Dirk Panter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es gleich vorwegnehmen und mich meinen Vorrednerinnen anschließen. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Das wird nicht verwundern. Es sind auch schon viele gute Argumente vorgebracht worden, warum was der Fall sein muss. Ich habe auf dem Herweg kurz Franziska Schubert zugeraunt, wenn es jetzt nicht so sehr um einen bedarfsgerechten Finanzausgleich gegangen wäre, dann hätte ich fast alles unterschreiben können, was Franziska Schubert gesagt hat, denn bei diesem Antrag passt einfach vieles nicht zusammen. Der Antrag ist – Franziska Schubert hat „unterkomplex“ gesagt – viel zu kurz. Er wird dem ganzen Thema insgesamt nicht gerecht. Wie wir ja beim FAG-Symposium am 16.03.2022 gesehen haben, ist er auch in dieser Form gar nicht notwendig, weil er einfach von falschen Annahmen ausgeht. Wir brauchen keine zusätzliche aufgabenbezogene Evaluierung des derzeitigen Finanzausgleichssystems, weil das ganze System ständig evaluiert wird. (Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Wir haben auch deutlich gesehen, dass die Bedarfsorientierung im Finanzausgleich von den Fachleuten als nicht optimal dargestellt wird und auch von den Kommunen gar nicht gewünscht ist. Deshalb hat mir die Anmerkung gerade gut gefallen, dass man das alles nur mit den Kommunen reformieren kann. Das ist auch unser Ansatz als SPDFraktion. Deshalb kann ich nur sagen, wir haben einen aufgabengerechten, zukunftsfähigen und krisenfesten Finanzausgleich. Das heißt nicht, dass man den nicht auch weiter optimieren kann. Das tun wir. Das haben wir im letzten FAG getan, indem wichtige Punkte verändert wurden. Es fiel die Hauptansatzstaffel, die man sich wahrscheinlich noch einmal anschauen muss. Darin sind wir uns wahrscheinlich einig. Wir haben den Schülernebenansatz zum Bildungsansatz weiterentwickelt. Wir haben den Hartz-IVLastenausgleich. Wir haben die großen Kommunen bei der Veredelung einen Schritt zurückgenommen, weil klar war, dass es auf Dauer so nicht weitergehen kann. Da ist doch einiges passiert. Hinzu kommt auch – und das ist ein bisschen schade, weil die finanzielle Ausstattung der Kommunen so wichtig ist – , dass der Antrag letztes Jahr im Juli gestellt wurde, dann lag er ganz schön lange herum, und irgendwann, bevor er Druckstellen bekam, ist er noch mal rausgezogen worden. Aber wir können ihn gar nicht umsetzen. Da steht jetzt drin, dass wir innerhalb einer Woche die Evaluation Ende März vorlegen sollen. Wie soll das gehen? Es ist überhaupt nicht machbar. Und davon abgesehen werden wir eine Evaluierung im Rahmen des FAG-Gesetzentwurfs 2023/24 haben. Sie als LINKE sagen selbst, die zentralörtlichen Bedarfe, die gemeindliche Sockelfinanzierung und das Finanzmassenverhältnis sollte man sich anschauen. Genau das sind die Punkte, die – wie auch andere – in diesem FAG-Prozess zur Debatte stehen werden. Wir müssen erst einmal schauen, dass wir das, was letztes Mal verändert wurde, wirklich gut evaluieren. Die Hauptansatzstaffel hatte ich gerade genannt. Es gibt einige – vor allem größere – kreisangehörige Kommunen, die darunter sehr gelitten haben, in denen auch die Prognosen des Steinbeis-Gutachtens nicht eingetreten sind und wir nur durch das – Herr Kollege Wähner hat das ja erwähnt –, was wir im Landtag noch als Übergang hinbekommen haben, diese Klippe umschiffen konnten. Keine Frage, es wird sicher im nächsten FAG Nachbearbeitungsbedarf vorhanden sein. Trotz allem – ich habe jetzt ein paar Punkte ausgeführt und es ist auch schon vieles andere gesagt worden – hätte ich mir einen umfassenden Antrag gewünscht, mit dem man sich inhaltlich noch intensiver hätte auseinandersetzen können. Eine Seite hinzulegen, die dann auch noch überholt ist, und dann eine intensive Debatte zu verlangen, das finde ich dem ganzen Thema nicht angemessen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen und hoffen in der Zukunft auf eine intensivere und sachgerechtere Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe die Linksfraktion auf. Herr Schultze, bitte.
