Stephan Hösl
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte und geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ So benennt Artikel 17 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Artikel 35 der Verfassung des Freistaates Sachsen die Schnittstelle der Petitionen zwischen Parlament und Bevölkerung. Von diesem Recht haben Petenten in Sachsen auch im Jahr 2021 zahlreich Gebrauch gemacht. Das Jahr war für den Petitionsausschuss durch umfangreiche und intensive Arbeiten geprägt. In insgesamt acht Sitzungen haben sich die Mitglieder des Ausschusses mit 400 regulären Petitionen – das waren 190 weniger als im Jahr 2020 –, mit 1 300 Seiten auseinandergesetzt und vorgebrachte Anliegen umfassend erörtert. Die Anliegen waren vielschichtig und doch kann gesagt werden: Die Arbeit war sowohl inhaltlich als auch in ihrer Ausführung von dem großen Thema der Corona-Pandemie geprägt. Als Mitglieder mussten wir mit den daraus resultierenden Einschränkungen in der Bearbeitung umgehen. Gleichwohl war es uns wichtig, die Anliegen der Petenten zeitnah zu bearbeiten und eine Befassung im Ausschuss zu ermöglichen. Der vorliegende Bericht zeigt dies in der gebotenen Kürze sehr deutlich auf. Ich bin der Vorsitzenden, Simone Lang, den weiteren Mitgliedern des Ausschusses und auch dem Petitionsdienst sehr dankbar für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Meine Damen und Herren! Neben dem vorliegenden Jahresbericht möchte ich doch ein paar weitere Themen ansprechen. So beschäftigte sich der Petitionsausschuss wiederholt mit Anliegen von Bürgerinnen und Bürger, welche Gerichtsverfahren betreffen. Der Landtag wird hierbei oft als weitere Revisionsinstanz angesehen, welche er jedoch nicht ist. So müssen wir wiederholt – mit Verweis auf ein laufendes Gerichtsverfahren – feststellen, dass dem Petenten nicht geholfen werden kann. Dies ist sicher oft ernüchternd, ja unbefriedigend für den Petenten. Jedoch ist das durch die Arbeitsgrundsätze des Petitionsausschusses bedingt. Des Weiteren sehe ich, dass dem Ansinnen des Ausschusses in den Ministerien vereinzelt nicht unmittelbar Rechnung getragen wird. Dennoch bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien für die Zusammenarbeit sehr dankbar. Gleichwohl möchte ich darum bitten, dass alles sorgfältig abzuarbeiten ist. Als Letztes ist mir sehr wichtig und ich glaube, auch stellvertretend für meine Fraktion sprechen zu können, wenn ich sage, dass ich jegliche Einreichung einer Petition befürworte. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die eingangs erwähnten Grundlagen im Grundgesetz verweisen, dass die daraus resultierende direkte Teilhabe an der Demokratie für jeden Einzelnen ein hohes Gut ist. Sie bleiben auch weiterhin fester Bestandteil der politischen Arbeit. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Hösl. Kollege Mayer spricht nun für die Fraktion der AfD.
