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Andreas Nowak

CDU 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Vielen Dank. Herr Gahler, wenn wir jetzt in einem Uniseminar wären, dann würde der Dozent vermutlich sagen: Thema verfehlt. Ich habe von Ihnen nicht ein einziges Wort zum Thema Barrierefreiheit gehört außer dieser kruden Geschichte mit Twitter. Da darf man jetzt kurz festhalten, dass Twitter kein Angebot privaten Rundfunks auf Bundesebene ist und auch keine öffentlichrechtliche Anstalt. Wenn Sie die dortige redaktionelle Bearbeitung von Kommentaren mit dem gleichsetzen, was wir unter dem Thema Barrierefreiheit, nämlich der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, verstehen, dann sagt das sehr viel über Sie aus. Das Thema Kleinst- und Kleinunternehmen ist überhaupt nicht betroffen. Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Die LINKE-Fraktion kritisiert das auch genau in ihrem Entschließungsantrag. Dazu werden wir später noch einmal etwas sagen. Zum Thema Chefredakteursbesetzung beim MDR ist nur festzuhalten: Das fällt in die Kompetenz der Intendantin und nicht in die des Rundfunkrates. Wenn Sie einmal im MDR-Staatsvertrag nachlesen, was der Rundfunkrat so alles machen kann: nämlich die Direktoren wählen und bestätigen sowie die Intendanten wählen. Darunter fällt eben die Chefredaktion gerade nicht. Insofern informieren Sie sich doch bitte einmal. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Nowak mit der Kurzintervention. Kollege Gahler möchte erwidern. Bitte schön, Herr Kollege.

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