Ronald Pohle
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiteres Anliegen einer sachlichen Näherung dieser Debatte sind die KEFBerichte, die Genese und die derzeitige Entwicklung der öffentlichen Wahrnehmung sowie daraus entstehende Forderungen nach dringenden Reformen und einer ziel- und gesellschaftsorientierten Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zunächst mein Dank an die KEF für ihre engagierte und umfassende Arbeit, die eine gute Grundlage für eine Bewertung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. Bleiben wir bei den KEF-Berichten 21, 22 und 23. Allein durch diese aktuellen Berichte zieht sich ein roter Faden der Kritik. Zur Transparenz. Zunächst möchte ich aus dem 23. Bericht zitieren: „Die KEF legt besonderen Wert darauf, dass die Zuordnung von Kosten neugestaltet und zwischen den Anstalten harmonisiert wird. Nur so kann die Kommission bei der nächsten Anmeldung den Finanzbedarf zutreffend ermitteln.“ Nächstes Zitat: „Und es bleibt für den nächsten Bericht u. a. der ‚Dauerbrenner‘ Altersversorgung.“ Herr Gahler, entgegen Ihrer Aussage aus der ersten Runde hat sich die KEF durchaus dieser Problematik gewidmet, weil es notwendig war. – Nur zur Richtigstellung. Ein weiteres Zitat: „Die Gremien sind in die Kontrollfunktionen aktiv einzubinden.“ Also gibt es dort offensichtlich auch Defizite. Durch die besagten KEF-Berichte zieht sich der rote Faden der Kritik bei Vergütung, Altersversorgung und Nebenleistungen. Diese Kritik, die die Anstalten offensichtlich als nicht zutreffend und verhandelbar ansahen, wurde durch ein unabhängiges Gutachten für den 22. Bericht vorgelegt. Die Vergütung liegt oberhalb des öffentlichen Sektors kommerzieller Medienwirtschaft und allgemeiner Wirtschaft; die Altersversorgung ist ebenso überdurchschnittlich, Nebenleistungen gleichermaßen. Diese Entwicklung war vorhersehbar und liegt unter anderem in der ebenso im Bericht erwähnten Tarifsituation begründet. Nächster Kritikpunkt: Kostentransparenz. Es gibt hierzu ein Beteiligungsportfolio aus dem Jahr 2015, in dem insgesamt 192 Gesellschaften – das sind Töchter- und EnkelGesellschaften – aktiv sind. Es gibt einen weiteren Kritikpunkt: Struktur und Transferleistungen innerhalb der Senderfamilie. Zum Beispiel gibt es Einzelanstalten, wie Radio Bremen oder den Saarländischen Rundfunk, die, was die Bewohner betrifft, unterproportional, besetzt sind. In unserem Sendegebiet gibt es drei Bundesländer, und so sieht es in anderen Senderfamilien aus. Es gibt also eine Reihe von Möglichkeiten, wo wir Synergieeffekte erzielen könnten und darüber hinaus auch bei den Intendanten, in den Führungsgremien, Einsparungen hätten. Es ist nicht zu erkennen, warum zum Beispiel der Intendant des Saarländischen Rundfunks etwas weniger verdient als zum Beispiel jener der großen Senderfamilie des Mitteldeutschen Rundfunks. Hier gibt es eine Vergleichbarkeit, über die man nachdenken sollte. Kommen wir zum Fazit. Der Reformbedarf mit Klarstellung der Vergleichbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des öffentlichen Sektors: Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist kein Unternehmen, welches mit Kriterien wie Insolvenz oder persönlicher Haftung verbunden ist. Auf die Veränderung der Strukturen mit Synergieeffekten hatte ich bereits verwiesen. Die Vergütungsstruktur muss unbedingt an den öffentlichen Sektor angeglichen werden. Das sind übrigens die Forderungen, die wir in der CDU-Fraktion bereits für die Jahre 2019 und 2020 erarbeitet haben und die jetzt in irgendeiner Form umgesetzt werden sollten. Was ich bereits angesprochen habe: die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der Gremien. Dort besteht ein offensichtliches Defizit. Bei allem Reformbedarf benötigt es allerdings eine gemeinsame Entscheidung aller Bundesländer für die Umsetzung. Denn wir sollten nicht davon ausgehen, dass es genügt, wenn wir es kritisch anmerken, sondern es braucht eine größere Begleitung durch die anderen Bundesländer. (Beifall des Abg. Andreas Nowak, CDU) Hier bedarf es insbesondere der Betrachtung von Rundfunkverträgen, wie zum Beispiel Medienstaatsverträge und Rundfunkgebührenstaatsverträge, um beispielhaft zu verdeutlichen, wie schwierig die Umsetzung des Anliegens ist. Aber vielleicht ergibt sich aus der besonderen gesellschaftlichen Situation mit der treibenden Inflation weiterer gesellschaftlicher Druck – unter anderem auf dieses System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks –, der unter Umständen dazu führt, dass Handlungsbedarf auch in den anderen Bundesländern erkannt wird. Insoweit verbinde ich meine Hoffnung damit, dass wir zu einer größeren Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommen, der es durchaus bedarf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchte die Linksfraktion sprechen? – Das ist nicht der Fall. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Auch nicht mehr. Für die SPDFraktion war Herr Abg. Panter schon angekündigt. – (Dirk Panter, SPD: Nicht jetzt! Ich möchte noch etwas hören, damit ich antworten kann!) – Gut, dann fange ich wieder von vorn an. Herr Abg. Gahler, AfD-Fraktion.
