Dr. Daniel Gerber
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst noch einmal klarstellen, wer für die erhöhten Energiepreise verantwortlich ist: Das ist eindeutig Putin (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Der Russe war’s!) und eine verfehlte Energiepolitik, die einseitige Abhängigkeiten geschaffen hat. (Thomas Thumm, AfD: Weil Putin die Energiepolitik der letzten 20 Jahre in Deutschland gemacht hat?) Wegen der absichtlichen Verknappung von Gas vor dem letzten Winter und dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und den deshalb notwendigen Sanktionen gegen Russland sind die Energiepreise massiv angestiegen. (Zurufe von der AfD) Wir müssen leider auch damit rechnen, dass genau dieser Zustand noch eine ganze Weile anhalten wird. Aktuell ist in diesem Konflikt noch keine Entspannung in Sicht. (Jörg Urban, AfD: Wir schicken aber die Panzer hin, dann geht es noch eine Weile!) Die Bundesregierung war jetzt zwar in der Lage, die russischen Energieimporte in kürzester Zeit drastisch zu reduzieren, aber auch im Hinblick auf einen höchstwahrscheinlich kommenden Ölboykott der EU müssen wir so ehrlich sein und sagen, dass Deutschland die Kosten vermutlich nicht dauerhaft vollumfänglich tragen kann. Wir müssen gesellschaftlich gemeinsam da durch. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien so unabhängig wie möglich von Energieimporten werden und hier zielgerichtet vorgehen. Deshalb müssen wir diejenigen, die am meisten Unterstützung brauchen, besonders unterstützen. Das gilt für Bürgerinnen und Bürger genauso wie für Unternehmen, die unter den hohen Energiepreisen leiden. Daher bin ich der LINKEN dankbar, dass dieses Thema im Plenum wieder diskutiert wird. Ich hatte im Februar schon einmal verdeutlicht, wie ungerecht das Vermögen in Deutschland verteilt ist, aber ich fasse es gern noch einmal zusammen. Es ist so, dass 40 % der Deutschen kein Vermögen haben bzw. 10 % netto verschuldet sind. Genau diese Menschen treffen die hohen Lebensmittel- und Energiepreise besonders. Das hat DIE LINKE mit ihrem Antrag im November 2021 erkannt und hat es aber versäumt, den Antrag an die Realität anzupassen. Für mich wirkt es ein wenig aus der Zeit gefallen. Ich war bisher der Meinung, dass Oppositionsanträge Dinge fordern sollten, die noch nicht oder nicht ausreichend umgesetzt sind. Es gab mittlerweile zwei große Entlastungspakete, die deutlich über die Forderungen des Antrags hinausgehen. Wir hatten das hier im letzten Plenum im Februar in der Debatte. Aber noch einmal die Zusammenfassung, die gerade von Kollegen Rohwer kam: Die EEG-Umlage wurde abgeschafft, die Energiepauschale von 300 Euro wurde für alle Erwerbstätigen eingeführt, 200 Euro für Sozialhilfeempfänger, 100 Euro pro Kind. Der Heizkostenzuschuss wurde für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende verdoppelt. Erstmals wurde ein attraktives Angebot für die Nutzung des ÖPNV in ganz Deutschland für 9 Euro pro Monat geschaffen. Das ist zugegebenermaßen nur temporär, aber definitiv besser, als drei Zeilen Antragstext. Ich möchte Ihnen gern einige fachliche Bemerkungen zu Ihrem Antrag geben. Zu Punkt 1.1, die Einmalzahlung von 200 Euro: Die Bundesregierung hat sich, wie gesagt, dazu entschlossen, für alle Erwerbstätigen 300 Euro auszuzahlen. Sie haben das in Ihrer PM heute als symbolisch abgestempelt. Das sind aber 100 Euro pro Person mehr als in Ihrem Vorschlag. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das hilft auch Menschen, die knapp oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle leben und arbeiten müssen. Dieses Bundespaket wirkt zielgerichtet, das hatten Sie gerade angesprochen, da es versteuert werden muss. Das heißt, Einkommensschwächere haben davon mehr als Besserverdienende. Noch ein kleiner organisatorischer Hinweis: In Ihrem Antrag fordern Sie die Auszahlung bis zum 30.04., heute ist der 05.05. (Marco Böhme, DIE LINKE: Siehe Änderungsantrag!) – Den habe ich nicht gesehen. Danke vielmals für die Hilfe. – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bitte!) Zu Punkt 2, Klimadividende: Auch dieser Punkt ist bereits Beschlusslage in der Bundesregierung. Er hat Einzug in den Koalitionsvertrag gehalten. Aber was aus meiner Sicht wichtiger ist, ist, dass dieser Punkt auch im Koalitionsausschuss im März explizit gemacht wurde. Dort steht geschrieben: „Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.“ Dass das Ganze auch bürokratiearm, kosteneffizient und rechtssicher machbar ist, kann man in einer kürzlich veröffentlichten Studie, durchgeführt durch die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, nachlesen. Aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN beinhaltet das Klimageld zwei wesentliche Vorteile. Erstens reizt es zum Energiesparen an, da das Energiepreissignal nicht verwaschen wird, so wie das beispielsweise bei der Senkung der Mineralölsteuer passiert. Zweitens enthält es eine soziale Komponente, da Geringverdiener stärker entlastet werden als Besserverdiener. So kann man Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verbinden. Zu dem Punkt 1.3, den Kosten für die energetische Sanierung: Den Vorschlag, sämtliche Kosten auf Vermietende umzuwälzen, halte ich für falsch. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Hier läuft seit Längerem die Diskussion um das Stufenmodell. Diese ist deutlich differenzierter als eine pauschale Abwälzung der Kosten auf eine Seite. Hier machen Sie es sich meiner Meinung nach zu einfach. Das Stufenmodell nimmt Vermietende besonders in die Pflicht, wenn der Gebäudebestand nicht energieeffizient ist und somit hohe CO -Emissionen anfallen. Damit wird aktiv die energetische Sanierung des Gebäudes angereizt. In energieeffizienten Gebäuden tragen wiederum Mietende einen höheren Anteil der sowieso deutlich geringeren CO -Emissionen. Insgesamt darf nicht vergessen werden, dass der CO -Preis als Aufpreis auf den Energieverbrauch wahrgenommen werden und aktiv zum Energiesparen anreizen soll. Die soziale Kompensation erfolgt perspektivisch durch das Klimageld. Zusammenfassend bleibt für mich zu sagen, dass unserer Fraktion das Thema wichtig ist. Nicht umsonst war das Teil des Entschließungsantrags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Wir müssen in Deutschland aus meiner Sicht schnell etwas gegen diese Ungleichverteilung bei den Vermögen unternehmen, denn wenn 40 % der Bevölkerung kein Vermögen hat oder sogar nettoverschuldet ist, ist das zu viel. Ein Baustein dabei ist eine sozial gerechte Lösung für eine CO -freie Zukunft. Aus unserer Sicht liefert dieser Antrag das nicht und wir werden ihn deshalb ablehnen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Volkmar Winkler.
