Marco Böhme
Frau Präsidentin, die Antwort ist in der Tat zu spät gekommen. Das allein ist nicht mein Aufreger, mein Aufreger ist, dass gerade viele Anfragen zu spät geliefert werden oder zu spät bei der Landtagsverwaltung erst am Folgetag ankommen. Deshalb möchte ich die Geschäftsordnung nutzen und eine Nachfrage stellen. Ich werde auch nur die Nachfrage stellen und nicht die Zu Frage 2: Bei einer Gasmangellage greift die Verordnung 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010, wonach Einrichtungen der Bildung zu den bevorrechtigt zu versorgenden Institutionen gehören. Das SMK geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass diese Bevorrechtigung ausreicht, den Schul- und Kitabetrieb aufrecht zu erhalten. Sollte die Energie ausreichen, aber deutlich teurer als sonst werden, so treffen die Mehrkosten den jeweiligen Schulträger als Sachkostenträger (§ 21 Abs. 1 SächsSchulG). Das sind in den meisten Fällen die Kommunen und Landkreise (§ 22 Abs. 1 SächsSchulG). Ein Ausgleich dieser Mehrkosten durch den Freistaat Sachsen ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Es sind auch keine Haushaltsmittel dafür eingeplant. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir kommen zu Anfragen 40-seitige Antwort, die ich mittlerweile habe, vorlesen lassen. Ich glaube, dann wären wir erst heute Abend fertig. Es geht um eine konkrete Nachfrage zum Flughafen Leipzig/Halle, der eine Betriebserlaubnis nur für Nachtflüge hat, wenn Expressgüter transportiert werden, weil diese wiederum im Luftfahrtzentrum oder Frachtzentrum umgeschlagen werden. Jetzt gibt es eine Betriebsgenehmigung von der Staatsregierung, in der steht, dass auch normale Flüge, wenn sie denn über das Luftfahrtzentrum abgewickelt werden, also nicht Expressfracht sind, nachts fliegen dürfen. Das Gerichtsurteil dazu sagt, das geht nur, wenn überwiegend Expressfracht transportiert wird. Meine Frage ist: Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass überwiegend Expressfracht an diesem Luftfahrtzentrum abgewickelt wird? Es kann sein, dass die Mehrheit der umgeschlagenen Tonnen ganz normale Fracht ist, und das wäre illegal. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Um es für alle noch einmal klarzumachen: Das war Ihre erste Nachfrage? – Bitte schön, Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Böhme! Ich möchte mich als erstes bei Ihnen entschuldigen, dass die Antwort auf die Kleine Anfrage um einen Tag zu spät gekommen ist. Das ist nicht wirklich unsere Absicht, passiert aber manchmal. Deshalb bitte ich um Entschuldigung. Die Antwort liegt jetzt vor, und ich denke, es ist gut, wenn wir nicht 50 Seiten vorlesen. Ich kann nur sagen, dass die Grundlage des Vorgehens des Flughafens im Bereich des Expressgutes das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2008 ist. Wir haben erläutert, wann Flüge als logistisch in das Luftfrachtzentrum eingebunden gelten. Dies ist dann der Fall, wenn damit transportierte Fracht in einem Frachtunternehmen im Flughafen umgeschlagen werden soll. Sie haben in Ihrer Nachfrage darauf Bezug genommen, inwieweit sichergestellt ist, dass dort überwiegend Expressfracht umgeschlagen wird. Ich kann Ihnen zumindest sagen, dass es nicht die Aufgabe der Staatsregierung ist, die Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle hinsichtlich ihrer Expressfrachtanteile zu überwachen. Aber die Hauptkunden des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle sind global agierende, hochprofessionelle Unternehmen, die durch die Genehmigung sicherstellen müssen, dass der Geschäftszweck, nämlich überwiegend Expressfracht umzuschlagen, eingehalten wird. Das ist sozusagen Teil des Genehmigungsverfahrens. Es ist nicht so, dass wir als Staatsregierung die Möglichkeiten hätten, das zu überwachen, sondern man muss schlichtweg davon ausgehen, dass der Betriebsplan, die Genehmigung eingehalten wird. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kollege Böhme, eine zweite Frage.
