Daniela Kuge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das deutsche Gesundheitssystem zählt zu den teuersten der Welt. Deutschland verfügt mit über die höchste Anzahl an Krankenhausbetten, Ärzten und Pflegekräften. Das Gesundheitssystem steht unter erheblichem finanziellen Druck. Grund hierfür sind Einstellung, die mit dem 31. Juli endet, um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Die Voraussetzung ist, dass beide Seiten Ja sagen. Mit „beide Seiten“ meine ich, dass die ukrainische Lehrkraft sagt, dass es Spaß macht und sie weitermacht, und auch der Schulleiter oder die Schulleiterin sagt, die Lehrkraft hat sich bewährt, es funktioniert und ist hinreichend qualifiziert. Außerdem müssen wir jedoch deutlich machen, dass es zumindest glaubhafte Anstrengungen geben muss, die deutsche Sprache zu erlernen. Wir merken jetzt, dass ohne die deutsche Sprache keine schnelle Integration in den schulischen Alltag gelingt. Man kann so zwar für ein paar Wochen zusammenrücken, doch auf Dauer funktioniert das nicht. Wir müssen natürlich dafür Sorge tragen, die entsprechenden Sprachkurse anzubieten. Die Bereitschaft ist da, sodass wir jetzt erst einmal diese Perspektive haben. Dann müssen wir natürlich darüber sprechen – das ist jetzt wieder ein abendfüllendes Thema –, welche Möglichkeiten wir haben, um die ausländischen Abschlüsse so zügig anzuerkennen, dass ein dauerhafter Verbleib in unserem System entsprechend möglich ist. Das korrespondiert mit der Frage, welches Sprachniveau nötig ist. Das schauen wir uns gerade an. Ziel ist natürlich – und das betrifft nicht nur die Ukrainer –, diejenigen, die pädagogisch vorgeprägt und gut ausgebildet sind und die das wollen, in unser System zu integrieren. Wie gesagt, die Voraussetzungen sind die Anerkennung des Abschlusses – damit können wir schneller werden – und vor allen Dingen der Nachweis der Sprachkenntnisse – sonst kann es nicht funktionieren. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jawohl, das war eine Punktlandung. Herzlichen Dank. Wir sind fertig mit der Befragung der Staatsregierung. Herzlichen Dank an Staatsminister Christian Piwarz und alle Abgeordneten. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf sicherstellen und mit Qualität erreichen: Leitlinien zur Krankenhausversorgung im Freistaat Sachsen Prioritätenantrag der 90/DIE GRÜNEN und SPD insbesondere die demografische Entwicklung, der Fachkräftemangel sowie die Teuerungen im Gesundheitssystem einschließlich der Personal-, Investitions- und Arzneikosten bei gleichzeitig rückläufigem Anteil erwerbstätiger Beitragszahler. Gerade für die Reform des Gesundheitssystems müssen viele Stellschrauben auch auf Bundesebene angegangen werden. Kritisch sehe ich, dass in der Kommission zur Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers lediglich zwei Mitglieder aus dem Osten stammen. Auch würde ich mich freuen, in diesem Gremium nicht nur Wissenschaftler, sondern ebenso Vertreter von ländlichen Krankenhausträgern anzufinden. Die besonderen Strukturen des ländlichen Raumes, besonders hier in Sachsen, finden somit zu wenig Gehör. Doch wir in Sachsen können mit einem neuen Krankenhausgesetz die Klinikversorgung in moderne Bahnen lenken. Den veränderten Bedingungen muss seit dessen Inkrafttreten vor knapp 30 Jahren nun endlich Rechnung getragen werden. Daher hat sich die Koalition darauf verständigt, das Krankenhausgesetz zu novellieren. In der Zukunftswerkstatt zum neuen Krankenhausgesetz kam eine große Anzahl an Akteuren zu Wort, die Ziele für die Zukunft der Krankenhausversorgung erarbeiteten. Im Zentrum der Versorgung müssen das Wohl der Patientinnen und Patienten und die Qualitätssicherung der medizinischen Leistungen stehen. Wir als CDU fordern, dass dies auch in den ländlichen Regionen ermöglicht werden muss; denn ein Anspruch auf eine qualitative, hochwertige Versorgung besteht nicht nur in Dresden, Leipzig oder Chemnitz. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aus den genannten Gründen ist es notwendig, die Anzahl der Kliniken und Klinikbetten teilweise auch durch Zusammenlegung und unter Beibehaltung etablierter Standortstrukturen im ländlichen Raum zu reduzieren. Bisher in den Kliniken erbrachte stationäre Leistungen können und müssen perspektivisch ambulant erbracht werden, was in dem sektoral getrennten Vergütungssystem nur unzureichend und zudem nicht kostendeckend möglich ist. Dazu muss die Grundversorgung in regionalen Versorgungszentren sichergestellt werden. Dies erreichen wir, indem wir sektorale Trennungen aufheben und die Kliniken für eine ambulante fachärztliche Versorgung öffnen. Mögliche Gesundheitszentren können dann das stationäre und ambulante Spektrum bedienen. Hausärzte sollen aber stets der erste Ansprechpartner vor Ort sein. Daher ist es wichtiger denn je, der allgemeinmedizinischen Ausbildung besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Hochspezialisierte Eingriffe sollen in ausgewiesenen Schwerpunktzentren mit hochqualifiziertem Personal stattfinden. Jahrelange Erfahrungen und Routinen sind nötig für das Gelingen von komplizierten Eingriffen. Möglich ist die sektorübergreifende Versorgung jedoch nur, wenn die bisherigen finanziellen Vergütungsstrukturen angepasst und neue Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zur Erreichung dieser Zielstellung sollten unter Beteiligung aller relevanten Leistungserbringer und Kostenträger entsprechende Modellvorhaben in dafür geeigneten Regionen etabliert werden, um die neuen Versorgungsstrukturen in der praktischen Anwendung erproben zu können. Mit den genannten Maßnahmen kann eine dezentrale, flächendeckende hausärztliche Versorgung parallel zu einer spezialisierten und konzentrierten fachärztlichen ambulanten Versorgung auch in den Akutkliniken ermöglicht werden. Hierfür bilden Modellregionen eine hervorragende Voraussetzung, die medizinische Versorgung langfristig zu sichern und Ressourcen zu optimieren. Hierfür empfehle ich einen Vergleich mit den Landkreisen Vogtland und Meißen, um am Ende diese Ergebnisse in ganz Sachsen anwenden zu können. (Beifall bei der CDU) Darüber hinaus müssen alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte miteinander vernetzt sein. Dies geht über die Behandlung einzelner Patientinnen und Patienten hinaus. Auch bei der Aus- und Weiterbildung des medizinischen Personals darf an der eigenen Kliniktür nicht Halt gemacht werden. Ein Vorzeigebeispiel ist bereits jetzt das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“. Diese Plattform hat es sich zum Ziel gesetzt, sächsische Akteure und Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel zu vernetzen. Neben den genannten Punkten müssen wir ebenfalls die Chancen der Digitalisierung für die medizinische Versorgung im Freistaat nutzen. Beispielsweise können bestimmte Versorgungsangebote per Telemedizin sichergestellt werden. Gerade im ländlichen Raum kann dies helfen, weite Wege einzusparen und das Personal zu entlasten. In der Gesundheitsvorsorge sind die Kliniken ein wichtiger Anker. Lassen Sie uns die sächsische Gesundheitslandschaft mit diesen Leitlinien und dem „Zielbild 2030 – Gesundheit neu denken“ fit für die Herausforderungen der Zukunft machen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Kuhfuß.
