Doreen Schwietzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Familienpass ist eine sehr gute Sache, um ein familienfreundliches Klima in Sachsen zu schaffen. Familien können gemeinsam etwas unternehmen, ihre Heimat besser kennenlernen und die sächsische Kultur erleben. Allerdings: So, wie er derzeit ausgestaltet ist, ist der Familienpass wahrscheinlich kein großer Erfolg. Darin gebe ich den Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE recht. Deshalb ist es an der Zeit, zu prüfen, ob der Pass tatsächlich bei den Familien in Sachsen ankommt, wie er von ihnen genutzt wird und was verbesserungswürdig ist. Es gibt viele Ansatzpunkte, um den sächsischen Familienpass attraktiver zu machen. Grundsätzlich erachte ich es als notwendig, das Angebot des Familienpasses auszuweiten. Die vorhandenen Angebote konzentrieren sich auf drei sächsische Großstädte – das wurde schon genannt –: Dresden, Leipzig, Chemnitz. Dafür gibt es auf der Staatsministeriumsseite eine Liste. Es gibt kaum Möglichkeiten, den Pass im ländlichen Raum einzusetzen. Hier sehe ich genügend Spielraum. Warum sollte man nicht auch darüber nachdenken, andere Freizeitmöglichkeiten – wie zum Beispiel Schwimmbäder – aufzunehmen? (Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) Sicherlich, ein größeres Angebot wäre auch mit höheren Kosten für den Staatshaushalt verbunden. Aber meiner Ansicht nach lohnt es sich, hier zu investieren. Es geht schließlich um unsere Familien. Dies wäre ein guter Beitrag zur Familienförderung, zur Steigerung der Attraktivität des Freistaates Sachsen gerade für die Familien. Auch der ländliche Raum könnte profitieren, würden doch Familien in den Städten animiert werden, Ausflüge aufs Land zu machen, wenn dort attraktive Familienangebote bereitstehen. Eine Erweiterung des berechtigten Personenkreises halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Dabei denke ich allerdings an eine andere Gruppe als an die im Antrag genannten Senioren. Aus welchem Grund Sie die Bezieher von Grundsicherung im Alter als mögliche Anspruchsberechtigte ins Auge fassen, erschließt sich mir jedoch nicht. Der Unterstützung von Grundsicherungsempfängern liegt doch eine ganz andere Intention zugrunde als der Familienförderung. Außerdem gibt es noch den Seniorenpass. Bei der Förderung von Familien – und damit auch beim Familienpass – geht es um das gemeinsame Erleben im Familienkreis. Aber bei der Gewährung von Vergünstigungen für Grundsicherungsempfänger geht es hingegen darum, die Folgen von Armut abzumildern. Das ist doch ein ganz anderes Thema. In vielen kommunalen Einrichtungen gibt es bereits Möglichkeiten für Personen im Grundsicherungsbezug, Vergünstigungen oder kostenlosen Eintritt zu erhalten. Ob diese Angebote ausreichend sind, ist eine ganz andere Frage. Für diese Personengruppen zusätzlich Angebote zu schaffen, dafür sind wir durchaus offen, aber man sollte es nicht mit der Familienförderung in einen Topf werfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch Großeltern von dem Familienpass profitieren sollten, wenn sie gemeinsam mit ihren Enkelkindern die Angebote wahrnehmen. Schließlich gehören die Großeltern auch zur Familie. Ich plädiere auch für das Angebot, allen sächsischen Familien mit kindergeldberechtigten Kindern die Einrichtungen zugänglich zu machen. Zusammengefasst: Der Antrag nimmt gute Vorhaben in den Blick, blendet jedoch wichtige Maßnahmen aus und vermischt Themengebiete, die klar voneinander getrennt werden sollten. Deshalb werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. – Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Susanne Schaper.
