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Tom Unger

CDU 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Nein, das mache ich auch nicht. Aber hier gibt es ja unbedingt Informationsbedarf. Ich sage es Ihnen also noch einmal: Zuständig für Sozialund Transferleistungen ist der Bundesgesetzgeber, also der Bund. Das nennt sich Subsidiaritätsprinzip; ich hatte es im März-Plenum entsprechend artikuliert. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Armutsstaat, wie von Ihnen oftmals postuliert. Der Sozialstaat ist stark, das soziale Netz engmaschig. Kein anderer Staat weltweit verfügt über eine so ausgeprägte und historisch gewachsene soziale Sicherheit wie die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland hat EU-weit eine der höchsten Sozialleistungsquoten. Das ist die Summe aller Sozialleistungen prozentual am BIP gemessen. 2020 lag die Sozialleistungsquote bei 33,6 %. Das ist der höchste Wert seit der Erfassung 1960. Ich zitiere hier gern auch einmal den Sozialbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 mit folgender Überschrift: „Bürgerinnen und Bürger können sich auf einen starken Sozialstaat verlassen“. Die soziale Sicherung in Deutschland ist ein hohes Gut, unsere Sozialsysteme sichern nicht nur elementare Lebensrisiken ab, sondern den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Sozialbericht zeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf den Sozialstaat verlassen können, auch und gerade in einer Krise. Ich freue mich auf Ihre Vorschläge, die Sie in einer zweiten Rederunde adressieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Darauf freue ich mich auch!) Ich werde ebenfalls dazu weitersprechen. Bis dahin vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Unger für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion Herr Barth, bitte.

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