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Andreas Heinz

CDU 21.09.2022 Sitzungen 7/56

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Vorbildfunktion des Freistaats Sachsen für einen beschleunigten Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie“ lautet der Antrag. In der Stellungnahme der Staatsregierung steht vieles Richtige. Unter dem Kapitel Denkmalschutz wird abgehandelt, dass dies alles sensibel ist und großes Potenzial birgt, welches sensibel behandelt werden muss. Auch was das Kapitel „Aus- und Weiterbildung“ angeht, ist alles richtig. Wenn man die Zahlen kennt und weiß, dass von den 6 185 Gigawattstunden, die in Sachsen an Fotovoltaikstrom erzeugt wurden, lediglich 377 Megawattstunden auf Gebäuden des SIB erzeugt wurden, dann kann man erkennen, dass es noch großes Potenzial gibt. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die im Antrag angesprochene Potenzialanalyse zügig durchgeführt wird. Erste Priorität bei weiterer Erschließung von Fotovoltaikflächen sollten natürlich Gebäude und versiegelte Flächen haben. Das Vorhaben, Fotovoltaik mit der Dachbegrünung zu kombinieren, sehe ich bei Bestandsimmobilien schwierig. Es haben sich in den letzten Jahren die Statikvorschriften ständig verschärft, sodass es schon großer Mühen bedarf, überhaupt noch eine Fotovoltaikanlage auf bestehende Dächer zu bringen. Beim Neubau kann man das sicher alles tun. Zweite Priorität beim weiteren Ausbau hat die Freifläche, sprich: landwirtschaftliche Nutzfläche, bekannt unter dem Stichwort Agri-PV. Zu Agri-PV haben wir geschrieben, wir wollen kein hochwertiges Ackerland dafür nutzen. – Hochwertiges Ackerland ist definiert als Fläche mit über 50 Bodenpunkten. Das wäre dann das Ausschlusskriterium. Ansonsten ist es eine große Hoffnung für den Obst-, Gemüse-, vielleicht auch den Weinbau, dass mit entsprechenden Fotovoltaikanlagen Hagel- und Witterungsschutz gewährt werden kann, man also keine Mehrgefahrenversicherung für diese Dinge mehr braucht, sondern mit seinem Hagelschutz sogar noch ein wenig Geld verdienen kann. Auch im Rahmen der klassischen Landwirtschaft kann man große Perspektiven sehen. Man hat nämlich einen doppelten Nutzen von der Fläche. Es wird in dem einen oder anderen Fall auch wieder ein wenig zum Aufschwung bei der Tierhaltung beitragen; denn die Flächen sind in der Freistaats Sachsen für einen Photovoltaik und Solarthermie CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, der Staatsregierung Regel gut eingezäunt. In der ersten Runde tut sich auch der Wolf etwas schwerer, die Tiere im Inneren zu reißen. Es gibt auch interessante Varianten zur Wassersammlung bei Starkniederschlägen. Allerdings – und damit möchte ich den Werbeblock für Agri-PV auch schon beenden – gibt es zwei Bedingungen: Während der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche hat auch eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche zu erfolgen, und damit meine ich nicht nur ein Propagandaschaf, das darin herumrennt, sondern es muss schon ein erhebliches Einkommen erzielt und die Nachnutzung gewährleistet werden. Wenn die Energienutzung vorbei ist, muss natürlich die vorherige landwirtschaftliche Nutzung weiter fortgesetzt werden können. Die ganze Agri-PV – aber damit werden wir leben müssen – wird eine Veränderung des Landschaftsbildes an der einen oder anderen Stelle zur Folge haben. Zumindest geht keine Belästigung für die Bevölkerung davon aus. Ich könnte noch dazu aufrufen, weitere Hemmnisse abzubauen. Da geht ein Teil in Richtung Bund, zum Beispiel in Bezug auf die ganzen Stromvermarktungsmöglichkeiten in Richtung Nachbarn. Die Anschlussgrenze von 30 Kilowatt heißt im Klartext: Wer eine Anlage größer als 30 Kilowatt baut, bekommt von der Energieversorgung gesagt, wo das nächste Trafohaus ist, in das er seinen Strom einspeisen darf. Unter 30 Kilowatt ist es ein Problem der Energieversorgung, den entsprechenden Strom wegzubringen. Diese Grenze gehört deutlich angehoben, wenn man den Ausbau forcieren will. Bei den neuen Regeln zur Agri-PV wäre ein realistischer Referenzertrag zu erwarten, die EEG-Vergütung auch nicht an Agrarerträge zu koppeln. Für Sachsen wünsche ich mir, dass Agri-PV auch auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten möglich wird – immer unter der Voraussetzung, dass es kein hochwertiges Ackerland ist. In diesem Sinne: Es gibt viel zu tun. Packen wir es an. Danke schön. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Heinz sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Dr. Gerber spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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