Mirko Schultze
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Kommunen geht es finanziell nicht gut, es sei denn, man schaut durch die Brille der Staatsregierung oder zum Teil durch die Brille der sie tragenden Fraktionen oder durch die Brille jener, die am goldenen Zügel hängen. Dann sieht es immer wieder so aus, als wäre alles in Ordnung. Nein, falsch: Es sieht nicht so aus, sondern es wird sozusagen so artikuliert – in der Hoffnung, dass man es am Ende glaubt. Ein großer Fortschritt bei dem Vorhaben, das FAG zu überarbeiten – ich will ihn gleich einmal nennen –, war das Symposium am 16. März 2022. Unbenommen waren dabei einige Fachmenschen versammelt. Was mich gewundert hat: Obwohl die Moderatorin es mehrfach versucht hat, haben die Kämmerer, Landräte und Oberbürgermeister, die sich sonst sehr kritisch geäußert haben, ehern geschwiegen – außer vielleicht Dr. Scheuer, der Landrat von Zwickau, der zur Kenntnis gab, dass das FAG eigentlich ganz gut organisiert sei – was übrigens niemand bestreitet –, dass die Realität aber zeige, dass der kommunale Finanzausgleich verlässlich sei, nämlich verlässlich zu gering. Damit hat er den Nagel tatsächlich auf den Kopf getroffen. Der Finanzausgleich ist aufseiten der Kommunen nicht auskömmlich finanziert. Das müssen wir feststellen. Was mich wirklich gewundert hat: Am Ende kam heraus – man beschäftigt sich ja dann doch noch nicht seit 35 Jahren mit dem kommunalen Finanzausgleich; ich glaube, das hat den einen oder die andere Finanzpolitiker(in) in der Runde vielleicht auch gewundert –, dass das Sächsische FAG sozusagen gar nicht darauf beruht, dass man es überhaupt schon einmal auf die wirklichen Bedarfe der Kommunen ausgerichtet hätte, sondern es wurde von Anbeginn an theoretischen Zahlen ausgerichtet und dann immer wieder aufgestockt oder verändert. Die Sachverständigen sprachen davon, dass man es alle zwei, drei Jahre gründlich evaluieren sollte. In Sachsen haben wir das seit 1994 nicht getan, sondern haben immer wieder nur Dinge hinein- oder herausgetan. Das ist schon ausgesprochen seltsam. Wenn wir dann in die Situation kommen, dass wir im Rahmen der Finanzverhandlungen das FAG begutachten lassen, dann nehmen wir das Know-how nicht etwa aus Sachsen, aus Leipzig, und nehmen nicht jemanden, der hier vor Ort an einer Universität über Finanzausgleiche forscht bzw. arbeitet. Nein – wir gehen selbstverständlich weit, weit Kommunen krisenfest, zukunftsfähig Kommunen bedarfsgerecht ausstatten! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung weg, in diesem Fall nach Greifswald, und schauen, wie wir das hinbringen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) So sieht das Gutachten dann auch tatsächlich aus, um ehrlich zu sein. Deswegen lautet die Forderung der LINKEN, dass wir das anpacken, was die Staatsregierung versprochen hat und was die regierungstragenden Fraktionen angesagt haben, nämlich eine wirkliche Überarbeitung des FAG. Das FAG fußt tatsächlich auf einer falschen Annahme. Es fußt nämlich darauf, dass man theoretisch ermittelt hat, welche Punkte im FAG sind. Man hat aber nicht den wirklichen Bedarf ermittelt. Schon dieses Fundament müsste auch Sie als Staatsregierung und vor allem die regierungstragenden Fraktionen dazu bringen, darüber nachzudenken, ob man nicht endlich einmal – von vorne beginnend – neu nachschauen sollte: Sind das die wirklichen Bedarfe? Ist die Größe der Bedarfe wirklich gegeben? Welche Kosten müssen enthalten sein und welche nicht? Das ist die eine Säule des FAG, bei der wir dringenden Nachholbedarf haben, damit wir überhaupt erst einmal wissen, ob die sächsische Finanzausstattung stimmt. Wir gehen davon aus, dass wir aufseiten der Kommunen mehr als die jetzige Aufteilung brauchen. Wir gehen auch davon aus, dass wir weniger