Juliane Nagel
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In den letzten Wochen und Monaten konnten wir sehen, wie schnell zahlreiche Menschen auch in den sächsischen Kommunen den Menschen zur Seite gesprungen sind, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine flüchten Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Diesen Widerspruch sehe ich nicht. Somit stimmen wir erst einmal im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1, Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, und Artikel 2, Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen des Gesetzentwurfes die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Somit ist den Bestandteilen mit Mehrheit zugestimmt worden. Wir kommen nun zum Gesamtentwurf Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Drucksache 7/10078, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD. Über diesen stimmen wir jetzt in der beschlossenen Fassung, Bezug nehmend auf die zweite Beratung, als Ganzes ab. Das heißt, wir sind jetzt in der Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in Gänze zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist dieser Gesetzentwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs der Teilhabe von im Freistaat Sachsen – SächsMigrTeilhG) der Fraktion DIE LINKE mussten. Es waren neben vielen Privatpersonen, die sich vielleicht zum ersten Mal engagiert haben, die Strukturen ganz schnell zur Stelle, die schon seit 2015/2016 Geflüchtete aus anderen Kriegsgebieten willkommen hießen, Übersetzungen und Sprachkurse organisierten, bei Behördengängen halfen und die ganz oft in den letzten Jahren Rassismus entgegengetreten sind. In den vergangenen Jahren ist vor allem aufgrund dieses zivilgesellschaftlichen Engagements vieles erreicht worden. Auch die Landesregierung hat mit der Förderung von Engagement, kommunalen Strukturen oder Sprachkursen förderpolitisch eine wichtige Basis für die Inklusion von eingewanderten Menschen geschaffen. Es gibt auch das Zuwanderungs- und Integrationskonzept. Das will ich dazusagen. Was aber aus unserer Sicht fehlt – und wir sind sicher nicht die einzige Fraktion, die das denkt –, ist eine politische Vision, ist ein größerer Rahmen, ist Verbindlichkeit. Als LINKE haben wir einen glasklaren politischen Ansatz. Wir wollen den neu hinzukommenden Menschen, die nach Sachsen kommen, einen gleichberechtigten Platz in dieser Gesellschaft einräumen. Wir wollen ihnen Chancen geben, hier ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir wollen diese sächsische Gesellschaft verändern. Wir können im Land nicht die schwerwiegenden Defizite im Einwanderungs-, Asyl- und Aufenthaltsrecht beheben, aber einen politischen Rahmen schaffen, um die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Migrationsgeschichte, seien es Geflüchtete, seien es Menschen, die wegen Bildung, Ausbildung, Arbeit oder aus anderen Gründen hierhergekommen sind und hier leben wollen, zu ermöglichen. Mit dem heute vorgelegten Migrant(inn)enteilhabegesetz machen wir Ihnen dafür ein Angebot. Die Debatte um ein Gesetz – das möchte ich explizit dazusagen –, das die Teilhabe von eingewanderten Menschen fördert, ist nicht neu. In der vergangenen Legislatur haben sowohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch wir als LINKE einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Auch die SPD war durchaus offen für einen solchen Gesetzgebungsprozess. Wir werden begleitet von einer regen Zivilgesellschaft. Der Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen, der Sächsische Flüchtlingsrat, die Wohlfahrtsverbände, die vielen kleinen regionalen und lokalen Initiativen und Vereine begleiten uns auf diesem Weg. Wir legen Ihnen hier ein Vollgesetz vor, das Grundsätze und Ziele für eine gelingende Teilhabe von eingewanderten Menschen formuliert. Dazu gehört auch die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung. Wir wollen die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen, Behörden und Stellen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, festschreiben, unter anderem – das ist alles nichts Neues – durch die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst und die Förderung der interkulturellen Kompetenz. Wenn Sie alle mit dem Thema ein wenig befasst und ehrlich sind, dann wissen Sie, dass wir da sehr viel Nachholbedarf sowohl auf Landesebene als auch auf den kommunalen Ebenen haben. