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Marco Böhme

Die Linke 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Ich habe ja mitbekommen, dass es nicht alle gelesen haben oder lesen konnten. Im EDAS, mit der E-Mail, die jeden Morgen kommt, gibt es einen Änderungsantrag zu dem vorliegenden Antrag. Darin geht es darum, dass der 30. April, zu dem die Einmalzahlung ausgezahlt werden sollte, natürlich schon vorbei ist. Wir wollen, dass dies bis Juni passiert. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es Redebeiträge zum Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann werde ich zuerst über den Änderungsantrag in Drucksache 7/9784 abstimmen lassen. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, aber trotzdem einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag somit nicht entsprochen. Wir können jetzt den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Eine Dividende für alle! Klimaschutz geht nur sozial gerecht!“, Drucksache 7/8249, zur Abstimmung stellen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und dennoch einer Mehrheit dagegen ist dem Antrag somit nicht entsprochen. Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt. zu Protokoll wieder. Dort ist die Einführung eines sozialen Kompensationsmechanismus, nämlich das Klimageld, beschrieben. Ein weiterer Baustein im Koalitionsvertrag, um den Preisanstieg zu kompensieren, ist die Abschaffung der EEGUmlage. Aufgrund der veränderten Lage stimmte der Bundestag in der vorigen Woche der vorzeitigen Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung ab Juli 2022 statt zum Jahreswechsel zu. Bisher beträgt die Umlage über die Stromrechnung rund 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom soll ab dem 01.07.2022 aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden und nicht mehr wie bislang von Verbrauchern und Unternehmen. Damit das Geld durch den Wegfall der EEG-Umlage tatsächlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden kann, werden Strompreislieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Strompreise zum 1. Juli 2022 per Gesetz verpflichtet. Eine vierköpfige Familie könnte somit im Vergleich zu 2021 rund 300 Euro pro Jahren sparen. Neben der Abschaffung der EEG-Umlage sind der Heizkostenzuschuss in Höhe von 135 Euro für Wohngeldempfänger und die Erhöhung der Fernpendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 35 Cent auf 38 Cent je Kilometer rückwirkend bereits ab dem 1. Januar 2022 anstatt erst ab 1. Januar 2024 Teil des ersten Entlastungspaketes. Das zweite Entlastungspaket enthält zusätzlich 100 Euro Kindergeld im Juli, 300 Euro brutto Energiepreispauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige im September, die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate und das Monatsticket im Nah- und Regionalverkehr in Höhe von 9 Euro für die Monate Juni bis August. Der entscheidende Punkt dieser Maßnahmenpakete ist, dass sie – im Gegensatz zum Antrag der Fraktion DIE Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Mit dem Einverständnis der Fragestellenden wurden die Fragen schriftlich beantwortet. Sie finden die eingereichten Fragen in Drucksache 7/9731. Ich kann Ihnen auch gleich Schriftliche

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