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Antje Feiks

Die Linke 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gahler, der Punkt generelle Aussprache zu Fragen, wie man Medien findet, stand heute nicht auf der Tagesordnung, aber gut. Sie haben hier ein Feuerwerk an Phrasen und Anschuldigungen losgelassen, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Fakten!) dass es einem an Worten fehlt. Eingriffe ins Programm durch Regierung oder Parlament, wie Sie es sich wünschen, sind aus guten Gründen nicht möglich. Ich bin froh, dass es so ist. (Beifall bei den LINKEN) Aber nun zum Eigentlichen. 2020 haben wir den Medienstaatsvertrag beschlossen. Damals gab es viel Kritik von den Behindertenverbänden, unter anderem deshalb, weil die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gar nicht umgesetzt wurde. Diese schreibt allen Mitgliedsstaaten vor, Medienanbieter zu ermutigen, Aktionspläne zur verstärkten Barrierefreiheit ihres Angebotes zu erarbeiten. Es gab damals eine Protokollerklärung der Bundesländer, diese Fehlstelle zu beseitigen. Allerdings beseitigt das, was uns jetzt vorliegt, nichts. Alle drei Jahre sind Fortschrittsberichte vorgesehen, aber noch lange keine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit. Das Ziel der Barrierefreiheit wird noch einmal im Staatsvertrag geschmälert, indem stetige und schrittweise Verbesserung nur im Rahmen der technischen und finanziellen Möglichkeiten des Medienanbieters verlangt wird. Was heißt denn das konkret? Wodurch ist eine stetige und schrittweise Verbesserung gekennzeichnet? Wieso wird diese von den finanziellen Möglichkeiten des Medienanbieters abhängig gemacht? Wir wissen, dass man sich auch armrechnen kann, und in der Regel sind es nicht die kleinen Anbieter, die genau das tun. Um es ganz klar zu sagen, Barrierefreiheit ist keine Frage des Geldes, keine nette Geste, die man sich leisten wollen muss. Sie ist verpflichtend sicherzustellen. Sind wir doch mal ehrlich: Die großen Medienanbieter erzielen immer noch hohe Gewinne und könnten beim Ausbau der Barrierefreiheit viel weiter sein. Wenn diese Sender der Meinung sind, aus finanziellen Gründen auf Nutzer(innen) verzichten zu können und diese bewusst von ihren Angeboten ausschließen, müsste ihnen eigentlich das Senderecht entzogen werden. Es ist auch nicht nur die AVMD-Richtlinie, die barrierefreien Zugang zu Medien verpflichtend vorsieht. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden müssen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit einschließlich der Freiheit, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation ausüben können. Das ist doch sehr, sehr eindeutig. Wir fragen uns: Warum greift der uns vorliegende Zweite Medienänderungsstaatsvertrag das mitnichten auf? Was bedeutet denn konkret barrierefreier Zugang für Menschen mit Beeinträchtigung? Wir alle kennen doch Gespräche mit Kolleg(inn)en, in der Familie, mit Freunden, in denen gefragt wird: Und, was sagst du zum letzten „Tatort“? Oder: Kennst du schon die letzte Folge von „Games of Thrones“? Dann wird sich ausgetauscht, wird geredet. Dieser ganz banal erscheinende Austausch schweißt am Ende zusammen, und wir wollen doch gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade jetzt ist dieser so wichtig. Einem Teil der Gesellschaft, nämlich Menschen mit Behinderung, sind diese Gespräche verwehrt, da im Fernsehen derzeit nur 33 % untertitelt sind und nur 4 % der Sendungen mit Audiodeskription versehen sind. Nicht nur die Gespräche sind es, die einem Teil der Menschen verwehrt werden, sondern auch das Erlebnis an sich. Das ist nicht allein nur unsere Kritik, sondern die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderung forderten in ihrer Stellungnahme auf, konkreter zu werden. Ihr Vorschlag ist, § 7 Abs. 1 so zu ergänzen: „Spätestens zum 01.01.2031 sind alle Angebote barrierefrei zu gestalten. Das gilt auch für Telemedienanbieter.“ Wesentlich früher als in zehn Jahren sollen, so die Beauftragten, in einem ersten Schritt alle Nachrichtensendungen sowie Informationsangebote im Umfeld von Wahlen und Gefahrenlagen linear zumindest mit Untertitelung und Dolmetschung in deutscher Gebärdensprache ausgestrahlt werden. Wir denken, das sollte am 01.01.2024 der Fall sein, um konkret zu werden. Dies sicherzustellen ist in knapp zwei Jahren möglich und für Sachsen nicht ganz unwichtig, weil zum Beispiel die Kommunal- und Landtagswahlen stattfinden. Zudem fordern die Beauftragten, dass bis zur vollständigen Barrierefreiheit insbesondere für die Bereiche Untertitelung, Audiodeskription, Gebärdendolmetschung und Übersetzung in leichte Sprache konkrete Entwicklungsziele zu benennen sind. Diese müssen auch in Maßnahme- und Zeitplänen in den Berichten nach § 7 Abs. 2 Medienstaatsvertrag genannt und nachgewiesen werden. Dies soll auch für Telemedienanbieter nach § 21 Medienstaatsvertrag gelten. Außerdem fordern sie, eine Untergrenze für den Einsatz finanzieller Mittel festzulegen. Nur so kann es mit der Barrierefreiheit in großen Schritten vorangehen, sodass wir darüber im Jahr 2031 nicht mehr diskutieren müssen. Dann muss die Barrierefreiheit Alltag sein. Auf all das konnten sich die Ministerpräsident(inn)en nicht einigen. Dieser Staatsvertrag ist zu zaghaft. Dieser Staatsvertrag greift zu kurz. Zusammenfassend muss man leider sagen, nicht die Betroffenen stehen im Mittelpunkt, sondern die Unternehmen. Wir sind für Barrierefreiheit aller medialen Angebote. Uns ist auch klar, dass das nicht von heute auf morgen geht. Genau deshalb brauchen wir verbindliche Ziele. Diese sind im Staatsvertrag nicht festgeschrieben. Wir lehnen deshalb den Staatsvertrag ab. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Feiks sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich an Frau Maicher, BÜNDNISGRÜNE.

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