Fördermittel brauchen, die letztlich dazu führen, dass die Kommunen bei der Finanzknappheit nichts anderes mehr tun. Die wenigen Mittel für freiwillige Aufgaben, die vorhanden sind, wurden übrigens nie definiert – also Aufwendungen zur Erfüllung freiwilliger Aufgaben, die ja eigentlich die kommunale Selbstverwaltung ausmachen. Diese knappen Mittel sind nie definiert worden. Jetzt kommen die Kommunen und fragen: Welche Mittel zur freiwilligen Aufgabenwahrnehmung haben wir? Wie wenig das ist, kann man am Beispiel der Stadt Meißen sehen, die in den letzten Schlüsselzuweisungen investive Mittel in Höhe von gerade einmal 500 000 Euro erhielt. Das reicht gerade so zum Ersetzen defekter Papierkörbe und für einige wenige andere eigene Maßnahmen, aber nicht wirklich zu einer Entwicklung der Stadt. Das nehmen wir dann und schauen: Was tun wir damit? Dann schauen wir nicht, was wir als Stadt unbedingt brauchen, was die Bürgerinnen und Bürger wollen, was vielleicht in einem Beteiligungsprozess, in Stadtteilkonferenzen entstanden ist, sondern der Auftrag lautet nur: Wo bekomme ich den höchsten Fördersatz? Bei welchen Förderprogrammen ist noch Geld vorhanden? Kann ich mit meinen wenigen Eigenmitteln so viel wie möglich aus dem Förderprogramm abschöpfen? Das ist aber keine kommunale Selbstverwaltung, meine Damen und Herren; denn das ist tatsächlich die Notwendigkeit der Kassenbewirtschaftung nach Kassenlage und nicht nach der politischen Entscheidung. In dem Symposium wurde manchmal gesagt, dass Kommunen, wenn man ihnen zu viel Spielraum lässt, diesen missbrauchen könnten. Ich glaube das ehrlicherweise nicht. Es sind die Bürgermeister(innen), die Oberbürgermeister(innen), es sind die Stadträtinnen und Stadträte und alle, die – wer von Ihnen ein Ehrenamt ausübt, weiß das – auf ihre Bürgerinnen und Bürger treffen. Den Ministerpräsidenten, den Finanzminister, auch uns Landtagsabgeordnete trifft man eher seltener, auch wenn wir selbst gerne vor Ort sind. Aber die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Stadträtin, die Gemeinderätin trifft man im tagtäglichen Umgang, und denen wird man schon erklären, warum man der Meinung ist, dass man das eine oder andere nicht so haben will. Deshalb basiert unser Antrag darauf zu sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben versprochen, das FAG grundlegend zu erneuern. Das ist kein Symposium, das ist auch nicht, einfach einmal an der Stellschraube A oder B zu drehen. Das ist so zu verstehen, dass wir uns hinstellen und gemeinsam über Bedarfe und Bedürfnisse der Kommunen reden. Es ist wichtig, dass wir darüber reden, wie der finanzielle Spielraum von Kommunen für ihre Bürgerinnen und Bürger ausgedehnt werden kann, dass die Handlungsfreiheit der Kommunen, dass die kommunale Selbstverwaltung, wie sie in der Verfassung steht, wieder gelebt bzw. wieder aktiviert werden kann. Kein anderer als dieser Sächsische Landtag ist letztendlich dafür verantwortlich, wie er mit seiner Finanzpolitik dafür sorgt, dass sächsische Kommunen sich aufstellen können und dass in sächsischen Kommunen die Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger zu kommunalpolitischem Handeln führen. Wir haben Kommunen, die ein Notprogramm fahren, um die Pflichtaufgaben, wenn sie Glück haben, zu finanzieren und die freiwilligen Aufgaben eventuell über Förderprogramme. Das sind extrem kurze goldene Zügel, und diese goldenen Zügel sind auch noch extrem stramm gehalten. Wenn wir wollen, dass unsere Kommunen anders funktionieren, dann müssen wir das auch anders organisieren, und darauf bezieht sich unser Antrag. Wenn wir das ändern, hängen unsere Kommunen nicht mehr am Tropf des Finanzministers und wir geben die Entscheidung in die Hände der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Wähner, bitte.
