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Thomas Thumm

AfD 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Feiertag!) Ich habe eine Kleine Anfrage gestellt, wen es interessiert: Drucksachennummer 7/5968. Aus der Antwort geht hervor, dass sich die Zahl der gemeldeten Straftaten in den vergangenen Jahren im Bereich Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität der Opfer, also queerfeindliche Straftaten, fast verdreifacht hat. Ihre hasserfüllte, queerfeindliche Agenda ist dafür mitverantwortlich. Der Hass gegen queere Menschen zeigt sich auch in der heutigen Debatte. Er hat sich heute Morgen schon gezeigt, als sich Herr Wippel hier über Geschlechterdiversität und Coming-out lustig gemacht hat. Natürlich ist es vergeudete Lebenszeit, mit der AfD zu diskutieren. Sie sind die Ewiggestrigen. Ich habe aber die Hoffnung nicht aufgegeben, bei der CDU noch mit rationalen, vernünftigen Argumenten durchzudringen; denn wenn Sie Empathie nicht überzeugt, dann doch vielleicht Vernunft. Also, erstens empfehle ich die rechtliche Expertise zu geschlechtergerechter Amtssprache der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin, die zu dem Schluss kommt – Zitat –: „Aus rechtlicher Sicht ist die Verwendung geschlechtergerechte Amtssprache inklusive des Gendersterns keine Irregularität, sondern für hoheitliches Sprachhandeln und damit die Verwaltung insgesamt im demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar.“ Zweitens. Sie beziehen sich auf den Rat für deutsche Rechtschreibung. Das ist nachvollziehbar. Sie verschweigen dabei aber einen wichtigen Teil der Beschlussfassung zum Thema. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Was hat denn der Rat für deutsche Rechtschreibung zum Thema gemacht? – Er hat eine AG „Geschlechtergerechte Schreibung“ eingesetzt. Der Bericht der AG liegt auch der Entscheidung zugrunde. Darin steht auf Seite 11: „Allerdings scheint angesichts der Entwicklung der letzten Jahre beim Asterisk“ – Genderstern – „im Bereich der Hochschulen und der öffentlichen Verwaltung Verständlichkeit und vermutlich auch Lesbarkeit gewährleistet zu sein.“ Überraschung: Sprache ist wandelbar. Sie ist lebendig, sie verändert sich. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Dabei wären wir eben nicht mehr bei einer Sprachänderung von oben nach unten, sondern sie ist dort eben schon angekommen. Ich möchte Sie sehr ermutigen, sich darauf einzulassen, und Sie sollten das auch tun; denn die Rechtsprechung überholt Ihre veralteten Positionspapiere. Das hat nicht zuletzt das Urteil gegen die Deutsche Bahn gezeigt zur Anrede nicht binärer Menschen. Vielleicht sollten Sie sich das einmal anschauen. Zuletzt noch ein Punkt zu geschlechtergerechter Sprache an Schulen. Es ist wunderbar, dass sich Lehrkräfte um ein diskriminierungsfreies Miteinander bemühen und dazu auch geschlechtergerechte Sprache nutzen. Wir sollten sie als Parlament darin bestärken, anstatt populistischen Reflexen nachzugeben. Diesen Bemühungen um ein diskriminierungsfreies Miteinander entspricht auch das im Leitbild für Schulentwicklung des Kultusministeriums festgeschriebene Bildungsziel „Grenzziehung gegenüber Intoleranz“. Deshalb war das Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen aus meiner Sicht auch widersinnig. Darüber kann man diskutieren, aber eine Sache möchte ich noch einmal ganz klar sagen: Es gibt kein Verbot von geschlechtergerechter Sprache an Schulen. Es gibt kein Verbot! Das ist lediglich eine Empfehlung. Das Verbot ist ein feuchter Traum der AfD. Wir erinnern uns an das Denunziationsportal, das Sie auch einmal auf den Weg gebracht haben. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Und das rechtlich sauber war! Der Juristische Dienst bestätigte: Rechtlich sauber!) Wir sagen es ganz klar: Es gibt kein Verbot. Wir unterstützen alle Lehrkräfte, die weiter geschlechtergerechte Sprache nutzen. (Beifall bei den LINKEN) Vielleicht noch ein letzter Punkt, weil es heute auch schon eine Rolle gespielt hat, zur Frage der Inklusion, die jetzt von der AfD herangezogen wird, weil die Inklusion plötzlich doch wieder wichtig ist. Beim Medienstaatsvertrag haben Sie dazu gar nichts zu sagen gehabt, außer bei der Kurzintervention. Zu der Frage, ob die Inklusion durch geschlechtergerechte Sprache gefährdet ist, möchte ich auf die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik verweisen. Sie plädierte im letzten Jahr in einer Empfehlung auf Basis einer überregionalen Studie für die Benutzung des Gendersternchens bei barrierefreier digitaler Kommunikation, und dabei – nur, falls es jemanden interessiert – wurden natürlich explizit Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände einbezogen. Der Landtag sollte die Lebensqualität in Sachsen durch die Anerkennung der vielfältigen Lebensrealitäten verbessern und nicht verschlechtern. Dafür braucht es auch geschlechtergerechte Sprache. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Lucie Hammecke.

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