Frank Schaufel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ihren Antrag braucht es eigentlich nicht, werte Regierungsfraktionen. Sie fordern in Ihrem Antrag die Staatsregierung auf, dass sie bei der Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes verschiedene Aspekte, auch das Ergebnis der Zukunftswerkstatt, berücksichtigen soll. Ihr Antrag kommt aber mindestens ein halbes Jahr zu spät. Es liegt längst ein Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand vom 23. Februar dieses Jahres vor, der alle in ihrem Antrag angeführten Punkte enthält. (Frank Schaufel, AfD, hält einen Referentenentwurf hoch.) Ich halte ihn extra hoch. (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Nun zum Inhalt: Es geht um die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung und einer qualitativ hochwertigen Versorgung sowie die Patientenorientierung und Stärkung der Zusammenarbeit der Kliniken. Diesen Zielen stimmen wir soweit zu. Was das aber konkret in der Praxis heißt, ist Auslegungssache und vor allem eine Frage der Definition. Was heißt für Sie zum Beispiel die Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung? Heißt das, dass Krankenhäuser wohnortnah und schnell erreichbar sind? Oder bedeutet das PkwFahrzeiten von beispielsweiser einer Stunde für einen Weg – ich hatte das schon einmal im Ausschuss gesagt – von Deutschneudorf nach Freiberg, zur nächsten Geburtsklinik? Über die Jahrzehnte – seit der Jahrtausendwende – wurden in Sachsen 15 Kliniken geschlossen. Seit Einführung der Fallpauschale 2003 haben immerhin noch 10 Kliniken dichtmachen müssen. Logisch, dass die Wege dadurch weiter wurden. Aber wo ist die Grenze? Wie viel Fahrzeit wollen Sie den Bürgern zumuten? Dazu äußern Sie sich nicht. (Daniela Kuge, CDU: Doch! Ich habe es doch gesagt, Herr Schaufel!) – Da habe ich schlecht zugehört. – Wir halten es aber für dringend geboten, dass eine Erreichbarkeit von Krankenhäusern endlich nach festen Kriterien im Krankenhausgesetz garantiert wird. Nur so lassen sich Schließungen, durch die lange Wege entstehen, verhindern. Kommen wir als Nächstes zur Grundversorgung: Sie wollen mit dem neuen Krankenhausgesetz die Versorgungsstufe des Gesundheitszentrums etablieren. Das ist erst einmal nichts Schlechtes, solange es, wie im Gesetzt formuliert, beim Ausnahmefall bleibt und keine langen Wege entstehen und das Versorgungsangebot nicht leidet. Das Gesundheitszentrum ist ein „Krankenhaus light“ mit abgespecktem Versorgungsangebot. Anstatt der bisherigen Mindestvorgabe, dass ein Krankenhaus mindestens eine innere und eine chirurgische Abteilung haben muss, ist es im Gesundheitszentrum nur noch eines von beiden. Ich warne dringend davor, dass diese Möglichkeit exzessiv genutzt wird, um die Krankenhauslandschaft weiter auszudünnen. Was aber tatsächlich passiert, wird die Zeit zeigen. Wir von der AfD werden dies kritisch begleiten. Was Ihrem Antrag und dem Referentenentwurf für das neue Krankenhausgesetz fehlt, ist, dass der jahrelang aufgebaute Investitionsstau endlich abgebaut wird. Die wirtschaftliche Lage der Kliniken ist mittlerweile stark angespannt. Das haben meine Vorredner ebenfalls festgestellt. Das liegt auch an dem aufgelaufenen Investitionsstau. Dieser Stau betrug vor Corona 350 Millionen Euro; mittlerweile sind es nach Angaben der Krankenhausgesellschaft schon 682 Millionen Euro, also doppelt so hoch. Die Betriebskosten der Krankenhäuser betragen im Vergleich zu 1991 250 % mehr; Tendenz steigend, die Energiepreise explodieren. Die Investmittel gingen seither aber auf 83 % des damaligen Niveaus zurück. Das ist ein deutliches Argument, endlich etwas zu ändern. Das wollen Sie aber nicht. Sie wollen lieber weiter Kostendruck und Sparzwang. Sie waren es nämlich, die die regulären Investmittel für die Kliniken im aktuellen Haushalt mitten in der Coronakrise um 15 Millionen Euro jährlich gekürzt haben. Was Sie, liebe Regierung, mit Ihrem Antrag auch nicht angehen, ist das Ende des Kostendrucks durch die Fallpauschalen. Diese Fallpauschalen stehen im kompletten Gegensatz zu dem von Ihnen ausgegebenen Ziel der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung in hoher Qualität. Eine Studie der Böckler-Stiftung kam vielmehr zu dem Ergebnis, dass für das Fallpauschalensystem „in keiner Weise der Anspruch erhoben werden kann, es sei ein vernünftig konstruiertes Vergütungssystem, das in der Lage ist, eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen.“ Es habe vielmehr zu Krankenhausschließungen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit geführt. Gute Qualität wurde mit dem DRG-System weder belohnt noch gefördert, genauso wenig wie eine ausreichende Personalausstattung. In der Zeit nach der Fallpauschaleneinführung fielen 33 000 Pflegestellen in Deutschland weg. Bis dato sind es 100 000 fehlende Pflegekräfte. Sie behaupten, die notwendigen Pflegekräfte gebe es nicht am Markt. Das ist falsch. Der Kostendruck hat zu derart schlechten Arbeitsbedingungen geführt, dass diese ihren Beruf an den Nagel gehängt haben. Sie wurden quasi vergrault. Durchschnittlich erfolgt ein Berufsausstieg aus der Krankenpflege nach nur 7,5 Jahren. Pflegekräfte gibt es eigentlich genug, sie machen aktuell beruflich nur etwas anderes. Auch hier besteht großes Potenzial. Nach einer weiteren Böckler-Studie ließen sich von den Pflegekräften oder von den wegen der schlechten Arbeitsbedingungen in Teilzeit arbeitenden Pflegekräften circa 300 000 in den Beruf zurückholen. Man müsste Ihnen nur endlich gute Arbeitsbedingungen bieten. Hierzu muss die Fallpauschalenfinanzierung – und damit der Kostendruck – sofort beendet werden. Nehmen Sie Ihre Verantwortung, zum Beispiel im Bundesrat, wahr! Alles in allem braucht es Ihren Antrag in dieser Form nicht. Zudem fehlen etliche Dinge, die die Krankenhäuser in Sachsen weiterbringen würden. Damit tatsächlich etwas mehr passiert, haben wir einen Änderungsantrag, den ich gleich noch einbringen werde. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Schaufel. Kollegin Schaper spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.
