Holger Gasse
Danke schön, Herr Präsident. Fakt ist nun einmal, dass die Kindertagesbetreuung eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Sie sind im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung für deren Organisation und Finanzierung und somit auch für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen verantwortlich. Und die Kommunen sind es auch, die im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege finanziell, auch unter Beteiligung der Eltern, sicherstellen. Mit dem sächsischen Kitagesetz setzen wir einen Rahmen für die Erhebung von Elternbeiträgen im Umfang von bis zu 23 % der Personal- und Sachkosten. Die Kommunen entscheiden eigenständig, in welchem Umfang sie diesen Rahmen nutzen, um bestmögliche Angebote zu erreichen und diese auch langfristig sicherzustellen. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich im Rahmen des jährlichen Landeszuschusses an dieser Aufgabe in nicht unerheblichem Maße. Im Entwurf zum Doppelhaushalt der Staatsregierung sind hierfür mehr als 800 Millionen Euro jährlich eingeplant. Darüber hinaus, so die Antwort der Staatsregierung zum vorliegenden Antrag, hat sich der Freistaat Sachsen an den pandemiebedingten Ausfällen der Elternbeiträge in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt mehr als 97 Millionen Euro an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung zusätzlich beteiligt. Die Forderung, den Elternbeitrag auf 15 % zu begrenzen, führt bei den Trägern der frühkindlichen Bildung, also den Kommunen, zu Mindereinnahmen, die dann der Freistaat Sachsen auszugleichen hätte. (Thomas Thumm, AfD: Richtig so!) Die hierfür erforderlichen Mittel stehen dem Freistaat aber nicht ohne Weiteres zur Verfügung. Auch das müssten die Diskussionen der vergangenen Stunden gezeigt haben. Denn auch der Freistaat Sachsen steht mit Blick auf steigende Kosten in allen gesellschaftlichen Bereichen vor besonderen finanziellen Herausforderungen zur Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Aufgaben. Ich möchte dabei keineswegs die besondere Situation der kommunalen Familie außer Acht lassen, und diese werden wir sicherlich auch im Rahmen der Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2023/24 des Freistaates Sachsen noch intensiv gemeinsam mit der kommunalen Familie diskutieren und nach Lösungen suchen, um die Kommunen bei ihren umfangreichen Aufgaben zu unterstützen. Sie aber jetzt durch eine Gesetzesänderung zu zwingen, die bisherige Finanzierungsstruktur zu verlassen, ist nach unserer Meinung wohl kein geeignetes Mittel. (Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Ein Blick auf die Antwort der Staatsregierung zum vorliegenden Antrag zeigt auch, dass der Freistaat Sachsen seit 2002 seine Zuschüsse zur Kindertagesbetreuung deutlich erhöht hat und aktuell mehr als 38 % der Kosten trägt, während im gleichen Zeitraum die Finanzierungsanteile von Gemeinden und Eltern rückläufig waren. So sinkt der Anteil der Eltern trotz steigender Kosten an der Finanzierung seit 2002 stetig. Wir haben uns in den letzten Jahren sehr intensiv mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung auseinandergesetzt, haben den Personalschlüssel verbessert und die Vor- und Nachbereitungszeiten in der Finanzierung des Landes entsprechend verankert. (Sebastian Wippel, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
