Susan Leithoff
– Ich werde Sie nicht enttäuschen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es sind keine mentalen Klimmzüge oder Gymnastikübungen notwendig. Ihr Antrag erklärt sich eigentlich von selbst. Es ist nicht besonders schwer, dem etwas entgegenzusetzen. Ich möchte aber anders beginnen. In Ihrem Antrag stellen Sie unter Punkt I fest, dass die CDU-Fraktion in ihrem Positionspapier zur geschlechtergerechten Sprache – ich zitiere – „eine Reihe zutreffender Schlüsse formuliert, denen ohne Einschränkung zuzustimmen sei“. Wir als CDU-Fraktion sind schon etwas verwundert, dass Sie unserer Politik plötzlich zustimmen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn!) Ich wünschte mir, Sie wären öfter derart einsichtig und würden auf vernunftorientierte Sachpolitik setzen. Denn, wissen Sie was? – Dann wäre unser Land viel weniger zerstritten und wir wären in der Sache schon viel, viel weiter. (Beifall bei der CDU) Ihre Partei, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, wäre, da sich die CDU-Positionen an der freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren, sicherlich auch kein extremistischer Verdachtsfall. (Beifall bei der CDU – Dr. Rolf Weigand, AfD: Jetzt haben Sie den mentalen Klimmzug gemacht!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber im Grunde ist uns doch allen klar, welches Interesse die AfD mit dem vorliegenden Antrag verfolgt. Es geht hier um nichts anderes als billiges Wahlkampftheater. (Beifall bei der CDU) Während wir den letzten Antrag der AfD zur geschlechtergerechten Sprache unmittelbar vor der Bundestagswahl im Plenum debattiert haben, folgt nun ein Antrag unmittelbar vor der sächsischen Landratswahl. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Man kann förmlich die Uhr danach stellen und im Kalender vormerken, wann Sie hier Ihre Wahlkampfthemen hervorholen. Schon aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. Denn anders als Ihnen geht es uns nicht um Wahlkampf, sondern um ein berechtigtes Anliegen, nämlich unsere deutsche Sprache. (Unruhe und Zurufe) Ja, wir als CDU haben hier eine klare Position. Insoweit könnte ich Ihnen, liebe AfD, ganz abseits von Ihrem billigem Wahlkampftheater sogar dafür dankbar sein, dass ich unsere Position heute noch einmal deutlich machen darf. Auch wenn wir ohne Frage anerkennen, dass Sprache einem beständigen Wandel unterliegt, ist sie für uns mehr als ein Instrument und mehr als ein Mittel zu ideologischen Zwecken. Sie ist wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie und unabdingbarer Bestandteil unserer kulturellen Identität. Deshalb sehen wir uns als CDU in der Pflicht, dass ein jeder Wandel behutsam vonstattengeht und gesellschaftlich breit akzeptiert ist. (Beifall bei der CDU) Für uns als CDU geht nicht, einen Sprachwandel amtlich zu verordnen. Es geht keineswegs, Sprache von oben herab mit der ideologischen Brechstange, ausschließlich am Minderheitenschutz orientiert, vermeintlich weiterzuentwickeln, auch wenn wir selbstredend die Geschlechtergleichstellung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe akzeptieren und fortentwickeln. (Beifall bei der CDU) Ein frappierender Ausdruck von derartigen Eingriffsversuchen in unsere Sprache – auch das muss hier einmal erwähnt werden – ist es etwa, wenn beispielsweise Universitäten die Verwendung einer vorgeblich geschlechtergerechten Sprache durchzusetzen versuchen, indem diejenigen Studentinnen und Studenten, die diese nicht benutzen, schlechter benotet werden. Derartige Vorgänge gewinnen noch an Relevanz, als dass im umgekehrten Fall auch der Punkteabzug gerade wegen des Verwendens einer vermeintlich gendergerechten Sprache gerechtfertigt sein kann. Dieses Beispiel zeigt ganz eindrücklich, welche Grabenkämpfe hier geführt werden, und