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Andreas Nowak

CDU 21.09.2022 Sitzungen 7/56

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Bericht des Rechnungshofs zur Prüfung der Einspareffekte und Effizienzsteigerungen aus der Gestaltung des neuen integrierten Telemedienangebots am Beispiel der Hauptredaktion Information, Programmdirektion Leipzig. So heißt das Ding etwas monströs. Diese Hauptredaktion ist innerhalb des MDR die Redaktion, die alle aktuellen Newsformate verantwortet, vor allem „MDR aktuell“ auf allen drei Ausspielwegen, also Hörfunk, Fernsehen und Internet bzw. Plattformen. Das dürfte deswegen allen weitestgehend bekannt sein. Vorweg eine generelle Bemerkung: Dass der Rechnungshof den MDR prüft, ist vor allem im Sinne des MDR und auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich. Jede Schwachstelle, die dadurch offen zutage tritt, kann anschließend beseitigt werden. Die wesentlichen Prüfergebnisse, einmal nüchtern vorgetragen: Der MDR beabsichtigt, eine neue Angebotsstrategie maßgeblich dadurch zu finanzieren, dass er Prozesse und Strukturen optimiert und dadurch Wirtschaftlichkeitsund Synergieeffekte nutzt. Allerdings beziffert der beschlossene Entwicklungsplan aus den Jahren 2014 bis 2017 – das ist das, was geprüft wurde – nicht die Kosten dieser Umsetzung, und es fehlt eine Einschätzung, in welcher Höhe Synergien gehoben werden müssen, um die mit der Erweiterung des Angebots einhergehenden Mehrkosten abzufedern. Ohne Aussagen zur Finanzierungsquelle kann der Verwaltungsrat und in der Folge dann auch der Rundfunkrat aber diese Neuausrichtung kaum ordentlich beurteilen. Der Rechnungshof hält es deswegen für erforderlich, dass entweder der Entwicklungsplan oder das Telemedienkonzept selbst eine transparente Beschlussvorlage für die Gremien bietet. Es geht also um die finanzielle Tragfähigkeit der Angebotsstrategie. Zur umfassenden Information der Aufsichtsgremien empfiehlt der Rechnungshof, die Prozess- und Strukturänderungen sowie die dadurch eingetretenen Synergien konkret zu beschreiben. Kostenreduzierungen und notwendige Einsparungen im linearen Bereich werden bisher nicht dargestellt. Eine Darstellung scheint aber, ausgehend von der detaillierten Stellungnahme, die der MDR dem Rechnungshof gegenüber abgegeben hat, möglich. Der Rechnungshof empfiehlt dann, die zusammenfassende Aufbereitung der vorhandenen Daten mit ein bisschen mehr Transparenz zur Information der Gremien herzustellen. Ohne Darstellung dieser finanziellen Synergieeffekte kann am Ende, wie gesagt, keine Aussage getroffen werden, inwieweit Potenzial aus den Synergien genutzt werden kann. Deswegen hält es der Rechnungshof für notwendig, in jeder Stufe des Projekts Kennziffern zu hinterlegen. Nach Auffassung des Rechnungshofs ist allein der Einsatz verfügbarer Ressourcen nicht als Indikator geeignet, den Finanzbedarf für die Telemedien zu begründen. Es braucht eine Leistungsmessung. Nur die erreichten Akzeptanzwerte sind an dieser Stelle auch nicht ausreichend aussagekräftig, ob die verfügbaren Ressourcen wirtschaftlich und sparsam eingesetzt wurden. Der Leistungsplan, der den Umfang von digitalen Inhalten des Angebots festlegt und aus dem sich der Aufwand für das Telemedienangebot herleiten lässt, ist aber notwendig. Die Vorschrift beruht nämlich auf der Konnexität, also dem Zusammenhang von Aufgabe und Finanzbedarf. Das ist eine Vorschrift aus dem MDR-Staatsvertrag und auch im § 