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Anna Gorskih

Die Linke 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, ich möchte ein Thema aufgreifen, das wir gestern Abend im Landtagsplenum hatten. Es geht mir um das Thema der aufenthaltsrechtlichen Sicherheit für die ausländischen Studierenden aus der Ukraine, also die Drittstaatangehörigen. Es gibt unterschiedliche Wege, den Aufenthalt zu legalisieren. Einer davon ist über den § 23 des Aufenthaltsgesetzes. Dafür ist es notwendig, dass sich das Wissenschaftsministerium zusammen mit dem Innenministerium im Benehmen mit dem Bundesinnenministerium dafür einsetzt. Ich möchte Sie fragen, wie dazu der Stand ist. Können Sie uns sagen, wie der Stand der Diskussion ist und wie ein legaler Aufenthalt für diese Personengruppe über den 31. August hinaus ermöglicht wird? Ferner möchte ich wissen, inwiefern Sie sich dafür einsetzen werden, dass diese Menschen auch nach dem 31. August in Deutschland bleiben können.

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