genau solche wollen wir auf Basis unserer Sprache nicht führen. (Beifall bei der CDU) Vielmehr geht es uns um die deutliche Mehrheit der Menschen in unserem Land, die Sicherheit in dem sucht, was uns kommunikativ verbindet. (Sebastian Wippel, AfD: Dann stimmen Sie doch zu!) Dies gilt gerade vor dem Hintergrund einer für den Bürger eh schon schwierigen behördlichen Sprache. Sie muss jetzt les- und sprechbar, verständlich, grammatikalisch korrekt, aber auch eindeutig und vor allem rechtssicher sein. Daher lehnen wir zusammen mit dem Rat für deutsche Rechtschreibung die Aufnahme von Genderstern, GenderGap, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen für mehrgeschlechtliche Bezeichnungen im Wortinneren ab. Ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, diese Position ist eine Position der CDU. (Zuruf des Abg. Thomas Prantl, AfD) Sie ist nicht zwingend die Position unserer Koalitionspartner. Aber – gerade das soll Ihnen hier nochmals erklärt sein – das ist Demokratie. In einer Koalition, die – wie unsere – respektvoll miteinander umgeht, werden gemeinsame Lösungen gesucht. So etwas nennt man, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, Kompromisse. (Beifall bei der CDU – Jörg Urban, AfD: Faule Kompromisse!) Als solchen Kompromiss darf ich hier noch einmal die Seite 105 des Koalitionsvertrages zitieren, wonach in der Regierungsarbeit eine sprachliche Ausdrucksweise zu verwenden ist, (Zuruf von der AfD: Auf Kosten unserer Kinder!) die die Geschlechter gleichberechtigt sichtbar macht, ohne dabei die Verständlichkeit von Veröffentlichungen oder Rechtsvorschriften zu beeinträchtigen. Dies hat auch Einzug in die VwV Normerlass gefunden, die noch durch einen dazugehörigen Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren in Rechtsnormen ergänzt wird. Darauf hat die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme bereits hingewiesen. Unsere sächsischen Ministerien kennen diese Regelungen und sind gehalten, diese Vorgaben umzusetzen, soweit sie nun in Ihrem Antrag einige Beispiele aufgezeigt haben. Im Übrigen haben Sie ja, was das Kultusministerium betrifft, nur eine einzige Broschüre gefunden, die noch dazu viele Jahre alt ist und von einem Drittanbieter stammt, mit anderen Worten: Sie haben eigentlich überhaupt nichts dazu gefunden. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Dann sehen Sie, dass die Ministerien doch gehalten sind, diesem Folge zu leisten. So wird man bei den Beispielen, die Sie aufgeführt haben, das Ganze natürlich weiterhin kritisch begleiten. Darin sehen wir unsere Aufgabe. Doch bedarf es dafür Ihres Antrags? (Dr. Rolf Weigand, AfD: Offensichtlich!) Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist die vollziehende Gewalt nach Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden. Einer entsprechenden Aufforderung an die Staatsregierung bedarf es dafür schlicht und ergreifend nicht. Wir als CDU-Fraktion haben keinen Zweifel daran, dass den koalitionsvertraglichen Regelungen, aber insbesondere den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift Normerlass auch in Zukunft vollumfänglich nachgekommen wird. Ihren Antrag braucht es dafür tatsächlich nicht. Bevor Sie jetzt wieder losziehen und medial Fake News produzieren, sei für Sie noch einmal ganz klar gesagt: Mit der Ablehnung Ihres Antrags erfolgt ganz klar keine Zustimmung zum Gendern. Wir als CDU stehen zu unserem Positionspapier. Wir sind aber eben nicht Teil Ihres billigen Wahlkampfs. Es braucht Ihren Antrag schlicht und ergreifend nicht. Genau deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Ministerpräsident Michael Kretschmer: Bravo! Sehr gute Rede!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Leithoff für die CDU-Fraktion. Ich sehe jetzt an Mikrofon 7 Herrn Dr. Weigand; bitte.
