Andreas Nowak
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin Kliese hat, was die Entschließungssachen angeht, bereits umfassend vorgetragen. Ich möchte trotzdem noch ein, zwei Argumente aufgreifen. Das Thema Klein- und Kleinstanbieter ist eben nicht losgelöst von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu sehen – insofern ist die Frage der Verhältnismäßigkeit durchaus ein ordentliches Korrektiv an dieser Stelle. Gleichwohl wird man dort natürlich darauf achten, dass die Dinge vorankommen. Die Sachen von Marktüberwachung und Verbraucherschutz – ich hatte das vorhin schon erwähnt – sind in § 109 Abs. 6 Medienstaatsvertrag sehr klar geregelt. Da gibt es ein verankertes Verfahren. Dort müssen die Landesmedienanstalten entsprechend tätig werden. Es handelt sich dort um öffentlich-rechtliche Anstalten; diese sind komplett europarechtskonform unterwegs; sonst würde die Rechtsaufsicht um die Ecke kommen und ihnen entsprechend auf die Finger klopfen. Und die Eingriffsbefugnisse sind auch klar geregelt. Sie ergeben sich aus den §§ 104 ff. Medienstaatsvertrag und insbesondere § 109. Das gilt natürlich auch für die neu eingeführten §§ 99a ff. Insofern werden wir den Antrag ablehnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion zum Entschließungsantrag an Mikrofon 7 Kollege Gahler; bitte schön.