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Förderung der politischen und gesellschaftlichen Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte. Wenn wir uns dieses Landesparlament, kommunale Parlamente und Gremien anschauen, müssen wir eingestehen, dass sich der wachsende Teil von Menschen mit Migrationsgeschichte, der auch hier in Sachsen zu verzeichnen ist, in diesen Gremien, in Gemeindevertretungen, im Parlament überhaupt noch nicht niederschlägt. Das muss sich ändern. (Zuruf von der AfD) Zunächst brauchen wir aber die Förderung von Selbstvertretungsstrukturen. Wir wollen mit unserem Gesetz einen Landesmigrationsrat schaffen, der sich nicht als Expert(inn)engremium konstituiert, sondern aus den Reihen der Organisationen, Vereine und Initiativen selbst. In den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen Kreisstädten sollen kommunale Migrationsräte entstehen. Wir haben seit Jahren vier davon in Sachsen. Wir müssen doch ehrlich sein, dass wir mit Freiwilligkeit hier nicht weiterkommen. Die Räte müssen aus unserer Sicht unbedingt Antrags- und Rederecht in den Gemeindevertretungen, Kreistagen und Stadträten haben. Ich komme aus Leipzig. Da ist das der Fall. Ich kann Ihnen sagen: Für die Menschen mit Migrationsgeschichte ist das sehr kompetenzerweiternd und bereichernd. Für den doch recht homogenen Stadtrat, wie wir ihn in Leipzig vorfinden, ist es durchaus bereichernd, dort die Debatten zusammenzuführen. Wir wollen zudem hauptamtliche Migrationsbeauftragte auf den kommunalen Ebenen festschreiben, den Sächsischen Ausländerbeauftragten zum Migrationsbeauftragten umgestalten und kommunale Teilhabezentren schaffen, die sicher an gut funktionierende Strukturen, die wir teilweise schon im Land haben, anknüpfen können. Ein zentraler und auch im Vergleich zu unserem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2018 ausgebauter Punkt ist die Förderung freier Träger. Wir wollen die Förderlogik ein wenig ändern und transparenter gestalten, indem wir neben der allgemeinen Förderung zivilgesellschaftlicher und selbstorganisierender Arbeit in diesem Bereich eine institutionelle Förderung bestimmter Maßnahmen wie Asylberatung, Perspektivberatung, aber auch Flüchtlingssozialarbeit einführen wollen und bei der Vergabe der Gelder den Landesmigrationsrat als Gremium von Betroffenen und Expert(inn)en maßgeblich mitentscheiden lassen wollen. Last but not least haben wir aus unserem alten Gesetzentwurf einen Berichtsteil übernommen. Es soll einen sächsischen Teilhabe- und Integrationsbericht, ein verbindliches Integrations- und Zuwanderungsmonitoring geben. Wir vergessen natürlich auch nicht, dass so ein Gesetz refinanziert werden muss. Wir wollen neben der Vollkostendeckung eine jährliche Integrationspauschale ausschütten, die die kommunale Ebene in die Lage versetzt, die vielen Ziele des Gesetzes umzusetzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass die Regierung – was uns sehr freut – in den Endzügen eines eigenen Gesetzentwurfs steckt. Diese Diskussion wollen wir mit unseren Ideen bereichern. Ich möchte am Ende noch sagen, dass wir in der Debatte nicht vergessen dürfen, was uns der Migrationsforscher Aladin El-Mafaalani ins Stammbuch schreibt: „Teilhabe heißt, dass andere teilen müssen.“ Ich denke, das dürfte in Sachsen die größte Herausforderung sein. Ich danke Ihnen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – federführend – und an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das HandTagesordnungspunkt Erste Beratung Viertes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/10159, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen; daher spricht nur die Einreicherin, die AfD-Fraktion. Ich übergebe an Herrn Dr. Weigand, bitte schön.
