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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag immer wieder auf Barrieren, die ihnen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erschweren. Dabei geht es um bauliche Barrieren, und es geht auch um kommunikative Barrieren für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist Barrierefreiheit eine wichtige gesellschaftliche Herausforderung. Wir wollen die Gesellschaft so organisieren, dass sie allen Menschen die Möglichkeit gibt, sich gleichberechtigt und selbstbestimmt darin zu bewegen und sie auch mitzugestalten. Und deshalb müssen wir auf allen Ebenen Tempo machen für Inklusion, so wie es meine Kollegin Petra Čagalj Sejdi gestern in der Aktuellen Debatte zum Ausdruck gebracht hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen ausdrücklich, dass in diesem Medienänderungsstaatsvertrag die Medienanbieter strenger in die Pflicht genommen werden und mehr Barrierefreiheit in den Medien durchgesetzt wird. Denn Medien stellen einen wichtigen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe dar. Das meiste, was wir über die Welt wissen, erfahren wir über Medien. Medien prägen unser Weltbild. Sie sind Quelle für die politische Meinungsbildung und Mittel für Meinungsäußerung und demokratische Teilhabe. Damit das für alle Menschen gleichberechtigt möglich ist, müssen Medienangebote also auch für alle Menschen gleichermaßen zugänglich, auffindbar und nutzbar sein. Bereits mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 haben wir uns in Deutschland dazu verpflichtet, den barrierefreien Zugang zu Medien umzusetzen. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Das blieb – das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt – bei der Umsetzung des Medienstaatsvertrages jedoch als eine große medienpolitische Baustelle offen. Der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag geht jetzt den Schritt und dient zugleich der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Die neuen Regeln weisen den Rundfunkveranstaltern eine besondere Rolle beim Abbau von Diskriminierungen zu. Neu eingeführt werden aber auch Anforderungen an Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen. Hier geht es vor allem um die barrierefreie Auffindbarkeit von Inhalten. Die Berichtspflicht von Medienanbietern wird ausgeweitet. Bekanntmachungen im Kontext von Naturkatastrophen müssen in jedem Fall barrierefrei sein. Barrierefreiheit heißt dabei – und das ist eine ganz grundlegende Erweiterung –, dass nicht nur einzelne, möglicherweise leicht realisierbare Maßnahmen der Barrierefreiheit verpflichtend sind, sondern alle unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen von Nutzerinnen und Nutzern berücksichtigt und mit den jeweils aktuellen technischen Mitteln umgesetzt werden müssen, neben Untertiteln und Gebärdensprache, also zum Beispiel auch leichte Sprache oder Bildbeschreibungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen natürlich auch darüber reden, dass zum finalen Entwurf des Staatsvertrages noch Kritik besteht. So wies der Sozialverband VdK darauf hin, dass es auf klare und verlässliche rechtliche Vorgaben ankommt und dass die Entwicklung am Medienmarkt wirksam überwacht werden muss. Befürchtet wird, dass Berichtspflichten zu wenig konkret und die Maßnahmen zur Umsetzung zu wenig verbindlich sind. Wir BÜNDNISGRÜNEN nehmen diese Kritik sehr ernst. Die EU-Richtlinie enthält bereits klare Vorschriften. So sind zum Beispiel die Ausnahmetatbestände für Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, durchaus beschränkt, aber die Verfahren der Behörden, mit denen konkrete Ausnahmegründe anerkannt werden oder eben nicht, müssen erst noch entwickelt werden. Die Regeln müssen sich in der Praxis erst noch beweisen. Als Gesetzgeber müssen wir die Entwicklung weiter begleiten und aufpassen, dass die Hintertür zur Unverhältnismäßigkeit nicht so weit offensteht, dass es zieht. Die Kollegin Hanka Kliese wird dazu den entsprechenden Entschließungsantrag der Koalition einbringen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag ist gewiss ein Kompromiss zwischen den 16 Ländern, aber er ist auch ein wichtiger Zwischenschritt. Er stützt sich auf ausführliche Anhörungen der Rundfunkkommission der Länder und eine intensive Auseinandersetzung mit den Belangen der Menschen mit Behinderung. Er enthält zudem notwendige redaktionelle Anpassungen. Wir BÜNDNISGRÜNE werden diesem zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Kliese.

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