26 Medienstaatsvertrag vermerkt. Der Rechnungshof sieht die Notwendigkeit, einen Programmleistungsplan Telemedien zum Gegenstand des Wirtschaftsplans zu machen. Der MDR finanziert diesen Telemedienaufwand übrigens nicht aus Mehraufwendungen, sondern es werden Rücklagen aus den Beitragserträgen der Vergangenheit verwendet. Das ist natürlich endlich, und die Zielstellung aus dem Entwicklungsplan 2014 bis 2017, nämlich die beschriebene Angebotsstrategie nur durch konsequente Synergienutzung zu finanzieren, ist derzeit noch nicht realisiert. Aber der MDR kann, muss und wird hier nachsteuern. Der Rechnungshof erwartet, dass die Umstrukturierung mittelfristig mindestens die Einsparungen in Höhe der Aufwendungen für den Ausbau der Telemediensparte erzielt, und diese Forderung ist auch berechtigt. Er findet in seinem Bericht aber auch Punkte, die er ausdrücklich begrüßt: die angestrebte Verbesserung der Kosten- und Leistungsrechnung im Rundfunkbereich insgesamt. Von der neuen Controlling-Konzeption erwartet der Rechnungshof eine deutlich höhere Kostentransparenz, die ein verbessertes Controlling und die notwendige Steuerung ermöglicht. Die von den Landesrundfunkanstalten der ARD angestrebte SAP-Harmonisierung und die Einführung entsprechender Controlling-Prozesse werden ebenfalls begrüßt, genauso wie der Ansatz des MDR, die Finanzierung der Angebotsstrategie in erster Linie durch das Nutzen von Synergien abzudecken. Der Rechnungshof hält es für nötig, diese Strategie konsequent zu verfolgen. Die Höhe des Finanzierungsbedarfs und die Ausfinanzierung sollten Gegenstand eines Entwicklungsplans sein. Er hält es weiterhin für erforderlich, dass entweder dieser Entwicklungsplan oder das Telemedienkonzept selbst eine transparente Beschlussgrundlage für die Gremien bietet. Hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit und zur umfassenden Information der Aufsichtsgremien empfiehlt der Rechnungshof, die Prozess- und Strukturänderungen und die dadurch eingetretenen Synergien konkret zu beschreiben. Zusätzlich sollte das Synergiepotenzial, welches bisher noch nicht erreicht werden konnte, formuliert werden. Denn es wird auch Dinge geben, die sich durch Synergien nicht abbilden lassen. Das beinhaltet am Ende aber auch die Darstellung der Bereiche, in denen mittelfristig keine Synergien zu erreichen sind. In jeder Stufe soll ein Vergleich der erreichten Erfolge mit den ursprünglich im Entwicklungsplan niedergelegten bzw. bezifferten Erwartungen vorgenommen werden. Diese Beschlussgrundlagen und Planungen müssen der Verwaltungs- und der Rundfunkrat des MDR gegebenenfalls einfordern. Auch deshalb ist der Rechnungshofbericht so wertvoll, weil er eben nicht nur die Arbeit der Anstalt, sondern auch die Arbeit der Aufsichtsgremien verbessern kann. Eine persönliche Bemerkung zum Schluss als medienpolitischer Sprecher meiner Fraktion: Der Bericht liegt seit November 2021 vor. Jüngste Nachfragen sowohl im Medienausschuss als auch in den Gremien deuten an, dass der MDR bei der Umsetzung der Punkte aus dem Bericht bisher nicht übermäßig viel Eile an den Tag gelegt hat. Hier sind ein bisschen mehr Engagement bei der Abstellung der Mängel und dafür auch ein konkret aufzustellender Zeitplan eine gute Sache. Das stünde der Anstalt gut zu Gesicht, und wir werden in den Gremien darauf achten. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion bitte Herr Gahler.

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