wohnungsgenossenschaften anlangt. Staatsminister Schmidt hat im vorherigen Tagesordnungspunkt darauf hingewiesen, dass es uns ganz besonders wichtig ist, gerade die Wohnungsunternehmen an dieser Stelle zu entlasten, damit sie nicht in Liquiditätsengpässe kommen, und dort entsprechende Hilfestellung zu leisten. Ein weiterer Nachlauf der Nebenkosten sollte dann durch reguläre Abrechnung und entsprechende Hinzuziehung der entsprechenden Bremswirkungen aus Strom- und Gaspreisbremse möglich sein. Ein globaler Mietenstopp ist grundsätzlich abzulehnen, denn natürlich ist Wohnen ein sehr sensibler Bereich. Aber wenn wir wollen, dass in Zukunft auch aus dem privaten Bereich Investitionen in das Thema Wohnen unternommen werden, dass also Wohnungsbau in Größenordnungen hier in Sachsen stattfindet, dann muss es zukünftig möglich sein, auskömmliche Mieten zu erzielen. Dabei wirkt ein Mietenstopp kontraproduktiv, er ist im höchsten Maße investitionshemmend. Daher ist dieser abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Barth, bitte.

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