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Tom Unger

CDU 14.07.2022 Sitzungen 7/54

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen des zweiten Entlastungspaketes wurden auf Bundesebene unter anderem Leistungen für Bürger und Familien beschlossen. Dies umfasst zum einen eine Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro. Weiterhin soll ab 1. Juli 2022 ein Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro zusätzlich an von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ausgezahlt werden. Ziel ist es dabei, Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die sogenannte Kindergrundsicherung umgesetzt wird. Im Kern sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor: Eine Einmalzahlung wird erwachsenen Leistungsberechtigten der sozialen Mindestsicherungssysteme – das entspricht SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt – für den Monat Juli 2022 in Höhe von 200 Euro gewährt. Der Kindersofortzuschlag wird als sogenannter Vorgriff auf die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung ab Juli 2022 allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag nach Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 20 Euro monatlich gewährt. Als Koalition schaffen wir damit die landesrechtliche Voraussetzung zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben. Wir überführen diese Regelung also in Landesrecht. Das Gesetz statuiert eine neue weisungsfreie Pflichtaufgabe für die Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Auszahlung dieser Leistungen sowohl sachlich als auch örtlich – als Träger der Sozialhilfe nach SGB XII – zuständig sind. Der Mehrbelastungsausgleich gemäß Artikel 85 Sächsische Verfassung ist erfolgt. 2022 erfolgt dieser im Rahmen vertraglicher Regelungen aus dem Einzelplan 08 des SMS und wird ab 2023 Bestandteil des FAG sein. Der Gesetzentwurf schafft für die kommunale Ebene eine entsprechende Rechtsgrundlage, und es entsteht keine Regelungslücke, damit die Leistungen rechtssicher und zügig für die Familien und sonstigen Leistungsberechtigten ausgezahlt werden können. Die kommunalen Spitzenverbände SSG und Landkreistag haben im Kern materiell diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Die vom SSG skizzierten Probleme hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Aufgabendurchgriffs bezüglich der Einmalzahlungen wurden zurückgestellt und werden in der Folge auch noch zu diskutieren sein. Wir als Koalitionsfraktionen bitten deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Unger eröffnete die Aussprache für die CDU-Fraktion. Ich erteile der Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Frau Kollegin Kuhfuß, bitte schön.

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